Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
17.03.2011
Erstellt
04.03.11, 09:44
Aktualisiert
04.03.11, 09:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
28/2011
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Oortman
Telefon:
05208/991-260
Datum:
4. März 2011
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ im Ortsteil
Bechterdissen im Bereich der Straße „Im Senffeld“
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
17.03.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Ausgangssituation
Die Antragsteller realisieren z.Z. ihr Bauvorhaben. Für dieses sind i.V.m der Baugenehmigung
folgende Abweichungen erteilt worden:
1. Erschließung
2. Drempelhöhe
3. Dachneigung
4. Traufhöhe
Nachdem die Fertigstellung des Rohbaues nicht angezeigt wurde, hat der Kreis Lippe bei einer
Baukontrolle festgestellt, dass die genehmigte Traufhöhe und die festgesetzte Sockelhöhe des
Bebauungsplanes erheblich überschritten werden.
Bewertung der Situation
Die bauordnungsrechtlichen Möglichkeiten u.a. (Abweichung / Duldung) sind ausgeschöpft oder
schließen sich aus persönlichen Gründen der Antragsteller aus.
Die Erarbeitung einer bautechnischen Lösung ist nicht Gegenstand dieses Antrages.
Eine weitere Bewertung der bauordnungsrechtlichen Situation schließt sich aufgrund der
rechtlichen Thematik an dieser Stelle aus.
Inwieweit die Korrektur der gegebenen bautechnischen Ausführung durch eine
Bebauungsplanänderung getragen wird, ist nicht abschließend zu beantworten.
Die Frage der Vorbildwirkung und / oder des Erlangen eines Vorteiles, gegenüber denjenigen
Bürgern, die sich an die Erfordernisse und Vorgaben halten, ist nicht im Rahmen des hier aktuell
vorliegenden Antrages zu klären, jedoch in den Entscheidungsprozess mit einfließen zulassen.
Ohne Bebauungsplanänderung wird die bauordnungsrechtliche Maßnahme des Rückbaus oder
andere bautechnische Lösungen durch den Kreis Lippe per Vollzug angeordnet.
-2-
Finanzielle Auswirkungen
Die Kostenübernahme für eine Bebauungsplanänderung durch den Antragsteller ist erklärt
worden. Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplanes wären aufgrund der
Eilbedürftigkeit und der Vielzahl der anstehenden Verfahren durch ein zu beauftragendes
Stadtplanungsbüro zu erbringen. Die Durchführung des Verfahrens verbliebe bei der Gemeinde
Leopoldshöhe.
Verfahren
Es wäre ein vereinfachtes Verfahren mit Änderung der Festsetzung zur
1. Erschließung, 2. Drempelhöhe, 3. Dachneigung, 4. Traufhöhe und 5. Sockelhöhe
durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss möge über eine entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ entscheiden.
Schemmel
Anlagen:
- Lageplan, Antrag, Fotos, Geltungsbereich, Auszug textl. Festsetzungen B-PLan