Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
601 kB
Datum
16.12.2010
Erstellt
06.12.10, 21:19
Aktualisiert
10.12.10, 21:19
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Inhalt der Datei
DR. RÖHRICHT – DR. SCHILLEN
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT · STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT
Dr. Röhricht - Dr. Schillen oHG · Detmolder Str. 61 · 33604 Bielefeld
Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich IV Gemeindebetriebe
- z. H. Frau Barthel Kirchweg 1
33818 Leopoldshöhe
29. November 2010
Km/Pa
Gewinnverwendung LIL 2009
Sehr geehrte Frau Barthel,
im Nachgang zur Schlussbesprechung zum Jahresabschluss 2009 der LIL möchten wir
zum Vorschlag der Betriebsleitung über die Gewinnverwendung für 2009 wie folgt Stellung nehmen:
Der Vorschlag sieht vor, den Bilanzgewinn 2009 in Höhe von € 302.742,56 zu einem Teil
von € 200.000,00 für die Erhöhung der allgemeinen Rücklage zu verwenden und den
Restgewinn in Höhe von € 102.742,56 auf neue Rechnung vorzutragen.
Das Eigenkapital der LIL setzt sich zum 31. Dezember 2009 wie folgt zusammen:
T€
Stammkapital
Rücklagen
Bilanzgewinn
1.400
589
303
2.292
Dr. Röhricht – Dr. Schillen oHG
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Bezogen auf die Bilanzsumme von T€ 7.900 beträgt die derzeitige Eigenkapitalausstattung rd. 29 %. Eine derartige Eigenkapitalquote kann nach unserer Auffassung als angemessen bezeichnet werden.
Zwar hat der Träger der LIL, die Gemeinde Leopoldshöhe, grundsätzlich Anspruch auf
Auszahlung auch des vollen Bilanzgewinns in Höhe von T€ 303. Unter Berücksichtigung
der Verhältnisse zum 31. Dezember 2009 würde sich die Eigenkapitalquote in diesem Fall
auf rd. 25 % vermindern. Dies wäre bei dem derzeitigen Geschäftsumfang und Investitionsniveau nach unserer Auffassung noch vertretbar.
In diesem Zusammenhang sind jedoch auch die Vorschriften der §§ 9 Abs. 2 und 10
Abs. 5 EigVO NRW zu beachten, die eine angemessene Eigenkapitalausstattung und eine
angemessene Rücklagenzuführung beim Eigenbetrieb vorsehen. Ob das Verhältnis von
Eigen- und Fremdkapital angemessen ist, lässt sich zwar nicht anhand einer starren
Grenze für die Eigenkapitalquote beurteilen, sondern muss im Hinblick auf die individuelle wirtschaftliche Situation des jeweiligen Betriebes und das wirtschaftliche Umfeld eingeschätzt werden. Den Ausführungsanweisungen zu § 7 EigVO SchlH lässt sich aber beispielsweise entnehmen, dass die Eigenkapitalausstattung allgemein dann als angemessen
betrachtet werden kann, wenn die Quote zwischen 30 und 40 % der bereinigten Bilanzsumme liegt.
Bei einer vollständigen Auszahlung des Bilanzgewinns 2009 an die Gemeinde wäre die
Eigenkapitalquote der LIL von 25 % daher eher am unteren Ende der üblicherweise genannten Bandbreiten für eine angemessene Eigenkapitalausstattung einzuordnen. Sollte
die LIL in der Folgezeit nennenswert in neue Baugebiete investieren, wäre deren Finanzierung unter Umständen vollumfänglich durch Fremdkapital erforderlich. Die Folge wäre
eine weiter sinkende Eigenkapitalquote und das mögliche Auftreten von Finanzierungslücken, die dann wieder auf den Kernhaushalt durchschlagen könnten.
DR. ROHRICHT - DR. SCHILLEN
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In diesem Zusasnrnenhang weisen wir auch auf die umfangreiche Eigenkapitalrückführung im Wirtschaftsjahr 2OO9 in Höhe von T€ 479 an die Gemeinde durch Übertragung
von Sportflächen im Baugebiet Waldstraße an die Gemeinde und das Kommunale Gebäudemanagement hin. Die Entnahme der Grundstückswerte
aus der allgemeinen Rücklage
führte nur deshalb nicht zu einern signifikanten Absinken der Eigenkapitalquote,
weil
gleichzeitig ein erheblicher Rückgang des Darlehensbestandes und der erhaltenen Anzahlungen A) verzeichnen war.
Vor diesem Hintergrund halten wir die von der Betriebsleitung vorgeschlagene Gewinnverwendung mit Rücklagenzuführung
von T€ 200 fur ökonomisch sinnvoll. Hinsichtlich
des Zeitpunktes einer möglichen und zulässigen Auszahlung des von der Betriebsleitung
vorgeschlagenen Restgewinnvortrages von T€ 103 an die Gemeinde wäre nach unserer
Auffassung auch die Liquiditätssituation der LIL bei der Entscheidungsfindung entsprechend zu berücksichtigen.
Wir hoffen, Ihnen mit unseren Ausführungen
mit freundlichen
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Grüßen
gedient zu}raben und verbleiben