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Beschlussvorlage (Einzelhandelsgutachten der Gemeinde Leopoldshöhe hier: -Auswertung und Beratung über die während der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen -Beschluss über das Einzelhandelsgutachten der Gemeinde Leopoldshöhe als städtebauliches Entwicklungskonzept)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
01.07.11, 21:17
Aktualisiert
08.07.11, 21:20
Beschlussvorlage (Einzelhandelsgutachten der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: -Auswertung und Beratung über die während der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen 
-Beschluss über das Einzelhandelsgutachten der Gemeinde Leopoldshöhe als städtebauliches Entwicklungskonzept)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache zur Sitzung des Rates 70/2011 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 8. Juli 2011 Einzelhandelsgutachten der Gemeinde Leopoldshöhe hier: - Auswertung und Beratung über die während der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen - Beschluss über das Einzelhandelsgutachten der Gemeinde Leopoldshöhe als städtebauliches Entwicklungskonzept Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 10.02.2011 Haupt- und Finanzausschuss 31.03.2011 Rat 14.07.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Steuerung der Einzelhandelsnutzungen wird im Gemeindegebiet maßgeblich durch die Ergebnisse des Einzelhandelsgutachten bestimmt. Die Ergebnisse werden durch entsprechende Festsetzungen in die Bebauungspläne der Gemeinde Leopoldshöhe einfließen. Damit die Bearbeitung dieser B-Pläne möglichst ohne Abstimmungsschwierigkeiten erfolgen kann, wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Diese haben zum Einzelhandelsgutachten der Gemeinde Leopoldshöhe keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. Die Verwaltung empfiehlt nunmehr, das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis zu nehmen und das Einzelhandelsgutachten als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB zu beschließen. Nur die Gemeinde Leopoldshöhe bindet sich daran, die Ergebnisse bei der Abwägung in Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen. Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB das Einzelhandelskonzept der Gemeinde Leopoldshöhe in der Fassung von Januar 2011 als städtebauliches Entwicklungskonzept. Schemmel