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Beschlussvorlage (Abwägung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
34 kB
Datum
27.01.2011
Erstellt
21.01.11, 21:17
Aktualisiert
21.01.11, 21:17

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe 19. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ – Ortsteil Asemissen Abwägungsmatrix der Beteiligung gemäß §§ 2 (2), 3 (1), 4 (1) BauGB Auswertung: Beteiligung nach §§ 2 (2), 3 (1), 4 (1) BauGB Seite 1 Stand: 17.01.2011 Gemeinde Leopoldshöhe 19. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ – Ortsteil Asemissen 1 Name und Anschrift des Einwenders; Datum der Einwendung Stadt Bielefeld Bauamt Äußerungen Abwägung Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Beteiligung der Nachbarkommunen gem. § 2 (2) BauGB vom 30.11.2010 bis zum 03.01.2011 (einschließlich) Abwägungsrelevante Stellungnahmen Keine Bedenken. Keine Abwägung erforderlich. Kein Beschlussvorschlag zu formulieren. 14.12.2010 Auswertung: Beteiligung nach §§ 2 (2), 3 (1), 4 (1) BauGB Seite 2 Stand: 17.01.2011 Gemeinde Leopoldshöhe 19. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ – Ortsteil Asemissen Name und Anschrift des Einwenders; Datum der Einwendung Äußerungen Abwägung Beschlussvorschlag lfd. Nr. lfd. Nr. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB vom 07.12.2010 bis zum 07.01.2011 (einschließlich) Abwägungsrelevante Äußerungen Es sind im Verfahren keine Äußerungen der Öffentlichkeit vorgetragen worden. Auswertung: Beteiligung nach §§ 2 (2), 3 (1), 4 (1) BauGB Seite 3 Stand: 17.01.2011 Gemeinde Leopoldshöhe 19. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ – Ortsteil Asemissen 1 Name und Anschrift des Einwenders; Datum der Einwendung lfd. Nr. lfd. Nr. Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB vom 30.11.2010 bis zum 03.01.2011 (einschließlich) Abwägungsrelevante Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange Stadtwerke Bielefeld 01.12.2010 2 2.1 Landwirtschaftskammer NordrheinWestfalen 2.2 Bezirksstelle für Agrarstruktur Ostwestfalen-Lippe Brakel 07.12.2010 2.3 Äußerungen Abwägung Beschlussvorschlag Hinweis, dass die Planstraße in dem Bebauungsplan nicht identisch ist mit den Planungsgrundlagen, die die Bezirksregierung für die Planfeststellung verschickt hat. Der aktuelle Stand der Planung (07.12.2010) sieht eine ge- Kein Beschlussvorschlag änderte Zufahrt vor, diese erfolgt von der Gewerbestraße. zu formulieren. Die Planstraße entfällt. Eine Abstimmung mit Straßen.NRW. und der Gemeinde Leopoldshöhe ist bereits erfolgt, der Bebauungsplan wird entsprechen angepasst. Aus öffentlich landwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken. Keine Abwägung erforderlich. Kein Beschlussvorschlag zu formulieren. Anregung, ansässige Landwirte und die Landwirtschaftskammer haben im Zusammenhang mit der Planung der Bundesstraße B 66 n ein Erschließungskonzept entworfen, bei der die Planstraße überflüssig wird. Das durch die Landwirtschaftskammer im Zusammenhang mit der Planung der Bundesstraße B 66 n entworfene Erschließungskonzept ohne die Planstraße wird als weitere Planungsgrundlage berücksichtigt. Dieses ist auch kompatibel mit den Ansprüchen des ÖPNV. Es kann auf die Planstraße verzichtet werden. Deshalb kann eine direkte Erschließung des Plangebietes von der Gewerbestraße aus vorgesehen werden. Der Anregung wird gefolgt. Anregung, dass eine dichte Bepflanzung als räumliche Trennung im Osten wegen des zu erwartenden Lärms gepflanzt werden soll. Im (Süd-)Osten des Plangebietes wird eine Fläche zum Der Anregung wird geAnpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Befolgt. pflanzungen gemäß § 9 (1) Ziffer 25 a BauGB in einer Breite von 6,0 m festgesetzt. Auswertung: Beteiligung nach §§ 2 (2), 3 (1), 4 (1) BauGB Seite 4 Stand: 17.01.2011 Name und Anschrift des Einwenders; Datum der Einwendung lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Leopoldshöhe 19. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ – Ortsteil Asemissen 2.4 3 E.ON Netz GmbH Lehrte Äußerungen Abwägung Beschlussvorschlag Anregung, dass Ausgleichsmaßnahmen möglichst auf dem Plangebiet erbracht werden sollen. Innerhalb des Plangebietes werden keine KompensationsDer Anregung wird nicht maßnahmen vorgesehen. Es sind Anpflanzungsflächen in gefolgt. dem Plangebiet als Minderungsmaßnahmen berücksichtigt. Ausgleichsmaßnahmen werden extern vorgesehen. Die vorgesehene Ausgleichsfläche liegt in der gemeindeeigenen Ökokontofläche Freesenberg (Gemarkung Asemissen, Flur 3, Flurstück 21). Keine Bedenken. Von der Planung nicht berührt. Keine Abwägung erforderlich. Kein Beschlussvorschlag zu formulieren. Keine denkmalpflegerischen Bedenken. Keine Abwägung erforderlich. Kein Beschlussvorschlag zu formulieren. Keine Bedenken. Von der Planung nicht berührt. Keine Abwägung erforderlich. Kein Beschlussvorschlag zu formulieren. 07.12.2010 4 LWL-Amt für Denkmalpflege in Westfalen Münster 07.12.2010 5 TenneT TSO GmbH Lehrte 08.12.2010 Auswertung: Beteiligung nach §§ 2 (2), 3 (1), 4 (1) BauGB Seite 5 Stand: 17.01.2011 6 Name und Anschrift des Einwenders; Datum der Einwendung lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Leopoldshöhe 19. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ – Ortsteil Asemissen Stadtwerke Oerlinghausen Äußerungen Abwägung Beschlussvorschlag Keine Einwände. Keine Abwägung erforderlich. Kein Beschlussvorschlag zu formulieren. Keine Einwände. Keine Abwägung erforderlich. Kein Beschlussvorschlag zu formulieren. Keine Einwände. Keine Abwägung erforderlich. Kein Beschlussvorschlag zu formulieren. Kein Beschlussvorschlag zu formulieren. 08.12.2010 7 E.ON Westfalen Weser AG Hess. Oldendorf 08.12.2010 8 RWE WestfalenWeser-Ems 17.12.2010 (telefonisch) 9 Kreis Lippe Planen und Bauen 9.1 Grundsätzlich keine Bedenken. Keine Abwägung erforderlich. 17.12.2010 9.2 Anregung, dass ein konkreter, eindeutiger Messpunkt für die maximal zulässige Gebäudehöhe z.B. im Einmündungsbereich bestimmt werden soll. Die Festlegung des unteren Bezugspunktes zur Festsetzung Der Anregung wird geder Gebäudehöhe wird wie folgt formuliert: folgt. Die maximale Gebäudehöhe beträgt 7,00 m. Der untere Bezugspunkt nach § 18 (1) BauNVO wird bis zum Satzungsbeschluss als NN-Höhe festgesetzt. Auswertung: Beteiligung nach §§ 2 (2), 3 (1), 4 (1) BauGB Seite 6 Stand: 17.01.2011 Name und Anschrift des Einwenders; Datum der Einwendung lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Leopoldshöhe 19. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ – Ortsteil Asemissen Äußerungen Abwägung Beschlussvorschlag Kein Beschlussvorschlag zu formulieren. 9.3 Hinweis, dass das Vorhaben in der Die Begründung wird angepasst. Zone III des Wasserschutzgebietes „Oerlinghausen-HelpupAsemissen“, festgesetzt mit Verordnung vom 21. Juli 1979 liegt. 9.4 Hinweis, dass gewerbliche Anlagen genehmigungspflichtig sind. Bitte um Beteiligung im weiteren Baugenehmigungsverfahren. Keine Abwägung erforderlich. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschlussvorschlag zu formulieren. 9.5 Hinweis, wenn die Niederschlags- Keine Abwägung erforderlich. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. entwässerung nicht über das öffentliche Netz erfolgt, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nötig. Kein Beschlussvorschlag zu formulieren. 9.6 Anregung, dass die Fläche des Plangebietes im rechtsverbindlichen Bebauungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Brachfläche“ festgesetzt ist. In der Bestandsbewertung ist die Fläche dem Code 5.1 „Brachfläche“ zuzuordnen und mit dem Grundwert 4 zu bewerten. Auswertung: Beteiligung nach §§ 2 (2), 3 (1), 4 (1) BauGB Die Bewertung der Fläche wird mit dem Code 5.1, Acker-, Grünland-, Industrie- bzw. Siedlungsbrachen entsprechend der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV.NRW Recklinghausen 03/2008) angepasst. Seite 7 Der Anregung wird gefolgt. Stand: 17.01.2011 Name und Anschrift des Einwenders; Datum der Einwendung 10 moBiel GmbH Bielefeld lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Leopoldshöhe 19. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ – Ortsteil Asemissen Äußerungen Abwägung Beschlussvorschlag 10.1 Keine Bedenken. Keine Abwägung erforderlich. Kein Beschlussvorschlag zu formulieren. 10.2 Hinweis, dass die Linienführung der Buslinie 38 entlang der neuen Trasse verbessert wurde durch den Ausbau der B 66. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschlussvorschlag zu formulieren. 10.3 Hinweis, dass bisher Gelenkbusse vorübergehend in der vorhandenen Bucht an der Gewerbestraße abgestellt wurden. Bitte um Prüfung der weiteren Abstellmöglichkeit. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Abstellmöglichkeit für Busse ist ebenso wie die Anordnung der Haltestellen im Rahmen der Neuordnung der ÖPNV-Linie infolge eines Baus der B 66 n zu prüfen. Die vorhandene Bucht wird zugunsten der Zufahrt zum Plangebiet aufgegeben. 20.12.2010 11 Stadtwerke Bielefeld GmbH Bielefeld 21.12.2010 12 Bezirksregierung Detmold Dezernat 33 Bodenordnung/ Ländliche Entwicklung Bielefeld Belange der Versorgung mit Energie und Wasser sowie Telekommunikation werden von der Planung nicht berührt. Keine Bedenken. Keine Abwägung erforderlich. 12.1 Grundsätzlich keine Bedenken. Kein Beschlussvorschlag zu formulieren. 12.2 Dezernat 54 Wasserwirtschaft Hinweis, dass die SchmutzwasWird berücksichtigt. serbeseitigung über die öffentliche Die Begründung wird wie folgt ergänzt: Auswertung: Beteiligung nach §§ 2 (2), 3 (1), 4 (1) BauGB Kein Beschlussvorschlag zu formulieren. Seite 8 Kein Beschlussvorschlag zu formulieren. Stand: 17.01.2011 Name und Anschrift des Einwenders; Datum der Einwendung 22.12.2010 lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Leopoldshöhe 19. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ – Ortsteil Asemissen Äußerungen Kanalisation erfolgen soll. Bisher liegt in der Gewerbestraße noch kein Schmutzwasser-Kanal. 12.3 Dezernat 33 Bodenordnung / Ländliche Entwicklung Hinweis, dass widersprüchliche Aussagen zum Bodenschutz getroffen werden. 13 Straßen.NRW. Regionalniederlassung OstwestfalenLippe Bielefeld Keine Einwände. Abwägung Beschlussvorschlag Die Schmutzwasserentwässerung soll mittels einer neu zu bauenden Druckleitung in Richtung des Kanals in den Westring erfolgen. Kein Beschlussvorschlag zu formulieren. In der Begründung wird ausgeführt: Nach dem Auskunftssystem Geologischer Dienst NRW ist der Boden fruchtbar und hat eine hohe Feldkapazität (Bodenfunktion 3, fruchtbarer Boden). Der Boden wird durch die zukünftige Nutzung als Gewerbefläche und Stellplätze verdichtet. Die Versiegelung soll bis maximal 70 % der Grundstücksfläche möglich sein, damit verändert sich die Bodenfunktion in dem Gebiet. Ein Schadstoffeintrag in den Boden ist bei einem ordnungsgemäßen Nutzen des Gebietes nicht zu erwarten. Für den Boden werden Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ergriffen. Es sind keine besonderen Maßnahmen des Bodenschutzes notwendig, da es sich nicht um eine mit Altlasten vorbelastete Fläche handelt. Keine Abwägung erforderlich. Kein Beschlussvorschlag zu formulieren. 03.01.2011 Auswertung: Beteiligung nach §§ 2 (2), 3 (1), 4 (1) BauGB Seite 9 Stand: 17.01.2011 Name und Anschrift des Einwenders; Datum der Einwendung 14 Gemeinde Leopoldshöhe 15.12.2010 lfd. Nr. lfd. Nr. Gemeinde Leopoldshöhe 19. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ – Ortsteil Asemissen Äußerungen FB 3.4 Umwelt 14.1 Hinweis, dass die Fläche im alten Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche bzw. Brache ausgewiesen ist. Es wird vorgeschlagen, dass in der Bewertung für das Ausgangsbiotop die Werte für Extensivrasen (Code 4.5) angewendet werden soll. 14.2 Hinweis, dass die Ausgleichsflächen zusammenhängend und die Biotope vernetzt werden sollen. Auswertung: Beteiligung nach §§ 2 (2), 3 (1), 4 (1) BauGB Abwägung Die Bewertung der Fläche wird mit dem Code 5.1, Acker-, Grünland-, Industrie- bzw. Siedlungsbrachen angepasst. (siehe lfd. Nr. 9.6). Die Wertpunkte, welche für die Bilanzierung in Ansatz zu bringen sind, sind bei beiden Codes identisch. Beschlussvorschlag Der Anregung wird dem Grunde nach gefolgt. Innerhalb des Plangebietes werden keine Kompensations- Der Anregung wird nicht maßnahmen vorgesehen. Im Südosten wird eine 6,0 m brei- gefolgt. te Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gemäß § 9 (1) Ziffer 25 a BauGB erweitert. Dieser Fläche dient nicht als Ausgleichsfläche. Ausgleichsmaßnahmen werden extern vorgesehen. Die vorgesehene Ausgleichsfläche liegt in der gemeindeeigenen Ökokontofläche Freesenberg (Gemarkung Asemissen, Flur 3, Flurstück 21). Seite 10 Stand: 17.01.2011