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Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Finanzierung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
14 kB
Datum
07.04.2011
Erstellt
27.04.11, 10:02
Aktualisiert
27.04.11, 10:02
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Inhalt der Datei

Entwurf Öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom …………….. über die Finanzierung des laufenden Betriebs des Teilstandortes Oerlinghausen (ehemalige Fröbelschule) der Albert-SchweitzerSchule Lage Präambel Da bereits seit einigen Jahren geringe Schülerzahlen für die Fröbelschule festzustellen sind, die den Bestand der im Schulverband der Stadt Oerlinghausen und der Gemeinde Leopoldshöhe geführten Schule als eigenständige Förderschule „Lernen“ in Frage stellt, wird durch öffentlich-rechtliche Übertragung der Schulträgerschaft auf die Stadt Lage sichergestellt, dass auch künftig Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf aus der Stadt Oerlinghausen und der Gemeinde Leopoldshöhe gefördert werden. Die Albert-Schweitzer-Schule mit dem Hauptstandort in Lage wird die ehemalige Fröbelschule übernehmen. Neuer Schulträger wird die Stadt Lage. Am Standort der ehemaligen Fröbelschule in Oerlinghausen wird ein Teilstandort der Albert-Schweitzer-Schule eingerichtet. Die für die Auflösung der Fröbelschule, die Erweiterung der Albert-Schweitzer-Schule um einen Teilstandort in Oerlinghausen und die Übertragung der Schulträgerschaft auf die Stadt Lage notwendigen Beschlüsse wurden am 20.12.2010 durch die Schulverbandsversammlung Fröbelschule vorbehaltlich der Zustimmung der Räte der beteiligten Kommunen gefasst. Mit öffentlich-rechtlicher Vereinbarung zwischen der Stadt Oerlinghausen, der Gemeinde Leopoldshöhe und der Stadt Lage wird die Schulträgerschaft für den Teilstandort Oerlinghausen auf die Stadt Lage übertragen. Der Albert-SchweitzerSchule werden die für die Durchführung des Ganztagsschulbetriebs benötigten Räume in den ehemaligen Gebäuden der Fröbelschule unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Mit gleicher Vereinbarung wird auch eine Regelung über die Finanzierung der schulinternen Kosten des Teilstandortes getroffen. §1 Kosten der Gebäudebewirtschaftung für den Teilstandort Die Finanzierung der Aufwendungen für Miete, Instandhaltung, Modernisierung, Bewirtschaftung, Betrieb der Schulgebäude und Schulanlagen, Hausmeisterkosten, Energiekosten und sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Gebäude, wird mit dieser öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Oerlinghausen und der Gemeinde Leopoldshöhe geregelt. -2- §2 Bereitstellung von Räumlichkeiten / Berechnungsgrundlage Kostenerstattung Die Stadt Oerlinghausen stellt für den Teilstandort der Albert-Schweitzer-Schule in Oerlinghausen die für die Durchführung des Ganztagsschulbetriebs benötigten Räume in den Gebäuden der ehemaligen Fröbelschule zur Verfügung. Der Raumplan ist Bestandteil dieser Vereinbarung. Die allein für den Teilstandort Oerlinghausen der Albert-Schweitzer-Schule genutzten Räume sind rot markiert (insgesamt 565.72 m²). Die gemeinsam mit der Heinz-Sielmann-Schule (Haupt- und Realschule im Verbund) der Stadt Oerlinghausen genutzten Räume sind blau dargestellt (insgesamt 673,05 m²). Die allein der Heinz-Sielmann-Schule zur Verfügung stehenden Räume sind gelb markiert (insgesamt 504,41 m²). Die gemeinsam von beiden Schulen genutzte Turnhalle (insgesamt 327,79 m²) ist grün markiert. 1. Die anteiligen Bewirtschaftungskosten, die auf den allein vom Teilstandort AlbertSchweitzer-Schule genutzten Flächenanteil (565,72 m²) entfallen, werden jeweils zu 50% von der Stadt Oerlinghausen und der Gemeinde Leopoldshöhe finanziert. 2. Die anteiligen Bewirtschaftungskosten, die auf den gemeinsam mit der HeinzSielmann-Schule genutzten Flächenanteil (673,05 m²) entfallen, werden zu 50 % allein von der Stadt Oerlinghausen übernommen. Den verbleibenden Anteil der Bewirtschaftungskosten tragen die Stadt Oerlinghausen und die Gemeinde Leopoldshöhe jeweils zu 50%. 3. Die anteiligen Bewirtschaftungskosten, die auf den zur alleinigen Nutzung der Heinz-Sielmann-Schule zur Verfügung stehen Flächenanteil (504,41 m²) entfallen, werden in voller Höhe von der Stadt Oerlinghausen übernommen. 4. Nach dem aktuellen Belegungsplan werden in der Turnhalle 21 Unterrichtsstunden erteilt. Davon entfallen 15 Unterrichtsstunden (Anteil 71%) auf die Förderschule und 6 Unterrichtsstunden (Anteil 29%) auf die Heinz-Sielmann-Schule. Auf die Gesamtfläche der Turnhalle umgerechnet ergibt sich ein von der Heinz-Sielmann-Schule genutzter Flächenanteil von 95,06 m² und ein von der Förderschule genutzter Flächenanteil von 232,73 m². Die anteiligen Bewirtschaftungskosten für den auf die Heinz-Sielmann-Schule entfallenden Flächenanteil (95,06 m²) werden allein von der Stadt Oerlinghausen übernommen. -3Die anteiligen Bewirtschaftungskosten werden für den auf die Förderschule entfallenden Flächenanteil jeweils zu 50% von der Stadt Oerlinghausen und der Gemeinde Leopoldshöhe übernommen. Zur Zeit hat die Fröbelschule auch Zeiten in der Sporthalle des Gymnasiums belegt. Alle Beteiligten gehen davon aus, dass diese Nutzung im Sommer 2011 eingestellt wird Änderungen der Nutzung der Räumlichkeiten und damit verbundene Änderungen der Berechnungsgrundlagen werden schuljährlich überprüft und angepasst, erstmals zum Schuljahresbeginn 2012 / 2013. §3 Schülerfahrkosten, Kosten der Lernmittelfreiheit, schulinterne Kosten, Unterrichtsmittel (Schulbudget) Die Beschaffung, Bestellung, Abrechnung und Kostenübernahme im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung ist in § 3 der zwischen der Stadt Oerlinghausen, der Gemeinde Leopoldshöhe und der Stadt Lage geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geregelt. Bezüglich der weiteren Kostenregelungen (Lernmittelfreiheit, schulinterne Kosten, Unterrichtsmittel) wird auf § 4 der zwischen der Stadt Oerlinghausen, der Gemeinde Leopoldshöhe und der Stadt Lage geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung verwiesen. §4 Auskunft Die Stadt Oerlinghausen gewährt der Gemeinde Leopoldshöhe Einsicht in die den Berechnungen zu Grunde liegen Unterlagen. -4- §5 Laufzeit Die Vereinbarung beginnt am 01.08.2011 und endet ohne Kündigung am 31.07.2013. §6 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Die Beteiligten verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht zu werden. Entsprechendes gilt für etwaige in der Vereinbarung enthaltenen Regelungslücken. Zu Behebung der Lücken verpflichten sich die Beteiligten, auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Beteiligten nach dem Sinn und Zweck der Vereineinbarung bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre. Für die Stadt Oerlinghausen Oerlinghausen, den …………….. Für die Gemeinde Leopoldshöhe Leopoldshöhe, den ……………. ___________________________ Dr. Ursula Herbort __________________________ Gerhard Schemmel