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Beschlussvorlage (Vereinbarung Kommunale Arbeitsgemeinschaft)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
11 kB
Datum
07.04.2011
Erstellt
18.03.11, 21:16
Aktualisiert
01.04.11, 10:28
Beschlussvorlage (Vereinbarung Kommunale Arbeitsgemeinschaft) Beschlussvorlage (Vereinbarung Kommunale Arbeitsgemeinschaft) Beschlussvorlage (Vereinbarung Kommunale Arbeitsgemeinschaft)

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Inhalt der Datei

-ENTWURFVereinbarung der Gemeinde Leopoldshöhe und der Stadt Oerlinghausen über die Bildung einer Kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Interkommunale Zusammenarbeit“ Präambel Initiiert durch gleichlautende Fraktionsanträge in Leopoldshöhe und Oerlinghausen haben sich die Ratsmitglieder beider Kommunen in einer gemeinsamen Sitzung am 16.09.2010 über die Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit informiert. Daraufhin wurde am 10.02.2011 im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe und am 17.02.2011 im Hauptausschuss der Stadt Oerlinghausen beschlossen, zur Ausgestaltung der interkommunalen Zusammenarbeit beider Kommunen eine kommunale Arbeitsgemeinschaft einzurichten. Die Gemeinde Leopoldshöhe und die Stadt Oerlinghausen erwarten durch eine verstärkte Kooperation eine Verbesserung des Dienstleistungsangebotes für ihre Bürgerinnen und Bürger sowie die Realisierung von Einsparpotenzialen durch Synergieeffekte und optimierten Personal- und Ressourceneinsatz. §1 Arbeitsgemeinschaft Die Stadt Oerlinghausen und die Gemeinde Leopoldshöhe richten eine Arbeitsgemeinschaft gemäß §§ 2 und 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) ein. Die Arbeitsgemeinschaft Zusammenarbeit“. führt den Namen „Arbeitsgemeinschaft interkommunale §2 Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft Die Arbeitsgemeinschaft hat die Aufgabe, (weitere) Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Leopoldshöhe und der Stadt Oerlinghausen aufzuzeigen. Sie begleitet, unterstützt und steuert die entsprechenden Arbeiten der beiden Verwaltungen. Die Arbeitsgemeinschaft bringt ihre Vorschläge für interkommunale Kooperationen als gemeinsame Vorlagen in die zuständigen politischen Gremien beider Kommunen ein; sie fasst jedoch keine die Mitglieder bindenden Beschlüsse. 1 -ENTWURF§3 Mitglieder (1) Die Arbeitsgemeinschaft besteht aus insgesamt 14 Mitgliedern und ist folgendermaßen besetzt: a) Bürgermeister der Gemeinde Leopoldshöhe b) Bürgermeisterin der Stadt Oerlinghausen c) 6 vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe bestellte Ratsmitglieder d) 6 vom Rat der Stadt Oerlinghausen bestellte Ratsmitglieder. (2) Die Räte können Vertreter der von ihnen entsandten Mitglieder bestellen. Für die Bürgermeister können im Verhinderungsfall ihre allgemeinen Vertreter an den Sitzungen teilnehmen. (3) Der/die Vorsitzende kann im Bedarfsfall weitere Teilnehmer zu den Sitzungen einladen (z. B. Vertreter der Verwaltungen, der Personalräte). §4 Verfahren (1) Die Arbeitsgemeinschaft tagt in nichtöffentlicher Sitzung. (2) Die Sitzungen finden abwechselnd in Leopoldshöhe bzw. in Oerlinghausen statt. (3) Den Vorsitz in der Arbeitsgemeinschaft führen jeweils für die in ihrer Kommune stattfindende Sitzung im Wechsel der Bürgermeister der Gemeinde Leopoldshöhe bzw. die Bürgermeisterin der Stadt Oerlinghausen. Sie stellen auch die für diese Sitzungen jeweils erforderliche Geschäftsführung sicher. (4) Die Arbeitsgemeinschaft ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse der Arbeitsgemeinschaft setzen jeweils eine Stimmenmehrheit der für die Gemeinde Leopoldshöhe bzw. für die Stadt Oerlinghausen anwesenden Mitglieder voraus. (5) Die Arbeitsgemeinschaft wird von dem/der Vorsitzenden unter Mitteilung der Tagesordnung und Übersendung der Sitzungsunterlagen spätestens neun Kalendertage vor dem Sitzungstermin einberufen. (6) Über die Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft ist eine Niederschrift zu führen, die von dem/der Vorsitzenden der Sitzung zu unterzeichnen ist. (7) Die Sitzungsniederschriften werden allen Ratsmitgliedern der Kommunen sowie den Personalräten zur Verfügung gestellt. (8) Eine Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt gemeinsam durch die Vorsitzenden. 2 -ENTWURF§5 Vertretung der Arbeitsgemeinschaft Die Arbeitsgemeinschaft wird durch den Bürgermeister der Gemeinde Leopoldshöhe und die Bürgermeisterin der Stadt Oerlinghausen vertreten. §6 Kosten Die Gemeinde Leopoldshöhe und die Stadt Oerlinghausen tragen die durch die Teilnahme der Mitglieder an den Sitzungen, ferner die durch die Geschäftsführung entstehenden und alle sonstigen Kosten je für ihren Teil selbst. Über die Kostentragung in außerordentlichen Fällen (z. B. bei Einholung eines Gutachtens) wird vor der Auftragserteilung durch die Arbeitsgemeinschaft entschieden. §7 Dauer der Vereinbarung Diese Vereinbarung wird zunächst auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie gilt zu dem Zeitpunkt als aufgehoben, zu dem der Austrittsbeschluss eines Vertragspartners dem anderen Vertragspartner zugeht. §8 Inkrafttreten (1) Diese Vereinbarung bedarf der Zustimmung der Räte der Gemeinde Leopoldshöhe bzw. der Stadt Oerlinghausen. (2) Sie tritt mit dem Tage der Erteilung der Zustimmung durch beide Vertragspartner in Kraft. Leopoldshöhe, den ___________ Oerlinghausen, den ___________ _________________________ Gerhard Schemmel Bürgermeister Gemeinde Leopoldshöhe _________________________ Dr. Ursula Herbort Bürgermeisterin Stadt Oerlinghausen 3