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Beschlussvorlage (Anträge auf Ausnahme von der Baumschutzsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe hier: Fällen von zwei Silberahornen und einer Eiche)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
10.03.2011
Erstellt
01.03.11, 11:51
Aktualisiert
01.03.11, 11:51
Beschlussvorlage (Anträge auf Ausnahme von der Baumschutzsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: Fällen von zwei Silberahornen und einer Eiche) Beschlussvorlage (Anträge auf Ausnahme von der Baumschutzsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: Fällen von zwei Silberahornen und einer Eiche)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 23/2011 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Dr. Thiele Telefon: 05208/991-271 Datum: 1. März 2011 Anträge auf Ausnahme von der Baumschutzsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe hier: Fällen von zwei Silberahornen und einer Eiche Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Termin 10.03.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: Fällung von zwei Silberahornen an der Grundschule Nord Am Gebäude der Grundschule stehen dicht am Gebäude zwei durch die Baumschutzsatzung geschützte Silberahorne. Die Bäume stehen sehr dicht am Gebäude, in einem Abstand von ca. 2 m bzw. ca. 3 m. Die Zweige wachsen jetzt schon an die Gebäudewand und über das Dach. Entsprechend ausgedehnt wird das Wurzelwerk sein. Silberahorne haben wenig hartes Holz, was dazu führen kann, dass dickere Äste ohne auffällige äußere Anzeichen abbrechen können. Zum Schutz der Gebäudesubstanz beantragt die Gemeinde Leopoldshöhe eine Ausnahme der Baumschutzsatzung für die Ahorne, um sie fällen zu können. Fällung einer alten Eiche am Doktorkamp An einem kurzen Querweg vom Doktorkamp (siehe beigefügten Plan) zum Fußweg zur Hovedisser Straße steht eine sehr alte geschützte Eiche. Bei einem Ortstermin wurde sie von zwei Fachleuten, Herrn Junginger (Landesbetrieb Wald und Holz) und Herrn Pamin, zertifizierter Baumkontrolleur, genauer in Augenschein genommen. Kritisch gesehen von beiden wurde die Anfüllung am Stammfuß, weil Eichen darauf empfindlich reagieren. Der Stamm ist teilweise abgestorben und ein oder mehrere Blitzeinschläge haben ihre Spuren hinterlassen. Herr Junginger empfahl, den Baum höchstens noch bis zum nächsten Winter stehen zu lassen. Die Verwaltung beantragt deshalb eine Ausnahme von der Baumschutzsatzung, um die Eiche zu einem geeigneten Zeitpunkt fällen zu können. Die Standorte der drei Bäume sind in den beigefügten Luftbildaufnahmen dargestellt. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt, für die beiden Silberahorne und die Eiche die Ausnahmen von der Baumschutzsatzung zu erteilen. In Vertretung -2- Lange