Daten
Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
09.09.2015
Erstellt
24.08.15, 13:01
Aktualisiert
24.08.15, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
134/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
Vorlage für
Integrationsrat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Benennung eines ordentlichen Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für die Konferenz
Alter und Pflege
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
23.07.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 134/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Meschede
23.07.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Integrationsrat
Betreff:
Benennung eines ordentlichen Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für die Konferenz Alter und
Pflege
Beschlussentwurf:
Der Integrationsrat benennt für die Konferenz Alter und Pflege
als ordentliches Mitglied: __________
als stellvertretendes Mitglied: __________
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 8 des Alten- und Pflegegesetzes NRW (APG NRW) ist der Rhein-Erft-Kreis verpflichtet, zur Umsetzung der im APG NRW und der in den §§ 8 und 9 SGB XI benannten Aufgaben eine örtliche Konferenz
Alter und Pflege einzurichten. Diese Konferenz hat die Aufgabe, durch Beteiligung aller an der pflegerischen,
sozialen und allgemeinen Versorgung der Bevölkerung mitwirkenden Institutionen Strukturen zu entwickeln,
die ein quantitativ ausreichendes und qualitativ möglichst hochwertiges Angebot an pflegerischen Leistungen zum Ziel haben.
Den Vorsitz hat der für die Geschäftsführung der Konferenz Alter und Pflege zuständige Dezernent des
Rhein-Erft-Kreises. Die Geschäftsführung der laufenden Geschäfte der Konferenz obliegt dem nach dem
APG NRW zuständigen Fachbereich des Rhein-Erft-Kreises.
Mitglieder der Konferenz sind nach § 8 Abs. 3 Ziff. 2 APG NRW insbesondere die kreisangehörigen Kommunen, die es wünschen. Für die Stadt Wesseling wurden diesbezüglich als ordentliches Mitglied Frau Birgit
Rudolf und als stellvertretendes Mitglied Herr Karl-Heinz Meschede benannt.
Darüber hinaus können u.a. gemäß § 8 Abs. 3 Ziff. 9 APG NRW Vertreterinnen oder Vertreter der kommunalen Integrationsräte als Mitglieder berufen werden.
2. Lösung
Die Verwaltung bittet den Integrationsrat bei entsprechendem Interesse, ein ordentliches Mitglied und ein
stellvertretendes Mitglied für die Konferenz Alter und Pflege zu benennen.
3. Alternativen
Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich keine.