Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
14 kB
Datum
07.04.2011
Erstellt
27.04.11, 10:02
Aktualisiert
27.04.11, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwurf
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
vom ……………..
über die Finanzierung des laufenden Betriebs des Teilstandortes
Oerlinghausen (ehemalige Fröbelschule) der Albert-SchweitzerSchule Lage
Präambel
Da bereits seit einigen Jahren geringe Schülerzahlen für die Fröbelschule festzustellen sind, die den Bestand der im Schulverband der Stadt Oerlinghausen und der
Gemeinde Leopoldshöhe geführten Schule als eigenständige Förderschule „Lernen“
in Frage stellt, wird durch öffentlich-rechtliche Übertragung der Schulträgerschaft auf
die Stadt Lage sichergestellt, dass auch künftig Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Bedarf aus der Stadt Oerlinghausen und der Gemeinde
Leopoldshöhe gefördert werden. Die Albert-Schweitzer-Schule mit dem Hauptstandort in Lage wird die ehemalige Fröbelschule übernehmen. Neuer Schulträger wird die
Stadt Lage. Am Standort der ehemaligen Fröbelschule in Oerlinghausen wird ein
Teilstandort der Albert-Schweitzer-Schule eingerichtet.
Die für die Auflösung der Fröbelschule, die Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule
um einen Teilstandort in Oerlinghausen und die Übertragung der Schulträgerschaft
auf die Stadt Lage notwendigen Beschlüsse wurden am 20.12.2010 durch die
Schulverbandsversammlung Fröbelschule vorbehaltlich der Zustimmung der Räte
der beteiligten Kommunen gefasst.
Mit öffentlich-rechtlicher Vereinbarung zwischen der Stadt Oerlinghausen, der
Gemeinde Leopoldshöhe und der Stadt Lage wird die Schulträgerschaft für den
Teilstandort Oerlinghausen auf die Stadt Lage übertragen. Der Albert-SchweitzerSchule werden die für die Durchführung des Ganztagsschulbetriebs benötigten
Räume in den ehemaligen Gebäuden der Fröbelschule unentgeltlich zur Verfügung
gestellt. Mit gleicher Vereinbarung wird auch eine Regelung über die Finanzierung
der schulinternen Kosten des Teilstandortes getroffen.
§1
Kosten der Gebäudebewirtschaftung
für den Teilstandort
Die Finanzierung der Aufwendungen für Miete, Instandhaltung, Modernisierung,
Bewirtschaftung, Betrieb der Schulgebäude und Schulanlagen, Hausmeisterkosten,
Energiekosten und sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Gebäude, wird mit
dieser öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Oerlinghausen und
der Gemeinde Leopoldshöhe geregelt.
-2-
§2
Bereitstellung von Räumlichkeiten /
Berechnungsgrundlage Kostenerstattung
Die Stadt Oerlinghausen stellt für den Teilstandort der Albert-Schweitzer-Schule in
Oerlinghausen die für die Durchführung des Ganztagsschulbetriebs benötigten
Räume in den Gebäuden der ehemaligen Fröbelschule zur Verfügung. Der Raumplan ist Bestandteil dieser Vereinbarung. Die allein für den Teilstandort Oerlinghausen der Albert-Schweitzer-Schule genutzten Räume sind rot markiert (insgesamt 565.72 m²). Die gemeinsam mit der Heinz-Sielmann-Schule (Haupt- und
Realschule im Verbund) der Stadt Oerlinghausen genutzten Räume sind blau
dargestellt (insgesamt 673,05 m²). Die allein der Heinz-Sielmann-Schule zur
Verfügung stehenden Räume sind gelb markiert (insgesamt 504,41 m²).
Die gemeinsam von beiden Schulen genutzte Turnhalle (insgesamt 327,79 m²)
ist grün markiert.
1. Die anteiligen Bewirtschaftungskosten, die auf den allein vom Teilstandort AlbertSchweitzer-Schule genutzten Flächenanteil (565,72 m²) entfallen, werden
jeweils zu 50% von der Stadt Oerlinghausen und der Gemeinde Leopoldshöhe
finanziert.
2. Die anteiligen Bewirtschaftungskosten, die auf den gemeinsam mit der HeinzSielmann-Schule genutzten Flächenanteil (673,05 m²) entfallen, werden zu
50 % allein von der Stadt Oerlinghausen übernommen. Den verbleibenden Anteil der Bewirtschaftungskosten tragen die Stadt Oerlinghausen und die Gemeinde
Leopoldshöhe jeweils zu 50%.
3. Die anteiligen Bewirtschaftungskosten, die auf den zur alleinigen Nutzung der
Heinz-Sielmann-Schule zur Verfügung stehen Flächenanteil (504,41 m²) entfallen,
werden in voller Höhe von der Stadt Oerlinghausen übernommen.
4. Nach dem aktuellen Belegungsplan werden in der Turnhalle 21 Unterrichtsstunden
erteilt. Davon entfallen 15 Unterrichtsstunden (Anteil 71%) auf die Förderschule
und 6 Unterrichtsstunden (Anteil 29%) auf die Heinz-Sielmann-Schule. Auf die
Gesamtfläche der Turnhalle umgerechnet ergibt sich ein von der Heinz-Sielmann-Schule genutzter Flächenanteil von 95,06 m² und ein von der Förderschule
genutzter Flächenanteil von 232,73 m².
Die anteiligen Bewirtschaftungskosten für den auf die Heinz-Sielmann-Schule
entfallenden Flächenanteil (95,06 m²) werden allein von der Stadt Oerlinghausen
übernommen.
-3Die anteiligen Bewirtschaftungskosten werden für den auf die Förderschule
entfallenden Flächenanteil jeweils zu 50% von der Stadt Oerlinghausen und der
Gemeinde Leopoldshöhe übernommen.
Zur Zeit hat die Fröbelschule auch Zeiten in der Sporthalle des Gymnasiums belegt. Alle Beteiligten gehen davon aus, dass diese Nutzung im Sommer 2011 eingestellt wird
Änderungen der Nutzung der Räumlichkeiten und damit verbundene Änderungen der
Berechnungsgrundlagen werden schuljährlich überprüft und angepasst, erstmals
zum Schuljahresbeginn 2012 / 2013.
§3
Schülerfahrkosten,
Kosten der Lernmittelfreiheit, schulinterne Kosten, Unterrichtsmittel
(Schulbudget)
Die Beschaffung, Bestellung, Abrechnung und Kostenübernahme im Zusammenhang
mit der Schülerbeförderung ist in § 3 der zwischen der Stadt Oerlinghausen, der
Gemeinde Leopoldshöhe und der Stadt Lage geschlossenen öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung geregelt.
Bezüglich der weiteren Kostenregelungen (Lernmittelfreiheit, schulinterne Kosten,
Unterrichtsmittel) wird auf § 4 der zwischen der Stadt Oerlinghausen, der Gemeinde
Leopoldshöhe und der Stadt Lage geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
verwiesen.
§4
Auskunft
Die Stadt Oerlinghausen gewährt der Gemeinde Leopoldshöhe Einsicht in die den
Berechnungen zu Grunde liegen Unterlagen.
-4-
§5
Laufzeit
Die Vereinbarung beginnt am 01.08.2011 und endet ohne Kündigung am
31.07.2013.
§6
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam
werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Die Beteiligten verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch
neue Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht zu werden. Entsprechendes
gilt für etwaige in der Vereinbarung enthaltenen Regelungslücken. Zu Behebung der
Lücken verpflichten sich die Beteiligten, auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem
am nächsten kommt, was die Beteiligten nach dem Sinn und Zweck der Vereineinbarung bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
Für die Stadt Oerlinghausen
Oerlinghausen, den ……………..
Für die Gemeinde Leopoldshöhe
Leopoldshöhe, den …………….
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Dr. Ursula Herbort
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Gerhard Schemmel