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Beschlussvorlage (Benennung eines ordentlichen Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für die Konferenz Alter und Pflege)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
09.09.2015
Erstellt
24.08.15, 13:01
Aktualisiert
24.08.15, 13:01
Beschlussvorlage (Benennung eines ordentlichen Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für die Konferenz Alter und Pflege) Beschlussvorlage (Benennung eines ordentlichen Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für die Konferenz Alter und Pflege) Beschlussvorlage (Benennung eines ordentlichen Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für die Konferenz Alter und Pflege)

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Sitzungsvorlage Nr.: 134/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Soziale Hilfen und Wohnungswesen Vorlage für Integrationsrat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Benennung eines ordentlichen Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für die Konferenz Alter und Pflege Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 23.07.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 134/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Meschede 23.07.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Integrationsrat Betreff: Benennung eines ordentlichen Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für die Konferenz Alter und Pflege Beschlussentwurf: Der Integrationsrat benennt für die Konferenz Alter und Pflege als ordentliches Mitglied: __________ als stellvertretendes Mitglied: __________ Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 8 des Alten- und Pflegegesetzes NRW (APG NRW) ist der Rhein-Erft-Kreis verpflichtet, zur Umsetzung der im APG NRW und der in den §§ 8 und 9 SGB XI benannten Aufgaben eine örtliche Konferenz Alter und Pflege einzurichten. Diese Konferenz hat die Aufgabe, durch Beteiligung aller an der pflegerischen, sozialen und allgemeinen Versorgung der Bevölkerung mitwirkenden Institutionen Strukturen zu entwickeln, die ein quantitativ ausreichendes und qualitativ möglichst hochwertiges Angebot an pflegerischen Leistungen zum Ziel haben. Den Vorsitz hat der für die Geschäftsführung der Konferenz Alter und Pflege zuständige Dezernent des Rhein-Erft-Kreises. Die Geschäftsführung der laufenden Geschäfte der Konferenz obliegt dem nach dem APG NRW zuständigen Fachbereich des Rhein-Erft-Kreises. Mitglieder der Konferenz sind nach § 8 Abs. 3 Ziff. 2 APG NRW insbesondere die kreisangehörigen Kommunen, die es wünschen. Für die Stadt Wesseling wurden diesbezüglich als ordentliches Mitglied Frau Birgit Rudolf und als stellvertretendes Mitglied Herr Karl-Heinz Meschede benannt. Darüber hinaus können u.a. gemäß § 8 Abs. 3 Ziff. 9 APG NRW Vertreterinnen oder Vertreter der kommunalen Integrationsräte als Mitglieder berufen werden. 2. Lösung Die Verwaltung bittet den Integrationsrat bei entsprechendem Interesse, ein ordentliches Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied für die Konferenz Alter und Pflege zu benennen. 3. Alternativen Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen ergeben sich keine.