Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
20 kB
Datum
27.01.2011
Erstellt
06.12.10, 21:19
Aktualisiert
10.12.10, 21:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Dringlichkeitsentscheidung
gemäß § 60 Abs. 2 GO NW
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder
Straße“ mit Veränderungssperre
Beratungsfolge
Rat
Termin
16.12.2010
Hochbau- und Planungsausschuss
27.01.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Leopoldshöhe beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08 „Gelände
Westphal - südlich der Herforder Straße“.
Zur Sicherung der Planziele erlässt die Gemeinde Leopoldshöhe eine Veränderungssperre.
Da eine Beschlussfassung erst im Rahmen der nächsten Ratsitzung Mitte Dezember erfolgen könnte, wird
im Wege der Dringlichkeit folgender Beschluss gefasst:
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08 „Gelände
Westphal – südlich der Herforder Straße. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich.
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB.
Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 06/08 „Gelände
Westphal – südlich der Herforder Straße“.
Leopoldshöhe, den 19.11.2010
Schemmel
Bürgermeister
Baltschun
Ratsmitglied/Ausschussmitglied