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Beschlussvorlage (Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung der durch die Gemeinde Leopoldshöhe zu vermietenden öffentlichen Räumlichkeiten)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
27 kB
Datum
29.03.2012
Erstellt
20.01.12, 21:15
Aktualisiert
30.03.12, 21:17
Beschlussvorlage (Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung der durch die Gemeinde Leopoldshöhe zu vermietenden öffentlichen Räumlichkeiten) Beschlussvorlage (Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung der durch die Gemeinde Leopoldshöhe zu vermietenden öffentlichen Räumlichkeiten) Beschlussvorlage (Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung der durch die Gemeinde Leopoldshöhe zu vermietenden öffentlichen Räumlichkeiten)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 5/2012 zur Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB II Bürgerservice / Ordnung / Soziales Auskunft erteilt: Frau Möller Telefon: 05208/991-305 Datum: 30. März 2012 Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung der durch die Gemeinde Leopoldshöhe zu vermietenden öffentlichen Räumlichkeiten Beratungsfolge Ausschuss für Bildung und Kultur Termin 31.01.2012 Haupt- und Finanzausschuss 22.03.2012 Rat 29.03.2012 Bemerkungen Sachdarstellung: Im Sommer des vergangenen Jahres wurde das ehemalige Vereinsheim des TuS Asemissen – jetzt „Altes Sporthaus“ - renoviert und verfügt nun über einen Vortragssaal, eine Cafeteria mit Bar und Küche sowie über Toilettenanlagen. Da das „Alte Sporthaus“ Vereinen, Gruppen und auch Privatpersonen für Schulungsund Vortragszwecke bzw. für private Anlässe zur Verfügung steht, sollte es aus Gründen der Rechtssicherheit auch in die Entgeltordnung für die Nutzung der durch die Gemeinde Leopoldshöhe zu vermietenden öffentlichen Räumlichkeiten aufgenommen werden. Darüber hinaus wird die Regelung zu den Reinigungskosten (siehe Nr. 2) zukünftig auf alle Räumlichkeiten ausgeweitet. Es ergibt sich somit folgende Änderung der Entgeltordnung (die Änderungen wurden kursiv dargestellt): Änderung vom 29. März 2012 der Entgeltordnung für die Nutzung der durch die Gemeinde Leopoldshöhe zu vermietenden öffentlichen Räumlichkeiten vom 25. Juni 2009 Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (SGV NW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 29. März 2012 folgende Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung der durch die Gemeinde Leopoldshöhe zu vermietenden öffentlichen Räumlichkeiten vom 25. Juni 2009 beschlossen: Artikel 1 1. Die Nr. 1 der Entgeltordnung für die Nutzung der durch die Gemeinde Leopoldshöhe zu vermietenden öffentlichen Räumlichkeiten erhält folgende Fassung: 1. Allgemeines -2- Die Aula / Mensa im Schulzentrum, das Forum der Grundschule Asemissen, die Festhalle Asemissen, das Sporthaus an der Festhalle Asemissen, der Veranstaltungsraum im BIB – Leo, der Kulturtreff am Heimathof, das Jugendcafe des Grease und das Jugendcafe, der Saal, die Disco und das Kellercafe des Leos können auf Antrag gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Für die Überlassung der Räume, Einrichtungen und des sonstigen Zubehörs sowie aller damit zusammenhängenden Angelegenheiten sind - für die Räume des GREASE und des LEOS, das Forum der Grundschule Asemissen und die Aula / Mensa des Schulzentrums das Familien-Servicebüro und - für die Festhalle Asemissen, das Sporthaus an der Festhalle Asemissen, den Veranstaltungsraum im BIB – Leo und den Kulturtreff am Heimathof der Fachbereich II (Ordnung / Soziales) der Gemeinde Leopoldshöhe zuständig. Mit dem Entgelt sollen die Kosten für den Verwaltungs- und Unterhaltungsaufwand anteilig abgedeckt werden. 2. Die Nr. 2 der Entgeltordnung für die Nutzung der durch die Gemeinde Leopoldshöhe zu vermietenden Räumlichkeiten erhält folgende Fassung: 2. Entgeltsätze Die Entgelthöhe beträgt pro Veranstaltung und Tag: für die Aula/ Mensa im Schulzentrum für das Forum der Grundschule Asemissen für die Festhalle Asemissen ohne Getränkeausschank mit Getränkeausschank 100,00 € 150,00 € 50,00 € Saal ohne Getränkeausschank 100,00 € Saal mit Getränkeausschank Saal mit Getränkeausschank und Küchennutzung Sektbar 150,00 € 200,00 € 50,00 € 50,00 € für das Sporthaus an der Festhalle für den Veranstaltungsraum im BIB – Leo für einen Raum im Kulturtreff am Heimathof für das Grease Jugendcafe für das Leos Jugendcafe / Saal Disco / Kellercafe 50,00 € 30,00 € 60,00 € 60,00 € 30,00 € Sofern es sich um kommerzielle Veranstaltungen handelt, werden die vorgenannten Entgeltsätze verdoppelt. Anfallende Reinigungskosten sind nach Aufwand zu erstatten. Artikel 2 Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bildung und Kultur empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung der durch die Gemeinde Leopoldshöhe zu vermietenden öffentlichen Räumlichkeiten dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen. -3- Schemmel