Daten
Kommune
Kall
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54 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
194/2007
18.12.2007
Federführung: Fachbereich III
An den
Rat
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
Tischvorlage
TOP 13
Bauantrag für den Neubau eines Geschäftshauses für Autopflege, Verkauf von Autoteilezubehör sowie Autoreparatur auf dem Grundstück Gemarkung Wallenthal,
Flur 20, Flurstück 140, gelegen in Scheven, Fliederweg
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird gemäß § 36 (1) BauGB erklärt, wenn das Bauvorhaben in diesem
Bereich aus immissionsschutzrechtlichen Gründen zulässig ist.
Sachdarstellung:
Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 20, Flurstück 140, gelegen in Scheven, Fliederweg, ein Geschäftshaus für Autopflege, Verkauf von
Autozubehör und Autoreparatur zu errichten.
Das fragliche Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Scheven (Anlage 1). Das Bauvorhaben ist somit nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben
innnerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu beurteilen.
Es ist davon auszugehen, dass die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen im Rahmen des Bauantragsverfahrens die Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 (vormals Staatliches Umweltamt Aachen) zwecks Prüfung des Vorhabens aus immissionsschutzrechtlicher
Sicht (Vereinbarkeit des Vorhabens mit der umliegenden Nachbarbebauung) beteiligt.
Nach Rücksprache mit dem Entwurfsverfasser werden die Reparaturarbeiten im Erdgeschoss, Bereich „Ausstellung“ ausgeführt.
Vorlagen-Nr. 194/2007
Seite 2
Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB nur unter der Maßgabe zu erklären, dass das Vorhaben aus immissionsschutzrechtlicher Sicht in diesem Bereich zulässig ist.
Zur Erläuterung der Planung werden Auszüge aus den Bauvorlagen beigefügt (Anlage 2).
Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses
am 13.12.2007 - TOP 4.2 - an den Rat verwiesen.
Vorlagen-Nr. 194/2007
Seite 3
Seite 4
Vorlagen-Nr. 194/2007
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
194/2007
13.12.2007
Federführung: Fachbereich III
An den
Planungs-, Bau- und
Umweltausschuss
mit der Bitte um
x
Fachbereichsleiter:
Sachbearbeiterin:
öffentliche Sitzung
Herr Schramm
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses
an den
Bgm.
Kenntnisnahme
FB I (bei üpl./apl.
Ausgaben)
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar
bei HHSt.
Euro
über-/außerplanmäßige Ausgabe
erforderlich bei HHSt.
Deckung erfolgt durch
Euro
TOP 4.2
Bauantrag für den Neubau eines Geschäftshauses für Autopflege, Verkauf von Autoteilezubehör sowie Autoreparatur auf dem Grundstück Gemarkung Wallenthal,
Flur 20, Flurstück 140, gelegen in Scheven, Fliederweg
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen wird gemäß § 36 (1) BauGB erklärt, wenn das Bauvorhaben in diesem
Bereich aus immissionsschutzrechtlichen Gründen zulässig ist.
Sachdarstellung:
Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Gemarkung Wallenthal, Flur 20, Flurstück 140, gelegen in Scheven, Fliederweg, ein Geschäftshaus für Autopflege, Verkauf von
Autozubehör und Autoreparatur zu errichten.
Das fragliche Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Scheven (Anlage 1). Das Bauvorhaben ist somit nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben
innnerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu beurteilen.
Es ist davon auszugehen, dass die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen im Rahmen des Bauantragsverfahrens die Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 (vormals Staatliches Umweltamt Aachen) zwecks Prüfung des Vorhabens aus immissionsschutzrechtlicher
Sicht (Vereinbarkeit des Vorhabens mit der umliegenden Nachbarbebauung) beteiligt.
Nach Rücksprache mit dem Entwurfsverfasser werden die Reparaturarbeiten im Erdgeschoss, Bereich „Ausstellung“ ausgeführt.
Vorlagen-Nr. 194/2007
Seite 5
Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen gemäß § 36 (1) BauGB nur unter der Maßgabe zu erklären, dass das Vorhaben aus immissionsschutzrechtlicher Sicht in diesem Bereich zulässig ist.
Zur Erläuterung der Planung werden Auszüge aus den Bauvorlagen der Einladung zu dieser
Sitzung beigefügt (Anlage 2).