Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Dringlichkeitsentscheidung (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße“ mit Veränderungssperre)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
20 kB
Datum
27.01.2011
Erstellt
06.12.10, 21:19
Aktualisiert
10.12.10, 21:19
Dringlichkeitsentscheidung (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße“ mit Veränderungssperre)

öffnen download melden Dateigröße: 20 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NW Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße“ mit Veränderungssperre Beratungsfolge Rat Termin 16.12.2010 Hochbau- und Planungsausschuss 27.01.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Gemeinde Leopoldshöhe beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08 „Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße“. Zur Sicherung der Planziele erlässt die Gemeinde Leopoldshöhe eine Veränderungssperre. Da eine Beschlussfassung erst im Rahmen der nächsten Ratsitzung Mitte Dezember erfolgen könnte, wird im Wege der Dringlichkeit folgender Beschluss gefasst: Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“. Leopoldshöhe, den 19.11.2010 Schemmel Bürgermeister Baltschun Ratsmitglied/Ausschussmitglied