Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
27 kB
Datum
27.01.2011
Erstellt
14.01.11, 21:17
Aktualisiert
14.01.11, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
7/2011
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
14. Januar 2011
19. Änderung des Flächennutzungsplanes („Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark
Asemissen“
hier: - Beschluss über die Äußerungen der Nachbarkommunen gemäß § 2 (2) BauGB,
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (1) BauGB
•
- Beschluss zur Veränderung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes
•
- Entwurfsbeschluss
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
27.01.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Schröder Team GmbH & Co.KG, Bielefeld-Sennestadt hat mit Schreiben vom 05.11.2010 den
Antrag zur Einleitung des Satzungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für eine
Autowaschanlage südlich des Gewerbeparks Asemissen, nördlich der Bundesstraße 66, östlich
der Gewerbestraße auf dem Flurstück 85 (tlw.), Flur 1, Gemarkung Asemissen gestellt.
Auf der Grundlage dieses Antrages ist in der gemeinsamen Sitzung des Hochbau- und
Planungsausschusses sowie des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr die Einleitung des
Satzungsverfahrens (Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/001
„Autowaschanlage
Gewerbepark
Asemissen“
und
paralleler
19.
Änderung
des
Flächennutzungsplanes) erfolgt.
Der Vorhabenträger plant innerhalb des Plangebietes die Errichtung einer Autowaschanlage als
Portalwaschanlage mit den zugehörigen Anlagen für die Vorreinigung und Innenraumreinigung.
Das Planungskonzept sieht vor, dass die Waschanlage von der im Zuge des Neubaus der B 66 n
von der Gewerbestraße abzweigenden Planstraße aus erschlossen werden soll.
Die Höhenentwicklung der Gebäude der Waschanlage soll mit 7,00 m beschränkt werden.
Sämtliche Gebäude sollen mit Flachdächern errichtet werden.
-2-
Der Vorhabenstandort ist bewusst von dem Vorhabenträger gewählt worden, da er bzgl. der
Erschließung und der Erreichbarkeit günstig ist und dem Grunde nach aus Sicht des
vorbeugenden Immissionsschutzes konfliktfrei ist.
Um die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung des Vorhabens an dem Standort
zu erlangen, ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB, hier als vorhabenbezogener
Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB notwendig.
Zu diesem Zweck soll „Gewerbegebiet“ gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt
werden.
Die neue städtebauliche Zielsetzung erfordert auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes,
um dem Gebot der Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan Genüge zu
tun. Sie wird als 19. Änderung parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
durchgeführt.
Die Unterlagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nebst Auswirkungen konnten
vom 07. Dezember 2010 bis einschließlich 07. Januar 2011 im Rathaus eingesehen werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
(1) BauGB erfolgte in der Zeit vom 30. November 2010 bis einschließlich 03.01.2011.
Planungsrelevante Aspekte aus der Beteiligung sind in die Entwurfsplanung eingeflossen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage
Gewerbepark Asemissen“ und der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes werden gegenüber
dem Aufstellungsbeschluss im Süden und Südosten innerhalb des Flurstückes 85 erweitert. Im
Süden erfolgt die Erweiterung aufgrund des Wegfalls der Planstraße, welche entsprechend den
Planfeststellungsunterlagen zum Neubau der B 66 n der Aufnahme des Busverkehres dienen
sollte. Auf diese Verkehrsfläche soll nunmehr verzichtet werden, da es bzgl. der Buslinienführung
zukünftig eine andere Lösung im Norden des Gewerbeparkes Asemissen mit einer Verbindung
zwischen der Gewerbestraße und der Alleestraße im Osten geben kann, die der Bedienqualität
des ÖPNV ebenso entsprechen kann. Der Geltungsbereich reicht nunmehr im Süden bis an die
geplante Rampe der Abfahrt von der B 66 n in Richtung Gewerbestraße.
Im Südosten wird der Geltungsbereich bis an die im Bebauungsplan Nr. 01/06 „Gewerbegebiet
Asemissen“ festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft gemäß § 9 (1) Ziffer 20 BauGB erweitert. Die Erweiterung soll dem gleichen Zweck
dienen, so dass hier ein grünräumlicher Zusammenhang geschaffen werden kann.
Der Geltungsbereich hat nunmehr eine Größe von 1,2 ha anstatt 0,7 ha.
Die Entwürfe der Bauleitpläne sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
soll parallel erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen
sind nicht gegeben.
Der Vorhabenträger hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen
Kosten vollständig zu tragen.
Die notwendigen Leistungen zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden
durch ein vom Antragsteller beauftragtes Stadtplanungsbüro erbracht.
Beschlussvorschlag:
1. Der Auswertung und den Abwägungsvorschlägen zu den Äußerungen aus der Durchführung
der frühzeitigen Beteiligung / Unterrichtung der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie
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der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (Abwägungsmatrix) wird
zugestimmt.
2. Die Geltungsbereiche der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes und des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark
Asemissen“ werden gegenüber dem Aufstellungsbeschluss im Süden und Südosten erweitert.
Für die genauen Grenzen des Plangebietes ist die im Bebauungsplan-Entwurf eingetragene
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches verbindlich.
3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark
Asemissen“ wird mit der Begründung gemäß § 2a Baugesetzbuch (BauGB) als Entwurf
beschlossen.
4. Gleichzeitig wird die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes („Autowaschanlage
Gewerbepark Asemissen“) mit dem Erläuterungsbericht im Parallelverfahren gemäß § 8 (3)
BauGB als Entwurf beschlossen.
5. Die Entwürfe sind mit der Begründung und den wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Schemmel
Anlagen
• Abwägungsmatrix der Beteiligung gemäß §§ 2 (2), 3 (1), 4 (1) BauGB
• Vorhaben- und Erschließungsplan (M. 1: 2.000)
• Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (M. 1: 2.000)
• Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark
Asemissen“ – ENTWURF
• Rechtsgrundlagen, Textliche Festsetzungen mit Zeichenerklärungen und Anmerkungen,
Sonstige Darstellungen und Hinweise zum Planinhalt
• Begründung zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage
Gewerbepark Asemissen“ – ENTWURF
• 19. Änderung des Flächennutzungsplanes – ENTWURF
• Begründung zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes – ENTWURF