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Beschlussvorlage (11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ hier: -Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
27.01.2011
Erstellt
14.01.11, 21:17
Aktualisiert
21.01.11, 21:17
Beschlussvorlage (11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“
hier: -Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage (11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“
hier: -Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 4/2011 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 21. Januar 2011 11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ hier: - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 27.01.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 18.11.2010 dem Antrag der innerhalb des Änderungsbereiches liegenden Grundstückseigentümern im Bereich der Straße Am Mühlenbach stattgegeben und den Aufstellungsbeschluss zur entsprechenden Änderung des Bebauungsplanes gefasst. Der Bebauungsplan ist in folgenden Punkten der textlichen Festsetzungen zu ändern: Die maximale Traufhöhe wird von 4,50 m auf 5,10 m und die maximale Firsthöhe von 9,50 m auf 10,00 m heraufgesetzt. Die unteren und oberen Bezugspunkte bleiben erhalten. Als oberer Bezugspunkt der Traufhöhe gilt der Schnittpunkt der Außenwände mit der Oberkante der Dachhaut. Als unterer Bezugspunkt für die Trauf- und Firsthöhen gilt weiterhin das natürliche Gelände, gemessen an dem höchst gelegenen bergseitigen Eckpunkt des Gebäudes. Andere Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung sind von der Änderung nicht betroffen. Die Änderung berührt die Grundzüge der städtebaulichen Planung nicht. Es verbleibt bei der städtebaulichen Zielsetzung innerhalb des Änderungsgebietes, eine Einzelhausbebauung im Sinne von „Einfamilienhäusern“ zu etablieren. Daran ändert auch die hier vorgesehene geringfügige Änderung der zulässigen Trauf- und Firsthöhe nichts. Die detaillierten Festsetzungen sind dem Gesamtplan zu entnehmen. Das Änderungsverfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Gemäß § 13 (1) Ziffer 2 BauGB kann bei der Änderung des Bebauungsplanes von dem Regelverfahren zur Umweltprüfung abgesehen werden, da mit dem Inhalt der 11. Änderung der Umweltzustand des Änderungsbereiches, des Bebauungsplangebietes und benachbarter Gebiete nicht beeinflusst wird. Es wird daher auf eine Umweltprüfung mit einer Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen verzichtet. Eine Bilanzierung des Eingriffes in den Natur- und Landschafts-haushalt nach Bundesnaturschutzgesetz -2- (BNatSchG) sowie das Aufzeigen eines Programmes zur Bewältigung der Eingriffsfolgen ist somit nicht notwendig. Die Änderungsplanung bezieht sich auf einen rechtskräftig überplanten Bereich. Finanzielle Auswirkungen: Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen sind nicht gegeben. Die Initiative / der Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes geht von einem Grundstückseigentümer aus. Dieser hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen Kosten vollständig zu tragen. Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplanes werden durch ein vom Antragsteller beauftragtes Stadtplanungsbüro erbracht. Beschlussvorschlag: • Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt den Entwurf für die 11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“. • Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die 11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu machen. Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Die Beteiligung der Behörden zur 11. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB. Schemmel Anlagen: Übersichtskarte Geltungsbereich der 11. vereinfachten Änderung