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Beschlussvorlage (Neufassung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
16.12.2010
Erstellt
19.11.10, 21:31
Aktualisiert
10.12.10, 21:19
Beschlussvorlage (Neufassung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe) Beschlussvorlage (Neufassung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 126/2010 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Oortman Telefon: 05208/991-260 Datum: 10. Dezember 2010 Neufassung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 02.12.2010 Rat 16.12.2010 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Landesregierung hatte mit Erlass vom 3. Februar 2009 die im Konjunkturpaket II der Bundesregierung beschlossenen Wertgrenzen für die nordrhein-westfälischen öffentlichen Auftraggeber übernommen. Mit diesem Erlass wurden die Vergabeverfahren des Landes NRW, des Hochschulbereichs des Landes NRW und der Gemeinden (GV) des Landes NRW in den Jahren 2009 und 2010 mit dem Ziel vereinfacht, die von der Bundesregierung beschlossenen konjunkturellen Maßahmen mit dem vereinfachten Verfahren zügig umzusetzen und damit deren Wirksamkeit zu erhöhen. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe hat daraufhin in seiner Sitzung am 2. April 2009 die Wertgrenzen der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe geändert und eine entsprechende Änderung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung beschlossen. Da der o. g. Erlass mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft tritt, wurde die Ausschreibungs- und Vergabeordnung ebenfalls lediglich befristet (bis zum 31. Dezember 2010) geändert. Das Außerkrafttreten zum Ende des Jahres macht es nun erforderlich, hier eine neue Regelung zu beschließen. Ab dem 1. Januar 2011 gelten im Übrigen wieder die bisherigen Vergabegrundsätze für Gemeinden (GV) nach § 25 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) (Kommunale Vergabegrundsätze) gem. Runderlass des Innenministeriums vom 22.03.2006. Nachfolgend einen Überblick über die sodann wieder geltenden Wertgrenzen: -2- Baubereich: Freihändige Vergabe Beschränkte Ausschreibun g Kommunale Wertgrenzen in NRW bis 30.000 Euro Auftragswert - bis 300.000 Euro im Tiefbau - bis 150.000 Euro für Rohbauarbeiten im Hochbau - bis 75.000 Euro für Ausbaugewerke, Pflanzungen, Straßenausstattung (grundsätzlich mit Teilnahmewettbewerb) Liefer- und Dienstleistungsbereich: Kommunale Wertgrenzen in NRW bis 30.000 Euro Freihändige Vergabe nur nach den Ausnahmetatbeständen der VOL/A Beschränkte Ausschreibun möglich, d. h. keine gesonderte Wertgrenze g Demgegenüber sieht die Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe derzeit eine freihändige Vergabe grundsätzlich nur bei Leistungen und Lieferungen im Gesamtbetrage bis zu 10.000,00 Euro vor (Ausnahmen siehe Ziffer 2.11 und 2.12 der Ausschreibungs- und Vergabeordnung). Weiterhin können Leistungen und Lieferungen bis zu einem Betrag von 250.000,00 Euro beschränkt ausgeschrieben werden, Leistungen und Lieferungen im Gesamtwert von 250.000,00 Euro und mehr sind öffentlich auszuschreiben. Da sich die derzeit geltenden Wertgrenzen innerhalb der in dem o. g. Runderlass angegebenen Grenzen bewegen und diese Wertgrenzen sich in den letzten beiden Jahren bewährt haben, schlägt die Verwaltung vor, die derzeit geltende Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe beizubehalten und lediglich die Beschränkung der Geltungsdauer aufzuheben. Beschlussvorschlag: Dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe wird empfohlen, die als Anlage beigefügte Ausschreibungs- und Vergabeordnung zu beschließen. Schemmel