Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
07.04.2011
Erstellt
25.03.11, 21:18
Aktualisiert
25.03.11, 21:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
33/2011
1. Ergänzung
zur Sitzung
des Rates
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
25. März 2011
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“
hier: • Beschluss über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
17.03.2011
Rat
07.04.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Schröder Team GmbH & Co.KG, Bielefeld-Sennestadt hat mit Schreiben vom 05.11.2010 den Antrag
zur Einleitung des Satzungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für eine Autowaschanlage
südlich des Gewerbeparks Asemissen, nördlich der Bundesstraße 66, östlich der Gewerbestraße auf dem
Flurstück 85 (tlw.), Flur 1, Gemarkung Asemissen gestellt.
Auf der Grundlage dieses Antrages ist in der gemeinsamen Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses sowie des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr die Einleitung des Satzungsverfahrens (Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark
Asemissen“ und paralleler 19. Änderung des Flächennutzungsplanes) erfolgt.
Der Vorhabenträger plant innerhalb des Plangebietes die Errichtung einer Autowaschanlage als Waschstraße mit den zugehörigen Anlagen für die Vorreinigung und Innenraumreinigung.
Vor dem Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist der Durchführungsvertrag als
eines der drei folgenden Elemente des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu beschließen.
Das Fehlen eines der Elemente führt zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans.
• Vorhaben- und Erschließungsplan
• Durchführungsvertrag
• vorhabenbezogener Bebauungsplan (Nutzungsplan mit Text / Festsetzungen)
Alle drei Bestandteile müssen aufeinander abgestimmt sein und dürfen sich nicht widersprechen.
Der Durchführungsvertrag ist Voraussetzung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Der Durchführungsvertrag ist in §12 (1) Satz. 1 BauGB geregelt. In dem Durchführungsvertrag ist bestimmt, welche Leistungen, unter Beachtung des Vorhabens- und Erschließungsplanes, der Vorhabenträger innerhalb welcher
Zeiträume erbringen muss. Der Vertrag bedarf der Schriftform Mit In-Kraft-Treten des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans werden sodann die Verpflichtungen aus dem Durchführungsvertrag fällig.
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Der Durchführungsvertrag beinhaltet folgende wesentliche Regelungen:
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Der Vorhabenträger verpflichtet sich, spätestens 6 Monate nach dem Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ einen vollständigen
und genehmigungsfähigen Bauantrag für das Bauvorhaben einzureichen.
Er wird spätestens 9 Monate nach Rechtskraft der Baugenehmigung mit dem Bauvorhaben beginnen
und es innerhalb von 15 Monaten vollständig fertig stellen.
Der Vorhabenträger hat sicherzustellen, dass während der gesamten Bauarbeiten die vorhandenen
öffentlichen Erschließungsstraßen ununterbrochen benutzbar bleiben.
Der Vorhabenträger hat bei einer Veränderung der Geländeoberfläche innerhalb des Vorhabengebietes
auf einen ordnungsgemäßen plangleichen verkehrlichen Anschluss des Vorhabengebietes an die Straße „Gewerbestraße“ zu sorgen.
Der Vorhabenträger hat im Zuge des ordnungsgemäßen plangleichen verkehrlichen Anschluss des
Vorhabengebietes an die Straße „Gewerbestraße“ auf seine Kosten eine barrierefreie Umgestaltung
des Fußgängerzuganges zu der an der „Gewerbestraße“ liegende Bushaltebucht vorzunehmen.
Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die in dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belastende Fläche zugunsten der Gemeinde Leopoldshöhe im Falle einer Erschließung des an den Geltungsbereich
des vorhabenbezogenen Bebauungsplan südöstlich angrenzenden Teiles des Flurstückes 85, Flur 1,
Gemarkung Leopoldshöhe dauerhaft frei zu halten und Rückstauverkehr im Zusammenhang mit der
Autowaschanlage auszuschließen.
Der Vorhabenträger verpflichtet sich, der im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ festgesetzten Anpflanzungsverpflichtung auf den im Bebauungsplan gekennzeichneten Flächen mit heimischen standortgerechten Sträuchern und Bäumen spätestens 2 Monate nach Fertigstellung des Bauvorhabens nachzukommen.
Der Durchführungsvertrag unterliegt nicht der planerischen / städtebaulichen Abwägung. Seine Inhalte dienen der Sicherstellung der Errichtung des Vorhabens.
Beschlussvorschlag:
Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ wird in der vorliegenden Fassung vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschlossen.
Schemmel
Anlage
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“