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Beschlussvorlage GB (Mittelbereitstellung für die Instandsetzung der Kreisstraßen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
04.03.14, 12:04
Aktualisiert
04.03.14, 12:04
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 107/2014 20.02.2014 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 12.03.2014 Kreisausschuss 26.03.2014 Kreistag 09.04.2014 Mittelbereitstellung für die Instandsetzung der Kreisstraßen Sachbearbeiter/in: Herr Bornhold Tel.: 15 534 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Mittel sind beim Produkt 120 542 01, Zeile 13 des Teilergebnisplanes im Haushaltsjahr 2014 eingeplant Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die Mittel für Straßeninstandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bereitzustellen und den Auftrag zur Instandsetzung der Kreisstraßen nach vorheriger Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. -2- Begründung: Gemäß den Zusätzlichen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen in Asphaltbauweisen (ZTV BEA-StB, Ausgabe 2009) sollten Asphaltdeckschichten nur von Anfang April bis Mitte Oktober ausgeführt werden, um die günstigen Witterungsbedingungen der trockenen und warmen Sommermonate auszunutzen. Dieser zeitliche Rahmen kann nach derzeitiger Einschätzung für die in 2014 erforderlichen Straßeninstandsetzungen nicht eingehalten werden, wenn mit dem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren erst nach Rechtskraft der Haushaltssatzung begonnen werden kann. Daher wird zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und Substanzerhaltung vorgeschlagen, die folgenden Maßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung durchzuführen. Durch die frühzeitige Ausschreibung werden erwartungsgemäß günstigere Angebote erzielt und der finanzielle Aufwand des Bauhofes für provisorische Sanierungsmaßnahmen minimiert. Folgende Sanierungsmaßnahmen sind vorgesehen: Fahrbahndeckenerneuerung 1. Aufgrund von Oberflächenschäden (Rissbildung und Flickstellen) ist der Netzknoten 5306 078 der Kreisstraße 24, Abschnitt 3, Roitzheimer Straße/Römerstraße stark beeinträchtigt. Bei dieser Instandsetzungsmaßnahme wird der vorhandene Fahrbahnbelag ca. 4 cm tief gefräst und eine 4 cm Asphaltdeckschicht wieder eingebaut. 2. Folgende Streckenabschnitte sind aufgrund von Oberflächenschäden (Rissbildung, Versprödungen, Abplatzungen und Flickstellen) stark beeinträchtigt. Bei diesen Instandsetzungsmaßnahme wird der vorhandene Fahrbahnbelag bis 10 cm tief gefräst und eine ca. 6 cm Asphaltbinder- sowie eine 4 cm Asphaltdeckschicht wieder eingebaut. 2.1. Kreisstraße 50, Abschnitt 3, freie Strecke von L113, OD Mahlberg (km 0,000) bis OD Reckerscheid (km 1,688), Gesamtlänge 1.688m, 2.2. Kreisstraße 50, Abschnitt 6, freie Strecke von OD Rupperath (km 0,485) bis Landesgrenze Rheinland-Pfalz (km 1,079), Gesamtlänge 597 m. -3Fahrbahnsanierung durch Herstellung einer dünnen Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise Die nachfolgend genannten Streckenabschnitte sind aufgrund von fehlender Griffigkeit in Form von Bindemittelanreicherungen sowie aufgrund von Oberflächenschäden (Netzrisse, Verformungen, Flickstellen und/oder Kornausbrüchen) stark beeinträchtigt. Bei diesen Instandsetzungsmaßnahmen wird auf den vorhandenen Fahrbahnbelag eine dünne Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise (Einbaudicke ca. 1cm) aufgebracht. š Kreisstraße 28, Abschnitt 2, OD Kallmuth (km 0,000) und freie Strecke Richtung Lorbach (km 0,530), Gesamtlänge 530 m, š Kreisstraße 34, Abschnitt 6, freie Strecke von Abzweig K 58.1 (km 0,000) in Richtung OD Holzheim (km 1,500), Gesamtlänge 1.500 m, š Kreisstraße 69, Abschnitt 1, OD Dollendorf (km 0,990 bis km 1,284), Gesamtlänge 294 m. Die tatsächliche Rangfolge der Maßnahmen ist abhängig vom weiteren Verlauf des Winters und der damit verbundenen Entwicklung der Straßenzustände. Nach entsprechender Entscheidung werden die erforderlichen Leistungen zur Fahrbahninstandsetzung öffentlich ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)