Daten
Kommune
Wesseling
Größe
42 kB
Datum
19.05.2015
Erstellt
04.05.15, 17:06
Aktualisiert
04.05.15, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
49/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Benennung eines Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlussprüfung 2014 und 2015 der Sportstätten
der Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
13.02.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 49/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
13.02.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Benennung eines Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlussprüfung 2014 und 2015 der Sportstätten der
Stadt Wesseling
Beschlussentwurf:
Der Gemeindeprüfungsanstalt wird die W+ST Wirtschaftsprüfung AG & Co. KG, Ehrenstraße 45-47, 50672
Köln, für die Jahresabschlussprüfungen 2014 und 2015 der Sportstätten der Stadt Wesseling vorgeschlagen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 106 Abs. 1 GO NRW sind Jahresabschluss und Lagebericht der Eigenbetriebe zu prüfen. Entsprechend Absatz 2 der genannten Vorschrift obliegt die Jahresabschlussprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt,
die sich zu deren Durchführung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient.
Die Gemeinde kann einen Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Die
Gemeindeprüfungsanstalt soll dem Vorschlag der Gemeinde folgen. Sie kann zulassen, dass der Betrieb im
Einvernehmen mit der Gemeindeprüfungsanstalt einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unmittelbar mit der Prüfung beauftragt.
Gemäß § 106 Abs. 3 GO NRW gelten die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entsprechend für die Einrichtungen, die gemäß § 107 Abs. 2 GO NRW entsprechend den Vorschriften über das Rechnungswesen der
Eigenbetriebe geführt werden, somit auch für die Sportstätten der Stadt Wesseling.
Die Entscheidung über die Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss obliegt gemäß § 6 Abs. 4 der
Betriebssatzung für die Sportstätten dem Ausschuss für Sport und Freizeit.
2. Lösung
Im Kalenderjahr 2013 wurden die Honorare für die Wirtschaftsprüfertätigkeiten ausgeschrieben. Die W+ST
Wirtschaftsprüfung AG & Co. KG, Ehrenstraße 45-47, 50672 Köln erhielt aufgrund des Ausschreibungsergebnisses den Prüfungsauftrag für das Geschäftsjahr 2013. Nach Rücksprache mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bleiben die Honorare für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 unverändert.
Die Betriebsleitung schlägt vor, der Gemeindeprüfungsanstalt - wie im Vorjahr - die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST Wirtschaftsprüfung AG & Co. KG vorzuschlagen, die auch die Prüfung der Jahresabschlüsse der übrigen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, der Eigengesellschaft der Stadt und des Wasserbeschaffungsverbandes Wesseling-Hersel übernehmen soll.
Sofern dem Beschlussentwurf gefolgt wird, wird die Betriebsleitung bei der Gemeindeprüfungsanstalt beantragen, der unmittelbaren Erteilung des Prüfungsauftrags an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST
Wirtschaftsprüfung AG & Co. KG zuzustimmen.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Haushaltsmittel für die Prüfung des Jahresabschlusses wurden / werden in die Wirtschaftspläne 2014/2015
des Sondervermögens eingestellt.