Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
17.03.2011
Erstellt
04.03.11, 09:44
Aktualisiert
04.03.11, 09:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
34/2011
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
4. März 2011
Bebauungsplan Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“ –
hier: Beratung über Bebauungsplankonzept
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
17.03.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Bauausschusses am 27.01.2011 wurden Bebauungsvorschläge für die
Bebauung der Flächen des Geländes Westphal und der östlich angrenzenden privaten
Grundstücke vorgestellt.
Zum 17.02.2011 lud die Verwaltung die Grundeigentümer ein, um die Bebauungsvorschläge zu
diskutieren.
Die Rückmeldungen der Grundeigentümer liegen der Vorlage als Anlage bei.
Die Verwaltung hat ein erstes grobes Bebauungsplankonzept erstellt (siehe anliegende
Planskizze). Alle Wünsche der Grundeigentümer können hierbei nicht berücksichtigt werden.
Beim Umfang der Baurechte und der Art der Gebäude sowie der Lage der Verkehrsflächen ergab
sich kein einheitliches Meinungsbild.
Auf dem Westphal Gelände wird eine Bebauung (WA II o) mit einzelnen Baukörpern vorgesehen.
Auf den sich hieran südlich anschließenden privaten Grundstücken (WA II o) werden ebenfalls
Baurechte festgesetzt.
Die südlich der Herforder Straße liegenden Grundstücke (MI II o) sind entsprechend der
bestehenden Nutzung festgesetzt. Die vorgeschlagenen Bauflächen ermöglichen zudem eine
sinnvolle Ergänzung der Bebauung. Darüber hinausgehend schlägt der Verwaltung die
Festsetzung weiterer Baumöglichkeiten vor (MI I o). Wenn diese Baurechte festgesetzt werden,
muss ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zur ordnungsgemäßen Erschließung einer dann
möglichen Hinterbebauung vorgesehen werden. Der Bebauungsplan ist ein Angebot, die Flächen
können von den Grundeigentümern weiter als Gartenland genutzt werden.
Im südlichen Teil der langen privaten Flurstücke (WA I o) können - den Eigentümerwünschen
entsprechend - freistehende Einfamilienhäuser errichtet werden.
-2-
Die Haupterschließungsanlage (Öffentliche Straße) muss im Bebauungsplan als öffentliche
Erschließung festgesetzt werden. Teile der Erschließung können als private Erschließung
festgesetzt werden. Die Festsetzung der gesamten Erschließung als private Erschließung ist nicht
möglich, da nur untergeordnete Erschließungsanlagen als private Erschließung festgesetzt werden
können.
Die Wendeanlage wird im Bereich des Gebäudes der Firma Westphal vorgesehen.
Die Belastung der privaten Eigentümer mit Erschließungsanlagen wird so gering gehalten. Die
genaue Dimensionierung der Wendeanlage erfolgt zur Auslegung.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung erarbeitet einen Bebauungsplanentwurf auf Grundlage des heute vorgestellten
Konzeptes
Schemmel
Anlagen:
Schreiben der Grundeigentümer
Bebauungsplanskizze