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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ hier: •Beschluss über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
07.04.2011
Erstellt
25.03.11, 21:18
Aktualisiert
25.03.11, 21:18
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“
hier: •Beschluss über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“
hier: •Beschluss über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 33/2011 1. Ergänzung zur Sitzung des Rates der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/ 991-278 Datum: 25. März 2011 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ hier: • Beschluss über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 17.03.2011 Rat 07.04.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Schröder Team GmbH & Co.KG, Bielefeld-Sennestadt hat mit Schreiben vom 05.11.2010 den Antrag zur Einleitung des Satzungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für eine Autowaschanlage südlich des Gewerbeparks Asemissen, nördlich der Bundesstraße 66, östlich der Gewerbestraße auf dem Flurstück 85 (tlw.), Flur 1, Gemarkung Asemissen gestellt. Auf der Grundlage dieses Antrages ist in der gemeinsamen Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses sowie des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr die Einleitung des Satzungsverfahrens (Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ und paralleler 19. Änderung des Flächennutzungsplanes) erfolgt. Der Vorhabenträger plant innerhalb des Plangebietes die Errichtung einer Autowaschanlage als Waschstraße mit den zugehörigen Anlagen für die Vorreinigung und Innenraumreinigung. Vor dem Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist der Durchführungsvertrag als eines der drei folgenden Elemente des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu beschließen. Das Fehlen eines der Elemente führt zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans. • Vorhaben- und Erschließungsplan • Durchführungsvertrag • vorhabenbezogener Bebauungsplan (Nutzungsplan mit Text / Festsetzungen) Alle drei Bestandteile müssen aufeinander abgestimmt sein und dürfen sich nicht widersprechen. Der Durchführungsvertrag ist Voraussetzung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Der Durchführungsvertrag ist in §12 (1) Satz. 1 BauGB geregelt. In dem Durchführungsvertrag ist bestimmt, welche Leistungen, unter Beachtung des Vorhabens- und Erschließungsplanes, der Vorhabenträger innerhalb welcher Zeiträume erbringen muss. Der Vertrag bedarf der Schriftform Mit In-Kraft-Treten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden sodann die Verpflichtungen aus dem Durchführungsvertrag fällig. -2- Der Durchführungsvertrag beinhaltet folgende wesentliche Regelungen: • • • • • • • Der Vorhabenträger verpflichtet sich, spätestens 6 Monate nach dem Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ einen vollständigen und genehmigungsfähigen Bauantrag für das Bauvorhaben einzureichen. Er wird spätestens 9 Monate nach Rechtskraft der Baugenehmigung mit dem Bauvorhaben beginnen und es innerhalb von 15 Monaten vollständig fertig stellen. Der Vorhabenträger hat sicherzustellen, dass während der gesamten Bauarbeiten die vorhandenen öffentlichen Erschließungsstraßen ununterbrochen benutzbar bleiben. Der Vorhabenträger hat bei einer Veränderung der Geländeoberfläche innerhalb des Vorhabengebietes auf einen ordnungsgemäßen plangleichen verkehrlichen Anschluss des Vorhabengebietes an die Straße „Gewerbestraße“ zu sorgen. Der Vorhabenträger hat im Zuge des ordnungsgemäßen plangleichen verkehrlichen Anschluss des Vorhabengebietes an die Straße „Gewerbestraße“ auf seine Kosten eine barrierefreie Umgestaltung des Fußgängerzuganges zu der an der „Gewerbestraße“ liegende Bushaltebucht vorzunehmen. Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die in dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belastende Fläche zugunsten der Gemeinde Leopoldshöhe im Falle einer Erschließung des an den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan südöstlich angrenzenden Teiles des Flurstückes 85, Flur 1, Gemarkung Leopoldshöhe dauerhaft frei zu halten und Rückstauverkehr im Zusammenhang mit der Autowaschanlage auszuschließen. Der Vorhabenträger verpflichtet sich, der im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ festgesetzten Anpflanzungsverpflichtung auf den im Bebauungsplan gekennzeichneten Flächen mit heimischen standortgerechten Sträuchern und Bäumen spätestens 2 Monate nach Fertigstellung des Bauvorhabens nachzukommen. Der Durchführungsvertrag unterliegt nicht der planerischen / städtebaulichen Abwägung. Seine Inhalte dienen der Sicherstellung der Errichtung des Vorhabens. Beschlussvorschlag: Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“ wird in der vorliegenden Fassung vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschlossen. Schemmel Anlage Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/001 „Autowaschanlage Gewerbepark Asemissen“