Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
04.03.14, 12:04
Aktualisiert
04.03.14, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 107/2014
20.02.2014
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
12.03.2014
Kreisausschuss
26.03.2014
Kreistag
09.04.2014
Mittelbereitstellung für die Instandsetzung der Kreisstraßen
Sachbearbeiter/in: Herr Bornhold
Tel.: 15 534
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Mittel sind beim Produkt 120 542 01, Zeile 13
des Teilergebnisplanes im Haushaltsjahr 2014 eingeplant
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die Mittel für Straßeninstandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bereitzustellen und den Auftrag zur Instandsetzung der Kreisstraßen nach vorheriger Ausschreibung an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
-2-
Begründung:
Gemäß den Zusätzlichen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen in Asphaltbauweisen (ZTV BEA-StB, Ausgabe 2009) sollten Asphaltdeckschichten nur
von Anfang April bis Mitte Oktober ausgeführt werden, um die günstigen Witterungsbedingungen der
trockenen und warmen Sommermonate auszunutzen.
Dieser zeitliche Rahmen kann nach derzeitiger Einschätzung für die in 2014 erforderlichen Straßeninstandsetzungen nicht eingehalten werden, wenn mit dem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren
erst nach Rechtskraft der Haushaltssatzung begonnen werden kann.
Daher wird zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und Substanzerhaltung vorgeschlagen, die folgenden Maßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung durchzuführen. Durch die frühzeitige Ausschreibung werden erwartungsgemäß günstigere Angebote erzielt und der finanzielle Aufwand des Bauhofes für provisorische Sanierungsmaßnahmen
minimiert.
Folgende Sanierungsmaßnahmen sind vorgesehen:
Fahrbahndeckenerneuerung
1. Aufgrund von Oberflächenschäden (Rissbildung und Flickstellen) ist der Netzknoten 5306 078 der
Kreisstraße 24, Abschnitt 3, Roitzheimer Straße/Römerstraße stark beeinträchtigt. Bei dieser Instandsetzungsmaßnahme wird der vorhandene Fahrbahnbelag ca. 4 cm tief gefräst und eine 4
cm Asphaltdeckschicht wieder eingebaut.
2. Folgende Streckenabschnitte sind aufgrund von Oberflächenschäden (Rissbildung, Versprödungen, Abplatzungen und Flickstellen) stark beeinträchtigt. Bei diesen Instandsetzungsmaßnahme
wird der vorhandene Fahrbahnbelag bis 10 cm tief gefräst und eine ca. 6 cm Asphaltbinder- sowie
eine 4 cm Asphaltdeckschicht wieder eingebaut.
2.1. Kreisstraße 50, Abschnitt 3, freie Strecke von L113, OD Mahlberg (km 0,000)
bis OD Reckerscheid (km 1,688), Gesamtlänge 1.688m,
2.2. Kreisstraße 50, Abschnitt 6, freie Strecke von OD Rupperath (km 0,485)
bis Landesgrenze Rheinland-Pfalz (km 1,079), Gesamtlänge 597 m.
-3Fahrbahnsanierung durch Herstellung einer dünnen Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise
Die nachfolgend genannten Streckenabschnitte sind aufgrund von fehlender Griffigkeit in Form von
Bindemittelanreicherungen sowie aufgrund von Oberflächenschäden (Netzrisse, Verformungen,
Flickstellen und/oder Kornausbrüchen) stark beeinträchtigt. Bei diesen Instandsetzungsmaßnahmen
wird auf den vorhandenen Fahrbahnbelag eine dünne Asphaltdeckschicht in Kaltbauweise (Einbaudicke ca. 1cm) aufgebracht.
Kreisstraße 28, Abschnitt 2, OD Kallmuth (km 0,000) und freie Strecke Richtung Lorbach
(km 0,530), Gesamtlänge 530 m,
Kreisstraße 34, Abschnitt 6, freie Strecke von Abzweig K 58.1 (km 0,000)
in Richtung OD Holzheim (km 1,500), Gesamtlänge 1.500 m,
Kreisstraße 69, Abschnitt 1, OD Dollendorf (km 0,990 bis km 1,284), Gesamtlänge 294 m.
Die tatsächliche Rangfolge der Maßnahmen ist abhängig vom weiteren Verlauf des Winters und der
damit verbundenen Entwicklung der Straßenzustände.
Nach entsprechender Entscheidung werden die erforderlichen Leistungen zur Fahrbahninstandsetzung öffentlich ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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