Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Kommunales Wahlrecht für Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
100 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
08.06.15, 13:02
Aktualisiert
08.06.15, 13:02
Beschlussvorlage (Kommunales Wahlrecht für Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit) Beschlussvorlage (Kommunales Wahlrecht für Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit) Beschlussvorlage (Kommunales Wahlrecht für Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit)

öffnen download melden Dateigröße: 100 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 77/2015 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Soziale Hilfen und Wohnungswesen Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Kommunales Wahlrecht für Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 29.05.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 77/2015 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Meschede 29.05.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Kommunales Wahlrecht für Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Wesseling bittet die Verfassungskommission des Landtages, bei ihren Beratungen das Thema „Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten“ einzubeziehen und dem Landtag einen Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung vorzulegen, der es ermöglicht, bis zur Kommunalwahl 2020 allen auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten, die zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland leben, das aktive und passive Wahlrecht einzuräumen. Gleichzeitig werden der Bürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt gebeten, sich landesweit in allen relevanten Gremien für die Einführung des kommunalen Wahlrechts einzusetzen. Sachdarstellung: 1. Problem In der 4. Sitzung des Integrationsrates vom 06.05.2015 wurde unter Tagesordnungspunkt 7 die Vorlage Nr. 77/2015 behandelt, die aus 2 Teilen besteht (Vorlage Nr. 77 A und B). Über die Vorlage Nr. 77 A hat der Integrationsrat in dieser Sitzung bereits abschließend entschieden. Zur Vorlage Nr. 77 B hat der Integrationsrat bei 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen eine Beschlussempfehlung an den Rat gegeben (s. Beschlussentwurf). 2. Lösung Die Verwaltung bittet den Rat, entsprechend Beschlussentwurf zu entscheiden. 3. Alternativen Als Alternative käme die Ablehnung des Beschlussentwurfes in Betracht. 4. Finanzielle Auswirkungen Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.