Daten
Kommune
Wesseling
Größe
100 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
08.06.15, 13:02
Aktualisiert
08.06.15, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
77/2015 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Kommunales Wahlrecht für Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
29.05.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 77/2015 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Meschede
29.05.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Kommunales Wahlrecht für Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Wesseling bittet die Verfassungskommission des Landtages, bei ihren Beratungen das
Thema „Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten“ einzubeziehen und dem Landtag einen Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung vorzulegen, der es ermöglicht, bis zur Kommunalwahl 2020 allen auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten, die zum
Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland leben, das aktive und passive Wahlrecht einzuräumen. Gleichzeitig werden der Bürgermeister und die Mitglieder des Rates
der Stadt gebeten, sich landesweit in allen relevanten Gremien für die Einführung des kommunalen Wahlrechts einzusetzen.
Sachdarstellung:
1. Problem
In der 4. Sitzung des Integrationsrates vom 06.05.2015 wurde unter Tagesordnungspunkt 7 die Vorlage Nr.
77/2015 behandelt, die aus 2 Teilen besteht (Vorlage Nr. 77 A und B).
Über die Vorlage Nr. 77 A hat der Integrationsrat in dieser Sitzung bereits abschließend entschieden.
Zur Vorlage Nr. 77 B hat der Integrationsrat bei 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen eine
Beschlussempfehlung an den Rat gegeben (s. Beschlussentwurf).
2. Lösung
Die Verwaltung bittet den Rat, entsprechend Beschlussentwurf zu entscheiden.
3. Alternativen
Als Alternative käme die Ablehnung des Beschlussentwurfes in Betracht.
4. Finanzielle Auswirkungen
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.