Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“ – hier: Beratung über Bebauungsplankonzept)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
17.03.2011
Erstellt
04.03.11, 09:44
Aktualisiert
04.03.11, 09:44
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“ –
hier: Beratung über Bebauungsplankonzept) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“ –
hier: Beratung über Bebauungsplankonzept)

öffnen download melden Dateigröße: 22 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 34/2011 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 4. März 2011 Bebauungsplan Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“ – hier: Beratung über Bebauungsplankonzept Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 17.03.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: In der Sitzung des Bauausschusses am 27.01.2011 wurden Bebauungsvorschläge für die Bebauung der Flächen des Geländes Westphal und der östlich angrenzenden privaten Grundstücke vorgestellt. Zum 17.02.2011 lud die Verwaltung die Grundeigentümer ein, um die Bebauungsvorschläge zu diskutieren. Die Rückmeldungen der Grundeigentümer liegen der Vorlage als Anlage bei. Die Verwaltung hat ein erstes grobes Bebauungsplankonzept erstellt (siehe anliegende Planskizze). Alle Wünsche der Grundeigentümer können hierbei nicht berücksichtigt werden. Beim Umfang der Baurechte und der Art der Gebäude sowie der Lage der Verkehrsflächen ergab sich kein einheitliches Meinungsbild. Auf dem Westphal Gelände wird eine Bebauung (WA II o) mit einzelnen Baukörpern vorgesehen. Auf den sich hieran südlich anschließenden privaten Grundstücken (WA II o) werden ebenfalls Baurechte festgesetzt. Die südlich der Herforder Straße liegenden Grundstücke (MI II o) sind entsprechend der bestehenden Nutzung festgesetzt. Die vorgeschlagenen Bauflächen ermöglichen zudem eine sinnvolle Ergänzung der Bebauung. Darüber hinausgehend schlägt der Verwaltung die Festsetzung weiterer Baumöglichkeiten vor (MI I o). Wenn diese Baurechte festgesetzt werden, muss ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zur ordnungsgemäßen Erschließung einer dann möglichen Hinterbebauung vorgesehen werden. Der Bebauungsplan ist ein Angebot, die Flächen können von den Grundeigentümern weiter als Gartenland genutzt werden. Im südlichen Teil der langen privaten Flurstücke (WA I o) können - den Eigentümerwünschen entsprechend - freistehende Einfamilienhäuser errichtet werden. -2- Die Haupterschließungsanlage (Öffentliche Straße) muss im Bebauungsplan als öffentliche Erschließung festgesetzt werden. Teile der Erschließung können als private Erschließung festgesetzt werden. Die Festsetzung der gesamten Erschließung als private Erschließung ist nicht möglich, da nur untergeordnete Erschließungsanlagen als private Erschließung festgesetzt werden können. Die Wendeanlage wird im Bereich des Gebäudes der Firma Westphal vorgesehen. Die Belastung der privaten Eigentümer mit Erschließungsanlagen wird so gering gehalten. Die genaue Dimensionierung der Wendeanlage erfolgt zur Auslegung. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung erarbeitet einen Bebauungsplanentwurf auf Grundlage des heute vorgestellten Konzeptes Schemmel Anlagen: Schreiben der Grundeigentümer Bebauungsplanskizze