Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
16.12.2010
Erstellt
19.11.10, 21:31
Aktualisiert
10.12.10, 21:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
126/2010
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Oortman
Telefon:
05208/991-260
Datum:
10. Dezember 2010
Neufassung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
02.12.2010
Rat
16.12.2010
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Landesregierung hatte mit Erlass vom 3. Februar 2009 die im Konjunkturpaket II der Bundesregierung
beschlossenen Wertgrenzen für die nordrhein-westfälischen öffentlichen Auftraggeber übernommen. Mit
diesem Erlass wurden die Vergabeverfahren des Landes NRW, des Hochschulbereichs des Landes NRW
und der Gemeinden (GV) des Landes NRW in den Jahren 2009 und 2010 mit dem Ziel vereinfacht, die von
der Bundesregierung beschlossenen konjunkturellen Maßahmen mit dem vereinfachten Verfahren zügig
umzusetzen und damit deren Wirksamkeit zu erhöhen.
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe hat daraufhin in seiner Sitzung am 2. April 2009 die Wertgrenzen der
Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe geändert und eine entsprechende
Änderung der Ausschreibungs- und Vergabeordnung beschlossen. Da der o. g. Erlass mit Ablauf des 31.
Dezember 2010 außer Kraft tritt, wurde die Ausschreibungs- und Vergabeordnung ebenfalls lediglich
befristet (bis zum 31. Dezember 2010) geändert. Das Außerkrafttreten zum Ende des Jahres macht es nun
erforderlich, hier eine neue Regelung zu beschließen.
Ab dem 1. Januar 2011 gelten im Übrigen wieder die bisherigen Vergabegrundsätze für Gemeinden (GV)
nach § 25 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) (Kommunale Vergabegrundsätze) gem. Runderlass
des Innenministeriums vom 22.03.2006.
Nachfolgend einen Überblick über die sodann wieder geltenden Wertgrenzen:
-2-
Baubereich:
Freihändige
Vergabe
Beschränkte
Ausschreibun
g
Kommunale Wertgrenzen in NRW
bis 30.000 Euro Auftragswert
- bis 300.000 Euro im Tiefbau
- bis 150.000 Euro für Rohbauarbeiten im
Hochbau
- bis
75.000
Euro
für
Ausbaugewerke,
Pflanzungen, Straßenausstattung
(grundsätzlich mit Teilnahmewettbewerb)
Liefer- und Dienstleistungsbereich:
Kommunale Wertgrenzen in NRW
bis 30.000 Euro
Freihändige
Vergabe
nur nach den Ausnahmetatbeständen der VOL/A
Beschränkte
Ausschreibun möglich, d. h. keine gesonderte Wertgrenze
g
Demgegenüber sieht die Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe derzeit eine
freihändige Vergabe grundsätzlich nur bei Leistungen und Lieferungen im Gesamtbetrage bis zu 10.000,00
Euro vor (Ausnahmen siehe Ziffer 2.11 und 2.12 der Ausschreibungs- und Vergabeordnung). Weiterhin
können Leistungen und Lieferungen bis zu einem Betrag von 250.000,00 Euro beschränkt ausgeschrieben
werden, Leistungen und Lieferungen im Gesamtwert von 250.000,00 Euro und mehr sind öffentlich
auszuschreiben.
Da sich die derzeit geltenden Wertgrenzen innerhalb der in dem o. g. Runderlass angegebenen Grenzen
bewegen und diese Wertgrenzen sich in den letzten beiden Jahren bewährt haben, schlägt die Verwaltung
vor, die derzeit geltende Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Leopoldshöhe beizubehalten
und lediglich die Beschränkung der Geltungsdauer aufzuheben.
Beschlussvorschlag:
Dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe wird empfohlen, die als Anlage beigefügte Ausschreibungs- und
Vergabeordnung zu beschließen.
Schemmel