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Beschlussvorlage Wasserwerk (Änderung Wasserversorgungssatzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,9 kB
Datum
16.12.2010
Erstellt
26.11.10, 21:15
Aktualisiert
10.12.10, 21:19
Beschlussvorlage Wasserwerk (Änderung Wasserversorgungssatzung)

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Inhalt der Datei

19. Satzung vom 16. Dezember 2010 zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Juli 1981 in der Fassung der Änderung vom 02. April 2009 Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666 / SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land NRW (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW – NKF NRW) vom 16. November 2004 (GV NW S. 644), der §§ 18 und 35 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V) vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 750) in der zur Zeit geltenden Fassung und der §§ 2, 4,.6, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712 / SGV NRW 610 ) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung vom 17. Dezember 1981 Wasserversorgungssatzung - (KrBl. Lippe vom 28. Dezember 1981, S. 988 - 992) in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 16. Dezember 2010 folgende 19. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Juli 1981 beschlossen: I. § 8 Abs. 4 erhält folgende Fassung: (3) Die Verbrauchsgebühr beträgt je cbm 1,445 EURO brutto (1,35 EURO zzgl. 7 % MwSt.). II. Diese 19. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Juli 1981 tritt am 01.01.2011 in Kraft.