Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
34 kB
Datum
27.01.2011
Erstellt
21.01.11, 21:17
Aktualisiert
21.01.11, 21:17
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Gemeinde Leopoldshöhe
19. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ – Ortsteil
Asemissen
Abwägungsmatrix der Beteiligung gemäß §§ 2 (2), 3 (1), 4 (1) BauGB
Auswertung: Beteiligung nach §§ 2 (2), 3 (1), 4 (1) BauGB
Seite 1
Stand: 17.01.2011
Gemeinde Leopoldshöhe
19. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ – Ortsteil
Asemissen
1
Name und Anschrift
des
Einwenders;
Datum der Einwendung
Stadt Bielefeld
Bauamt
Äußerungen
Abwägung
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Beteiligung der Nachbarkommunen gem. § 2 (2) BauGB vom 30.11.2010 bis zum 03.01.2011 (einschließlich)
Abwägungsrelevante Stellungnahmen
Keine Bedenken.
Keine Abwägung erforderlich.
Kein Beschlussvorschlag
zu formulieren.
14.12.2010
Auswertung: Beteiligung nach §§ 2 (2), 3 (1), 4 (1) BauGB
Seite 2
Stand: 17.01.2011
Gemeinde Leopoldshöhe
19. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ – Ortsteil
Asemissen
Name und Anschrift
des
Einwenders;
Datum der Einwendung
Äußerungen
Abwägung
Beschlussvorschlag
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB vom 07.12.2010 bis zum 07.01.2011 (einschließlich)
Abwägungsrelevante Äußerungen
Es sind im Verfahren keine Äußerungen der Öffentlichkeit vorgetragen worden.
Auswertung: Beteiligung nach §§ 2 (2), 3 (1), 4 (1) BauGB
Seite 3
Stand: 17.01.2011
Gemeinde Leopoldshöhe
19. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ – Ortsteil
Asemissen
1
Name und Anschrift
des
Einwenders;
Datum der Einwendung
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB vom 30.11.2010 bis zum 03.01.2011 (einschließlich)
Abwägungsrelevante Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
Stadtwerke Bielefeld
01.12.2010
2
2.1
Landwirtschaftskammer NordrheinWestfalen
2.2
Bezirksstelle für
Agrarstruktur Ostwestfalen-Lippe
Brakel
07.12.2010
2.3
Äußerungen
Abwägung
Beschlussvorschlag
Hinweis, dass die Planstraße in
dem Bebauungsplan nicht identisch ist mit den Planungsgrundlagen, die die Bezirksregierung für
die Planfeststellung verschickt hat.
Der aktuelle Stand der Planung (07.12.2010) sieht eine ge- Kein Beschlussvorschlag
änderte Zufahrt vor, diese erfolgt von der Gewerbestraße.
zu formulieren.
Die Planstraße entfällt. Eine Abstimmung mit Straßen.NRW.
und der Gemeinde Leopoldshöhe ist bereits erfolgt, der Bebauungsplan wird entsprechen angepasst.
Aus öffentlich landwirtschaftlicher
Sicht keine Bedenken.
Keine Abwägung erforderlich.
Kein Beschlussvorschlag
zu formulieren.
Anregung, ansässige Landwirte
und die Landwirtschaftskammer
haben im Zusammenhang mit der
Planung der Bundesstraße B 66 n
ein Erschließungskonzept entworfen, bei der die Planstraße überflüssig wird.
Das durch die Landwirtschaftskammer im Zusammenhang
mit der Planung der Bundesstraße B 66 n entworfene Erschließungskonzept ohne die Planstraße wird als weitere
Planungsgrundlage berücksichtigt. Dieses ist auch kompatibel mit den Ansprüchen des ÖPNV. Es kann auf die Planstraße verzichtet werden. Deshalb kann eine direkte Erschließung des Plangebietes von der Gewerbestraße aus
vorgesehen werden.
Der Anregung wird gefolgt.
Anregung, dass eine dichte Bepflanzung als räumliche Trennung
im Osten wegen des zu erwartenden Lärms gepflanzt werden soll.
Im (Süd-)Osten des Plangebietes wird eine Fläche zum
Der Anregung wird geAnpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Befolgt.
pflanzungen gemäß § 9 (1) Ziffer 25 a BauGB in einer Breite
von 6,0 m festgesetzt.
Auswertung: Beteiligung nach §§ 2 (2), 3 (1), 4 (1) BauGB
Seite 4
Stand: 17.01.2011
Name und Anschrift
des
Einwenders;
Datum der Einwendung
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Leopoldshöhe
19. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ – Ortsteil
Asemissen
2.4
3
E.ON Netz GmbH
Lehrte
Äußerungen
Abwägung
Beschlussvorschlag
Anregung, dass Ausgleichsmaßnahmen möglichst auf dem Plangebiet erbracht werden sollen.
Innerhalb des Plangebietes werden keine KompensationsDer Anregung wird nicht
maßnahmen vorgesehen. Es sind Anpflanzungsflächen in
gefolgt.
dem Plangebiet als Minderungsmaßnahmen berücksichtigt.
Ausgleichsmaßnahmen werden extern vorgesehen. Die
vorgesehene Ausgleichsfläche liegt in der gemeindeeigenen
Ökokontofläche Freesenberg (Gemarkung Asemissen, Flur
3, Flurstück 21).
Keine Bedenken.
Von der Planung nicht berührt.
Keine Abwägung erforderlich.
Kein Beschlussvorschlag
zu formulieren.
Keine denkmalpflegerischen Bedenken.
Keine Abwägung erforderlich.
Kein Beschlussvorschlag
zu formulieren.
Keine Bedenken.
Von der Planung nicht berührt.
Keine Abwägung erforderlich.
Kein Beschlussvorschlag
zu formulieren.
07.12.2010
4
LWL-Amt für Denkmalpflege in Westfalen
Münster
07.12.2010
5
TenneT TSO GmbH
Lehrte
08.12.2010
Auswertung: Beteiligung nach §§ 2 (2), 3 (1), 4 (1) BauGB
Seite 5
Stand: 17.01.2011
6
Name und Anschrift
des
Einwenders;
Datum der Einwendung
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Leopoldshöhe
19. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ – Ortsteil
Asemissen
Stadtwerke
Oerlinghausen
Äußerungen
Abwägung
Beschlussvorschlag
Keine Einwände.
Keine Abwägung erforderlich.
Kein Beschlussvorschlag
zu formulieren.
Keine Einwände.
Keine Abwägung erforderlich.
Kein Beschlussvorschlag
zu formulieren.
Keine Einwände.
Keine Abwägung erforderlich.
Kein Beschlussvorschlag
zu formulieren.
Kein Beschlussvorschlag
zu formulieren.
08.12.2010
7
E.ON Westfalen Weser AG
Hess. Oldendorf
08.12.2010
8
RWE WestfalenWeser-Ems
17.12.2010
(telefonisch)
9
Kreis Lippe
Planen und Bauen
9.1
Grundsätzlich keine Bedenken.
Keine Abwägung erforderlich.
17.12.2010
9.2
Anregung, dass ein konkreter,
eindeutiger Messpunkt für die
maximal zulässige Gebäudehöhe
z.B. im Einmündungsbereich bestimmt werden soll.
Die Festlegung des unteren Bezugspunktes zur Festsetzung Der Anregung wird geder Gebäudehöhe wird wie folgt formuliert:
folgt.
Die maximale Gebäudehöhe beträgt 7,00 m. Der untere
Bezugspunkt nach § 18 (1) BauNVO wird bis zum Satzungsbeschluss als NN-Höhe festgesetzt.
Auswertung: Beteiligung nach §§ 2 (2), 3 (1), 4 (1) BauGB
Seite 6
Stand: 17.01.2011
Name und Anschrift
des
Einwenders;
Datum der Einwendung
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Leopoldshöhe
19. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ – Ortsteil
Asemissen
Äußerungen
Abwägung
Beschlussvorschlag
Kein Beschlussvorschlag
zu formulieren.
9.3
Hinweis, dass das Vorhaben in der Die Begründung wird angepasst.
Zone III des Wasserschutzgebietes „Oerlinghausen-HelpupAsemissen“, festgesetzt mit Verordnung vom 21. Juli 1979 liegt.
9.4
Hinweis, dass gewerbliche Anlagen genehmigungspflichtig sind.
Bitte um Beteiligung im weiteren
Baugenehmigungsverfahren.
Keine Abwägung erforderlich.
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschlussvorschlag
zu formulieren.
9.5
Hinweis, wenn die Niederschlags- Keine Abwägung erforderlich.
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.
entwässerung nicht über das öffentliche Netz erfolgt, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nötig.
Kein Beschlussvorschlag
zu formulieren.
9.6
Anregung, dass die Fläche des
Plangebietes im rechtsverbindlichen Bebauungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung
„Brachfläche“ festgesetzt ist. In der
Bestandsbewertung ist die Fläche
dem Code 5.1 „Brachfläche“ zuzuordnen und mit dem Grundwert 4
zu bewerten.
Auswertung: Beteiligung nach §§ 2 (2), 3 (1), 4 (1) BauGB
Die Bewertung der Fläche wird mit dem Code 5.1, Acker-,
Grünland-, Industrie- bzw. Siedlungsbrachen entsprechend
der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV.NRW Recklinghausen
03/2008) angepasst.
Seite 7
Der Anregung wird gefolgt.
Stand: 17.01.2011
Name und Anschrift
des
Einwenders;
Datum der Einwendung
10 moBiel GmbH
Bielefeld
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Leopoldshöhe
19. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ – Ortsteil
Asemissen
Äußerungen
Abwägung
Beschlussvorschlag
10.1 Keine Bedenken.
Keine Abwägung erforderlich.
Kein Beschlussvorschlag
zu formulieren.
10.2 Hinweis, dass die Linienführung
der Buslinie 38 entlang der neuen
Trasse verbessert wurde durch
den Ausbau der B 66.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschlussvorschlag
zu formulieren.
10.3 Hinweis, dass bisher Gelenkbusse
vorübergehend in der vorhandenen Bucht an der Gewerbestraße
abgestellt wurden. Bitte um Prüfung der weiteren Abstellmöglichkeit.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Abstellmöglichkeit für Busse ist ebenso wie die Anordnung der Haltestellen im Rahmen der Neuordnung der ÖPNV-Linie infolge
eines Baus der B 66 n zu prüfen. Die vorhandene Bucht wird
zugunsten der Zufahrt zum Plangebiet aufgegeben.
20.12.2010
11 Stadtwerke Bielefeld
GmbH
Bielefeld
21.12.2010
12 Bezirksregierung
Detmold
Dezernat 33 Bodenordnung/ Ländliche
Entwicklung
Bielefeld
Belange der Versorgung mit Energie und Wasser sowie Telekommunikation werden von der Planung nicht berührt.
Keine Bedenken.
Keine Abwägung erforderlich.
12.1 Grundsätzlich keine Bedenken.
Kein Beschlussvorschlag
zu formulieren.
12.2 Dezernat 54 Wasserwirtschaft
Hinweis, dass die SchmutzwasWird berücksichtigt.
serbeseitigung über die öffentliche Die Begründung wird wie folgt ergänzt:
Auswertung: Beteiligung nach §§ 2 (2), 3 (1), 4 (1) BauGB
Kein Beschlussvorschlag
zu formulieren.
Seite 8
Kein Beschlussvorschlag
zu formulieren.
Stand: 17.01.2011
Name und Anschrift
des
Einwenders;
Datum der Einwendung
22.12.2010
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Leopoldshöhe
19. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ – Ortsteil
Asemissen
Äußerungen
Kanalisation erfolgen soll. Bisher
liegt in der Gewerbestraße noch
kein Schmutzwasser-Kanal.
12.3 Dezernat 33 Bodenordnung /
Ländliche Entwicklung
Hinweis, dass widersprüchliche
Aussagen zum Bodenschutz getroffen werden.
13 Straßen.NRW.
Regionalniederlassung OstwestfalenLippe
Bielefeld
Keine Einwände.
Abwägung
Beschlussvorschlag
Die Schmutzwasserentwässerung soll mittels einer neu zu
bauenden Druckleitung in Richtung des Kanals in den
Westring erfolgen.
Kein Beschlussvorschlag
zu formulieren.
In der Begründung wird ausgeführt:
Nach dem Auskunftssystem Geologischer Dienst NRW ist
der Boden fruchtbar und hat eine hohe Feldkapazität (Bodenfunktion 3, fruchtbarer Boden). Der Boden wird durch die
zukünftige Nutzung als Gewerbefläche und Stellplätze verdichtet. Die Versiegelung soll bis maximal 70 % der Grundstücksfläche möglich sein, damit verändert sich die Bodenfunktion in dem Gebiet. Ein Schadstoffeintrag in den Boden
ist bei einem ordnungsgemäßen Nutzen des Gebietes nicht
zu erwarten.
Für den Boden werden Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ergriffen.
Es sind keine besonderen Maßnahmen des Bodenschutzes
notwendig, da es sich nicht um eine mit Altlasten vorbelastete Fläche handelt.
Keine Abwägung erforderlich.
Kein Beschlussvorschlag
zu formulieren.
03.01.2011
Auswertung: Beteiligung nach §§ 2 (2), 3 (1), 4 (1) BauGB
Seite 9
Stand: 17.01.2011
Name und Anschrift
des
Einwenders;
Datum der Einwendung
14 Gemeinde
Leopoldshöhe
15.12.2010
lfd. Nr.
lfd. Nr.
Gemeinde Leopoldshöhe
19. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ – Ortsteil
Asemissen
Äußerungen
FB 3.4 Umwelt
14.1 Hinweis, dass die Fläche im alten
Bebauungsplan als öffentliche
Grünfläche bzw. Brache ausgewiesen ist. Es wird vorgeschlagen,
dass in der Bewertung für das
Ausgangsbiotop die Werte für
Extensivrasen (Code 4.5) angewendet werden soll.
14.2 Hinweis, dass die Ausgleichsflächen zusammenhängend und die
Biotope vernetzt werden sollen.
Auswertung: Beteiligung nach §§ 2 (2), 3 (1), 4 (1) BauGB
Abwägung
Die Bewertung der Fläche wird mit dem Code 5.1, Acker-,
Grünland-, Industrie- bzw. Siedlungsbrachen angepasst.
(siehe lfd. Nr. 9.6). Die Wertpunkte, welche für die Bilanzierung in Ansatz zu bringen sind, sind bei beiden Codes identisch.
Beschlussvorschlag
Der Anregung wird dem
Grunde nach gefolgt.
Innerhalb des Plangebietes werden keine Kompensations- Der Anregung wird nicht
maßnahmen vorgesehen. Im Südosten wird eine 6,0 m brei- gefolgt.
te Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen gemäß § 9 (1) Ziffer 25 a BauGB
erweitert. Dieser Fläche dient nicht als Ausgleichsfläche.
Ausgleichsmaßnahmen werden extern vorgesehen. Die
vorgesehene Ausgleichsfläche liegt in der gemeindeeigenen
Ökokontofläche Freesenberg (Gemarkung Asemissen, Flur
3, Flurstück 21).
Seite 10
Stand: 17.01.2011