Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
11 kB
Datum
07.04.2011
Erstellt
18.03.11, 21:16
Aktualisiert
01.04.11, 10:28
Stichworte
Inhalt der Datei
-ENTWURFVereinbarung
der Gemeinde Leopoldshöhe und der Stadt Oerlinghausen
über die Bildung einer Kommunalen Arbeitsgemeinschaft
„Interkommunale Zusammenarbeit“
Präambel
Initiiert durch gleichlautende Fraktionsanträge in Leopoldshöhe und Oerlinghausen haben
sich die Ratsmitglieder beider Kommunen in einer gemeinsamen Sitzung am 16.09.2010
über die Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit informiert. Daraufhin wurde am
10.02.2011 im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe und am
17.02.2011 im Hauptausschuss der Stadt Oerlinghausen beschlossen, zur Ausgestaltung
der interkommunalen Zusammenarbeit beider Kommunen eine kommunale Arbeitsgemeinschaft einzurichten.
Die Gemeinde Leopoldshöhe und die Stadt Oerlinghausen erwarten durch eine verstärkte
Kooperation eine Verbesserung des Dienstleistungsangebotes für ihre Bürgerinnen und
Bürger sowie die Realisierung von Einsparpotenzialen durch Synergieeffekte und optimierten
Personal- und Ressourceneinsatz.
§1
Arbeitsgemeinschaft
Die Stadt Oerlinghausen und die Gemeinde Leopoldshöhe richten eine Arbeitsgemeinschaft
gemäß §§ 2 und 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) ein.
Die Arbeitsgemeinschaft
Zusammenarbeit“.
führt
den
Namen
„Arbeitsgemeinschaft
interkommunale
§2
Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft
Die Arbeitsgemeinschaft hat die Aufgabe, (weitere) Möglichkeiten der interkommunalen
Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Leopoldshöhe und der Stadt Oerlinghausen
aufzuzeigen.
Sie begleitet, unterstützt und steuert die entsprechenden Arbeiten der beiden Verwaltungen.
Die Arbeitsgemeinschaft bringt ihre Vorschläge für interkommunale Kooperationen als
gemeinsame Vorlagen in die zuständigen politischen Gremien beider Kommunen ein; sie
fasst jedoch keine die Mitglieder bindenden Beschlüsse.
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-ENTWURF§3
Mitglieder
(1) Die Arbeitsgemeinschaft besteht aus insgesamt 14 Mitgliedern und ist folgendermaßen
besetzt:
a) Bürgermeister der Gemeinde Leopoldshöhe
b) Bürgermeisterin der Stadt Oerlinghausen
c) 6 vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe bestellte Ratsmitglieder
d) 6 vom Rat der Stadt Oerlinghausen bestellte Ratsmitglieder.
(2) Die Räte können Vertreter der von ihnen entsandten Mitglieder bestellen. Für die
Bürgermeister können im Verhinderungsfall ihre allgemeinen Vertreter an den Sitzungen
teilnehmen.
(3) Der/die Vorsitzende kann im Bedarfsfall weitere Teilnehmer zu den Sitzungen einladen
(z. B. Vertreter der Verwaltungen, der Personalräte).
§4
Verfahren
(1) Die Arbeitsgemeinschaft tagt in nichtöffentlicher Sitzung.
(2) Die Sitzungen finden abwechselnd in Leopoldshöhe bzw. in Oerlinghausen statt.
(3) Den Vorsitz in der Arbeitsgemeinschaft führen jeweils für die in ihrer Kommune
stattfindende Sitzung im Wechsel der Bürgermeister der Gemeinde Leopoldshöhe bzw.
die Bürgermeisterin der Stadt Oerlinghausen. Sie stellen auch die für diese Sitzungen
jeweils erforderliche Geschäftsführung sicher.
(4) Die Arbeitsgemeinschaft ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder
anwesend ist. Beschlüsse der Arbeitsgemeinschaft setzen jeweils eine
Stimmenmehrheit der für die Gemeinde Leopoldshöhe bzw. für die Stadt Oerlinghausen
anwesenden Mitglieder voraus.
(5) Die Arbeitsgemeinschaft wird von dem/der Vorsitzenden unter Mitteilung der Tagesordnung und Übersendung der Sitzungsunterlagen spätestens neun Kalendertage vor
dem Sitzungstermin einberufen.
(6) Über die Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft ist eine Niederschrift zu führen, die von
dem/der Vorsitzenden der Sitzung zu unterzeichnen ist.
(7) Die Sitzungsniederschriften werden allen Ratsmitgliedern der Kommunen sowie den
Personalräten zur Verfügung gestellt.
(8) Eine Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt gemeinsam durch die Vorsitzenden.
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-ENTWURF§5
Vertretung der Arbeitsgemeinschaft
Die Arbeitsgemeinschaft wird durch den Bürgermeister der Gemeinde Leopoldshöhe und die
Bürgermeisterin der Stadt Oerlinghausen vertreten.
§6
Kosten
Die Gemeinde Leopoldshöhe und die Stadt Oerlinghausen tragen die durch die Teilnahme
der Mitglieder an den Sitzungen, ferner die durch die Geschäftsführung entstehenden und
alle sonstigen Kosten je für ihren Teil selbst.
Über die Kostentragung in außerordentlichen Fällen (z. B. bei Einholung eines Gutachtens)
wird vor der Auftragserteilung durch die Arbeitsgemeinschaft entschieden.
§7
Dauer der Vereinbarung
Diese Vereinbarung wird zunächst auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie gilt zu dem
Zeitpunkt als aufgehoben, zu dem der Austrittsbeschluss eines Vertragspartners dem
anderen Vertragspartner zugeht.
§8
Inkrafttreten
(1) Diese Vereinbarung bedarf der Zustimmung der Räte der Gemeinde Leopoldshöhe bzw.
der Stadt Oerlinghausen.
(2) Sie tritt mit dem Tage der Erteilung der Zustimmung durch beide Vertragspartner in Kraft.
Leopoldshöhe, den ___________
Oerlinghausen, den ___________
_________________________
Gerhard Schemmel
Bürgermeister
Gemeinde Leopoldshöhe
_________________________
Dr. Ursula Herbort
Bürgermeisterin
Stadt Oerlinghausen
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