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Beschlussvorlage (Grundsatzbeschluss Straßenausbau in Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
16.06.2011
Erstellt
01.06.11, 21:16
Aktualisiert
10.06.11, 21:17
Beschlussvorlage (Grundsatzbeschluss Straßenausbau in Leopoldshöhe) Beschlussvorlage (Grundsatzbeschluss Straßenausbau in Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 76/2011 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Wehmeier Telefon: 05208/991-264 Datum: 10. Juni 2011 Grundsatzbeschluss Straßenausbau in Leopoldshöhe Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 16.06.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: Seit Jahren gibt es in Leopoldshöhe beim Endausbau von Straßen folgende, bewährte Vorgehensweise: Die Verwaltung meldet im Rahmen der Haushaltsaufstellung aus ihrer Sicht notwendige Baumaßnahmen an und hinterlegt diese mit Schätzkosten auf der Basis des bekannten Rahmens, z. B. Pflasterbauweise, Tempo-7. Oft sind dies Maßnahmen, die in Verbindung stehen mit anderen Notwendigkeiten wie z. B. Kanalbaumaßnahmen. Die Politik berät diese Maßnahmen; in der Regel werden sie dann Bestandteil des Haushaltsplanes. Nach dessen Rechtskraft wird die Planung im Fachausschuss vorgestellt und das Bauprogramm beschlossen. Dies ist zwingend erforderlich für die gesetzlich geforderte Abrechnung der Beiträge nach BauGB oder KAG. Nachdem die Planung den Ausschuss passiert hat, werden die Bürger eingeladen und im Rahmen einer Anliegerinformationsveranstaltung in das Verfahren eingebunden. Es gibt eine Absprache zwischen Ausschuss und Verwaltung für den Fall, dass von den Anliegern erhebliche Änderungswünsche bestehen. Dann ist der Ausschuss noch einmal zu beteiligen. Das gilt nicht für Planungsdetails wie z. B. geringfügiges Verschieben von Pflanzinseln oder Lampenstandorte. Sofern diese Verfahrensweise aus Gründen einer umfassenderen Bürgerbeteiligung verändert werden sollte, sieht die Verwaltung erhebliche Schwierigkeiten in der ordnungsgemäßen Abwicklung von Straßenbaumaßnahmen. Folgt die Politik den evtl. erheblichen Änderungswünschen der Bürger, sind Haushaltsplanungen (speziell wenn auch die Werke über Leitungs- oder Kanalbaumaßnahmen beteiligt sind), praktisch kaum noch möglich. Darüber hinaus stellt sich die Frage nach gemeindeweiten städteplanerischen Standards, wie sie bislang galten. Endausbauten in Wohnbereichen wurden in der Vergangenheit in Pflasterbauweise und als Tempo7-Bereich ausgebildet. Der bisher umgesetzte Planungsstandard im Gemeindegebiet hat mittlerweile einen Wiedererkennungswert in allen Ortsteilen. Eine reine Anliegerstraße ist gepflastert und durch ihr Erscheinungsbild über Einbauten als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut. Eine reine Beschilderungslösung, ohne unterstützende bauliche Elemente, hat sich in der Vergangenheit nicht bewährt. Die Frage, ob Asphalt- oder Pflasterbauweise gewählt wird, stellt sich aktuell über die durchschnittlich etwa 10% höheren Kosten für den Asphalteinbau nicht. -2- Allerdings ist es auch hier notwendig, dass der Ausschuss klare Vorgaben macht, an denen sich die Planer orientieren können, um beitragsrechtlich relevante kostenintensive Alternativ- und Variantenplanungen zu vermeiden. Beschlussvorschlag: Die bislang praktizierte Vorgehensweise der Bürgerinformation / Bürgerbeteiligung bei Straßenausbaumaßnahmen wird beibehalten. In Vertretung Lange