Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
27 kB
Datum
29.03.2012
Erstellt
20.01.12, 21:15
Aktualisiert
30.03.12, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
5/2012
zur Sitzung
des Ausschusses für Bildung und
Kultur
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB II Bürgerservice / Ordnung /
Soziales
Auskunft erteilt:
Frau Möller
Telefon:
05208/991-305
Datum:
30. März 2012
Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung der durch die Gemeinde Leopoldshöhe zu
vermietenden öffentlichen Räumlichkeiten
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung und Kultur
Termin
31.01.2012
Haupt- und Finanzausschuss
22.03.2012
Rat
29.03.2012
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Im Sommer des vergangenen Jahres wurde das ehemalige Vereinsheim des TuS Asemissen – jetzt „Altes
Sporthaus“ - renoviert und verfügt nun über einen Vortragssaal, eine Cafeteria mit Bar und Küche sowie
über Toilettenanlagen. Da das „Alte Sporthaus“ Vereinen, Gruppen und auch Privatpersonen für Schulungsund Vortragszwecke bzw. für private Anlässe zur Verfügung steht, sollte es aus Gründen der
Rechtssicherheit auch in die Entgeltordnung für die Nutzung der durch die Gemeinde Leopoldshöhe zu
vermietenden öffentlichen Räumlichkeiten aufgenommen werden. Darüber hinaus wird die Regelung zu den
Reinigungskosten (siehe Nr. 2) zukünftig auf alle Räumlichkeiten ausgeweitet. Es ergibt sich somit folgende
Änderung der Entgeltordnung (die Änderungen wurden kursiv dargestellt):
Änderung
vom 29. März 2012
der Entgeltordnung für die Nutzung
der durch die Gemeinde Leopoldshöhe
zu vermietenden öffentlichen Räumlichkeiten
vom 25. Juni 2009
Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
vom 14.07.1994 (SGV NW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde
Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 29. März 2012 folgende Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung
der durch die Gemeinde Leopoldshöhe zu vermietenden öffentlichen Räumlichkeiten vom 25. Juni 2009
beschlossen:
Artikel 1
1. Die Nr. 1 der Entgeltordnung für die Nutzung der durch die Gemeinde Leopoldshöhe zu
vermietenden öffentlichen Räumlichkeiten erhält folgende Fassung:
1.
Allgemeines
-2-
Die Aula / Mensa im Schulzentrum, das Forum der Grundschule Asemissen, die Festhalle Asemissen,
das Sporthaus an der Festhalle Asemissen, der Veranstaltungsraum im BIB – Leo, der Kulturtreff am
Heimathof, das Jugendcafe des Grease und das Jugendcafe, der Saal, die Disco und das Kellercafe
des Leos können auf Antrag gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Für die Überlassung der
Räume, Einrichtungen und des sonstigen Zubehörs sowie aller damit zusammenhängenden
Angelegenheiten sind
- für die Räume des GREASE und des LEOS, das Forum der Grundschule Asemissen und die
Aula / Mensa des Schulzentrums
das Familien-Servicebüro und
- für die Festhalle Asemissen, das Sporthaus an der Festhalle Asemissen, den Veranstaltungsraum
im BIB – Leo und den Kulturtreff am Heimathof der
Fachbereich II (Ordnung / Soziales)
der Gemeinde Leopoldshöhe zuständig. Mit dem Entgelt sollen die Kosten für den Verwaltungs- und
Unterhaltungsaufwand anteilig abgedeckt werden.
2. Die Nr. 2 der Entgeltordnung für die Nutzung der durch die Gemeinde Leopoldshöhe zu
vermietenden Räumlichkeiten erhält folgende Fassung:
2.
Entgeltsätze
Die Entgelthöhe beträgt pro Veranstaltung und Tag:
für die Aula/ Mensa im
Schulzentrum
für das Forum der Grundschule
Asemissen
für die Festhalle Asemissen
ohne Getränkeausschank
mit Getränkeausschank
100,00 €
150,00 €
50,00 €
Saal ohne Getränkeausschank
100,00 €
Saal mit Getränkeausschank
Saal mit Getränkeausschank und Küchennutzung
Sektbar
150,00 €
200,00 €
50,00 €
50,00 €
für das Sporthaus an der
Festhalle
für den Veranstaltungsraum im
BIB – Leo
für einen Raum im Kulturtreff am
Heimathof
für das Grease
Jugendcafe
für das Leos
Jugendcafe / Saal
Disco / Kellercafe
50,00 €
30,00 €
60,00 €
60,00 €
30,00 €
Sofern es sich um kommerzielle Veranstaltungen handelt, werden die vorgenannten Entgeltsätze
verdoppelt.
Anfallende Reinigungskosten sind nach Aufwand zu erstatten.
Artikel 2
Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung und Kultur empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Änderung der
Entgeltordnung für die Nutzung der durch die Gemeinde Leopoldshöhe zu vermietenden öffentlichen
Räumlichkeiten dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen.
-3-
Schemmel