Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
01.07.11, 21:17
Aktualisiert
08.07.11, 21:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
zur Sitzung
des Rates
70/2011
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
8. Juli 2011
Einzelhandelsgutachten der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: - Auswertung und Beratung über die während der Beteiligung der sonstigen Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
- Beschluss über das Einzelhandelsgutachten der Gemeinde Leopoldshöhe als
städtebauliches Entwicklungskonzept
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
10.02.2011
Haupt- und Finanzausschuss
31.03.2011
Rat
14.07.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Steuerung der Einzelhandelsnutzungen wird im Gemeindegebiet maßgeblich durch die Ergebnisse des
Einzelhandelsgutachten bestimmt. Die Ergebnisse werden durch entsprechende Festsetzungen in die
Bebauungspläne der Gemeinde Leopoldshöhe einfließen. Damit die Bearbeitung dieser B-Pläne möglichst
ohne Abstimmungsschwierigkeiten erfolgen kann, wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Diese
haben zum Einzelhandelsgutachten der Gemeinde Leopoldshöhe keine Anregungen oder Bedenken
vorgebracht.
Die Verwaltung empfiehlt nunmehr, das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur
Kenntnis zu nehmen und das Einzelhandelsgutachten als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1
(6) Nr. 11 BauGB zu beschließen. Nur die Gemeinde Leopoldshöhe bindet sich daran, die Ergebnisse bei
der Abwägung in Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB das Einzelhandelskonzept der Gemeinde
Leopoldshöhe in der Fassung von Januar 2011 als städtebauliches Entwicklungskonzept.
Schemmel