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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ im Ortsteil Bechterdissen im Bereich der Straße „Im Senffeld“)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
17.03.2011
Erstellt
04.03.11, 09:44
Aktualisiert
04.03.11, 09:44
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ im Ortsteil Bechterdissen im Bereich der Straße „Im Senffeld“) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ im Ortsteil Bechterdissen im Bereich der Straße „Im Senffeld“)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 28/2011 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Oortman Telefon: 05208/991-260 Datum: 4. März 2011 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ im Ortsteil Bechterdissen im Bereich der Straße „Im Senffeld“ Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 17.03.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: Ausgangssituation Die Antragsteller realisieren z.Z. ihr Bauvorhaben. Für dieses sind i.V.m der Baugenehmigung folgende Abweichungen erteilt worden: 1. Erschließung 2. Drempelhöhe 3. Dachneigung 4. Traufhöhe Nachdem die Fertigstellung des Rohbaues nicht angezeigt wurde, hat der Kreis Lippe bei einer Baukontrolle festgestellt, dass die genehmigte Traufhöhe und die festgesetzte Sockelhöhe des Bebauungsplanes erheblich überschritten werden. Bewertung der Situation Die bauordnungsrechtlichen Möglichkeiten u.a. (Abweichung / Duldung) sind ausgeschöpft oder schließen sich aus persönlichen Gründen der Antragsteller aus. Die Erarbeitung einer bautechnischen Lösung ist nicht Gegenstand dieses Antrages. Eine weitere Bewertung der bauordnungsrechtlichen Situation schließt sich aufgrund der rechtlichen Thematik an dieser Stelle aus. Inwieweit die Korrektur der gegebenen bautechnischen Ausführung durch eine Bebauungsplanänderung getragen wird, ist nicht abschließend zu beantworten. Die Frage der Vorbildwirkung und / oder des Erlangen eines Vorteiles, gegenüber denjenigen Bürgern, die sich an die Erfordernisse und Vorgaben halten, ist nicht im Rahmen des hier aktuell vorliegenden Antrages zu klären, jedoch in den Entscheidungsprozess mit einfließen zulassen. Ohne Bebauungsplanänderung wird die bauordnungsrechtliche Maßnahme des Rückbaus oder andere bautechnische Lösungen durch den Kreis Lippe per Vollzug angeordnet. -2- Finanzielle Auswirkungen Die Kostenübernahme für eine Bebauungsplanänderung durch den Antragsteller ist erklärt worden. Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplanes wären aufgrund der Eilbedürftigkeit und der Vielzahl der anstehenden Verfahren durch ein zu beauftragendes Stadtplanungsbüro zu erbringen. Die Durchführung des Verfahrens verbliebe bei der Gemeinde Leopoldshöhe. Verfahren Es wäre ein vereinfachtes Verfahren mit Änderung der Festsetzung zur 1. Erschließung, 2. Drempelhöhe, 3. Dachneigung, 4. Traufhöhe und 5. Sockelhöhe durchzuführen. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss möge über eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ entscheiden. Schemmel Anlagen: - Lageplan, Antrag, Fotos, Geltungsbereich, Auszug textl. Festsetzungen B-PLan