Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
16.06.2011
Erstellt
01.06.11, 21:16
Aktualisiert
10.06.11, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
76/2011
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Wehmeier
Telefon:
05208/991-264
Datum:
10. Juni 2011
Grundsatzbeschluss Straßenausbau in Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
16.06.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Seit Jahren gibt es in Leopoldshöhe beim Endausbau von Straßen folgende, bewährte Vorgehensweise: Die
Verwaltung meldet im Rahmen der Haushaltsaufstellung aus ihrer Sicht notwendige Baumaßnahmen an und
hinterlegt diese mit Schätzkosten auf der Basis des bekannten Rahmens, z. B. Pflasterbauweise, Tempo-7.
Oft sind dies Maßnahmen, die in Verbindung stehen mit anderen Notwendigkeiten wie z. B.
Kanalbaumaßnahmen. Die Politik berät diese Maßnahmen; in der Regel werden sie dann Bestandteil des
Haushaltsplanes. Nach dessen Rechtskraft wird die Planung im Fachausschuss vorgestellt und das
Bauprogramm beschlossen. Dies ist zwingend erforderlich für die gesetzlich geforderte Abrechnung der
Beiträge nach BauGB oder KAG. Nachdem die Planung den Ausschuss passiert hat, werden die Bürger
eingeladen und im Rahmen einer Anliegerinformationsveranstaltung in das Verfahren eingebunden.
Es gibt eine Absprache zwischen Ausschuss und Verwaltung für den Fall, dass von den Anliegern
erhebliche Änderungswünsche bestehen. Dann ist der Ausschuss noch einmal zu beteiligen. Das gilt nicht
für Planungsdetails wie z. B. geringfügiges Verschieben von Pflanzinseln oder Lampenstandorte.
Sofern diese Verfahrensweise aus Gründen einer umfassenderen Bürgerbeteiligung verändert werden
sollte, sieht die Verwaltung erhebliche Schwierigkeiten in der ordnungsgemäßen Abwicklung von
Straßenbaumaßnahmen.
Folgt die Politik den evtl. erheblichen Änderungswünschen der Bürger, sind Haushaltsplanungen (speziell
wenn auch die Werke über Leitungs- oder Kanalbaumaßnahmen beteiligt sind), praktisch kaum noch
möglich.
Darüber hinaus stellt sich die Frage nach gemeindeweiten städteplanerischen Standards, wie sie bislang
galten. Endausbauten in Wohnbereichen wurden in der Vergangenheit in Pflasterbauweise und als Tempo7-Bereich ausgebildet. Der bisher umgesetzte Planungsstandard im Gemeindegebiet hat mittlerweile einen
Wiedererkennungswert in allen Ortsteilen. Eine reine Anliegerstraße ist gepflastert und durch ihr
Erscheinungsbild über Einbauten als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut. Eine reine
Beschilderungslösung, ohne unterstützende bauliche Elemente, hat sich in der Vergangenheit nicht bewährt.
Die Frage, ob Asphalt- oder Pflasterbauweise gewählt wird, stellt sich aktuell über die durchschnittlich etwa
10% höheren Kosten für den Asphalteinbau nicht.
-2-
Allerdings ist es auch hier notwendig, dass der Ausschuss klare Vorgaben macht, an denen sich die Planer
orientieren können, um beitragsrechtlich relevante kostenintensive Alternativ- und Variantenplanungen zu
vermeiden.
Beschlussvorschlag:
Die bislang praktizierte Vorgehensweise der Bürgerinformation / Bürgerbeteiligung bei Straßenausbaumaßnahmen wird beibehalten.
In Vertretung
Lange