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Beschlussvorlage (Jahresbericht FEB 2015)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
703 kB
Datum
03.06.2015
Erstellt
18.05.15, 13:03
Aktualisiert
18.05.15, 13:03

Inhalt der Datei

Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl Jahresbericht 2015 Jahresbericht 2015 Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl Jahresbericht 2015 Stadt Wesseling Der Bürgermeister Alfons- Müller-Platz 50389 Wesseling Familien- und Erziehungsberatungsstelle: Wesseling, Kölner Straße 40 Brühl, Gartenstraße 6 Redaktion: Frank W. Krüger Leiter des Fachbereichs Familien- und Erziehungsberatung Titelfoto: © Fotolia.com April 2015 –Seite 2 - Jahresbericht 2015 Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl Jahresbericht 2015 Vorwort zum Jahresbericht 2015 Seite 5 Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl Seite 6 Wer kann in die Beratungsstelle kommen? Seite 7 Was bietet die Beratungsstelle an? Seite 7 Personalübersicht Seite 8 Statistische Auswertung der Fälle des Jahres 2014 Seite 9 Einzelfallunabhängige Leistungen und Tätigkeiten der Familien- und Erziehungsberatungsstelle Seite 21 Wesentliche Merkmale der Beratungsarbeit 2014 & Ausblick 2015/16 –Seite 3 - Seite 25 Jahresbericht 2015 –Seite 4 - Jahresbericht 2015 Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl Jahresbericht 2015 Die oft geäußerte hohe Zufriedenheit über die Beratungs- und Therapieverläufe bei den Wesselinger und Brühler Familien und die vielfach erfolgte Empfehlung an weitere Familien sind ein guter Beweis für eine wirksame Arbeit der Beratungsstelle. Diese Resonanz ist stets Ansporn und Auftrag zugleich, weiter engagiert für die Brühler und Wesselinger Familien zu wirken. Hinter den Zahlen des aktuellen Jahresberichts werden die persönlichen Schicksale und die Beweggründe für Beratung und Therapie in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle sichtbar. Der vorliegende Jahresbericht gibt mit seinen anonymisierten Daten einen guten Überblick über die Arbeit und das Aufgabenspektrum der Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl. Verdeutlicht wird, dass mit der Familienberatung und -therapie das gesamte Spektrum der Bevölkerung in Wesseling und Brühl erreicht wird. Mit Blick auf die demographischen Informationen wird schnell deutlich, dass der Beratungsbedarf sich quer durch die gesamte Einwohnerschaft zieht. Die Betrachtung der Informationen zu Beratungsinhalten und -verläufen zeigt zudem, dass kaum ein Thema unberührt bleibt, das die Familien beschäftigt. Neben der Beratung für Kinder, Jugendliche und ihre Familien wirkt die Familienund Erziehungsberatungsstelle aber auch unterstützend für alle Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Jugendämtern und anderen Institutionen, die in Kontakt mit Familien stehen. Auch zu dieser wichtigen Aufgabe finden Sie die statischen Darstellungen in diesem Bericht. Mit den fachlichen Erläuterungen im aktuellen Jahresbericht geben wir Ihnen gerne erneut wichtige Einblicke in die Tätigkeit der Familien- und Erziehungsberatungsstelle. Frank W. Krüger Leiter der Familien- und Erziehungsberatungsstelle –Seite 5 - Jahresbericht 2015 Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl • Familienberatung und Familientherapie • Erziehungsberatung • Beratung für Jugendliche und junge Erwachsene • Trennungs- und Scheidungsberatung • Beratung in besonderen Lebenssituationen Das Team (v. links n. rechts): • Frank W. Krüger, Leiter der Beratungsstelle Dipl. Sozialarbeiter, Familientherapeut • Sybille Lethert Dipl. Sozialarbeiterin, Familientherapeutin • Rosemarie Linnartz Verwaltungsangestellte, Anmeldung und Sekretariat • Gunther Krampe Dipl. Psychologe, Familientherapeut • Vassiliki Toparlaki-Krogoll Dipl. Sozialarbeiterin, Familientherapeutin • Waltraud Kolanoski Dipl. Heilpädagogin, Familientherapeutin • Achim Kirschall, Dipl. Pädagoge, Familientherapeut • Christel Mott (ohne Bild), Dipl. Sozialarbeiterin, Familientherapeutin –Seite 6 - Jahresbericht 2015 Wer kann in die Beratungsstelle kommen? Familien, Eltern, junge Erwachsene (unter 21 Jahren), Jugendliche und Kinder können in die Beratungsstelle kommen, wenn • sie Fragen zur Kindererziehung und zu ihrem Familienleben haben • sie einsam oder unglücklich sind, Angst haben oder mit ihrem Leben nicht zurecht kommen • ein Familienmitglied auffälliges Verhalten zeigt oder Probleme hat, z.B. Essstörungen und selbstverletzendes Verhalten • Erlebnisse wie Kindesvernachlässigung, Misshandlung oder sexueller Missbrauch vorgekommen sind • die Eltern sich trennen wollen oder getrennt haben und dabei Probleme in der Familie auftauchen • es Schwierigkeiten und Konflikte in der Familie, mit Freunden oder Partnern gibt • sich Familien neu zusammengefunden haben (Stief- und Patchworkfamilien, Pflegefamilien, Adoptivfamilien) und es Probleme gibt • Mütter oder Väter alleinerziehend sind und Unterstützung brauchen Was bietet die Beratungsstelle an? Die Familien- und Erziehungsberatungsstelle unterstützt Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei familiären und individuellen Fragestellungen, Problemen, Krisen und Konflikten. Das Angebot umfasst Beratung und Therapie für Familien sowie Einzel- und Gruppenarbeit mit Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen. Pädagogische Fachkräfte der Schulen, Kindertageseinrichtungen u.a. erhalten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben Unterstützung durch: • Einzelfallberatung • Fachberatung und Supervision • Fortbildungen • Soziale Trainingskurse • Mobile Erziehungsberatung • Elternabende sowie Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen –Seite 7 - Jahresbericht 2015 Personalübersicht Mitarbeiter/innen Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 5 5 5 5 5 5,5 5,5 5,5 Frank W. Krüger Dipl. Sozialarbeiter Leiter der Beratungsstelle Achim Kirschall Dipl. Pädagoge Waltraud Kolanoski Dipl. Heilpädagogin (1/2 Stelle) Gunther Krampe Dipl. Psychologe Sybille Lethert Dipl. Sozialarbeiterin Vassiliki Toparlaki-Krogoll Dipl. Sozialarbeiterin (1/2 Stelle) Christel Mott Dipl. Sozialarbeiterin Rosemarie Linnartz Verwaltungsangestellte, Anmeldung und Sekretariat (25 Std.) Summe der Beraterstellen inkl. Leitung 5 5 5 5 In der Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl sind sechs Beratungsfachkräfte auf 5 Vollzeitstellen eingesetzt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen neben ihren Grundberufen aus Sozialarbeit, Heilpädagogik, Pädagogik und Psychologie über familientherapeutische Zusatzausbildungen und sie ergänzen ihr Wissen und ihre Qualifikationen durch regelmäßige Fortbildungen. Nur so kann die psychosoziale Beratung der Beratungsstelle nach den Regeln des fachlichen Könnens sichergestellt werden. Obwohl die Fallzahlensteigerungen in den letzten Jahren eine immer höhere Inanspruchnahme und Auslastung der Beratungsstelle ergeben haben, ist die Anzahl der Berater/innen im Jahr 2014 bis zum September noch unverändert geblieben. Im Oktober ist mit der Einstellung von Frau Mott eine Personalausweitung um eine halbe Stelle erfolgt. –Seite 8 - Jahresbericht 2015 Statistische Auswertung der Fälle des Jahres 2014 Die nachfolgenden Zahlen sind für die amtliche Statistik für das Land Nordrhein-Westfalen und die amtliche Bundesstatistik erstellt und für diesen Bericht aufbereitet und zum Teil mit Erläuterungen versehen worden. Bei den einzelnen Zahlen ist jeweils angegeben, ob sie sich auf alle im Laufe des Jahres verzeichneten Fälle oder nur auf die abgeschlossenen Fälle beziehen. Zu den einzelnen statistischen Informationen gibt es häufig ergänzende Erläuterungen, die zum Teil auch Bezug zur aktuellen Situation in der Familien- und Erziehungsberatung herstellen. 1. Fallzahlen (in Klammern Vorjahr) Gesamtzahl der Beratungsfälle 570 (537) +6,1% Neuanmeldungen mit Terminvergabe 427 (380) +12,4% Fallaufnahme und Beratung 371 (315) +17,8% Im Berichtsjahr abgeschlossen 296 (323) -8,4% Am Ende des Berichtsjahrs fortdauernde Fälle 274 (214) 700 Gesamtzahl der Fälle in der FEB 2009 - 2014 553 533 600 500 433 432 +28,0% 570 461 400 300 200 100 0 Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 –Seite 9 - Jahr 2013 Jahr 2014 Jahresbericht 2015 Die Fallzahlen haben 2014 eine neue Rekordmarke erreicht. Mit 570 Fällen wurde der langjährige Schnitt deutlich überschritten. Die Dienstleistung ist in der Bevölkerung und bei Fachkräften gut bekannt und wird zahlreich nachgefragt. 400 350 Fallaufnahmen und Beratungsbeginn im jeweiligen Jahr 2009 - 2014 371 347 347 331 324 315 300 250 200 150 100 50 0 Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Am Ende des Jahres andauernde Hilfen 274 300 250 205 200 214 141 150 100 232 80 50 0 Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 –Seite 10 - Jahr 2013 Jahr 2014 Jahresbericht 2015 2. Wohnorte der Klienten – alle Fälle - (in Klammern Vorjahr) Orte Brühl Wesseling Andere Orte (z.B. Bonn, Bornheim, Euskirchen, Erftstadt, Troisdorf, Hürth, Frechen, Weilerswist, Köln) Fälle 297 (300) 234 (199) 38 (38) Prozent 52,1 % (55,9 %) 41,1 % (37,1 % ) 6,8 % (7,1 %) 93 Prozent aller betroffenen Kinder und Jugendlichen haben ihren Wohnsitz in Wesseling und Brühl. Nur 7 Prozent der jungen Menschen leben in anderen Städten. Fast immer wohnen jedoch hier die Rat suchenden Elternteile in Wesseling oder Brühl oder es gibt einen anderen festen Bezug zu Wesseling oder Brühl. Nur bei 9 Klienten (1,6 %) gab es andere Beweggründe für die Beratung in der hiesigen Beratungsstelle. 2.1. Familien mit Wohnort Brühl oder Wesseling Fälle aus Familien in Wesseling und Brühl 300 200 100 0 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Brühl 114 112 103 113 149 141 177 179 198 208 210 214 230 294 315 306 Wesseling 67 69 64 70 121 179 193 188 214 234 220 205 228 244 214 253 Anmerkung zu den Zahlen von 2014: Bei der Zuordnung zu Brühl und Wesseling sind im Jahr 2014 die Beratungsfälle aufgeführt, in denen die Familien einen Bezug zu den beiden Städten haben. In einigen Fällen gibt es diesen zu beiden Städten gleichermaßen. Dann ist der Wohnort der Kinder maßgeblich gewesen. In den Fällen, bei denen die Kinder ihren Wohnort nicht in Brühl oder Wesseling haben, wohnt meist einer der Rat suchenden Elternteile in Wesseling oder Brühl. –Seite 11 - Jahresbericht 2015 3. Schwerpunktbereiche der Beratung/Trennung und Scheidung/ Familiensituationen der Beratenen (abgeschlossene Fälle – Mehrfachnennungen möglich) Schwerpunkte der Beratung Anzahl Anteil Gesamtzahl der beendeten Fälle davon: vor/in/nach Trennung und Scheidung mit Alleinerziehenden mit jungen Menschen unter 21 Jahren mit jungen Erwachsenen zw. 21 u. 27 J. mit Familien, deren Kinder unter 21 J. alt sind 296 (323) 100,0 % 200 (109) 73 (49) 7 (13) 1 (3) 288 (307) 67,6 % (in Klammern Vorjahr) 24,7 % 2,4 % 0,3 % 97,3 % Bei Betrachtung der familiären Situation und der Entwicklungsbedingungen der betroffenen Kinder und Jugendlichen fällt auf, dass das Thema Trennung und Scheidung insgesamt eine weitreichende Rolle spielt. In 63,9 Prozent aller Fälle des Jahres 2014 (2013: 68,3 Prozent) war die Familiensituation durch Trennung und Scheidung geprägt (tatsächliche Trennung und Ambivalenzphase, die einer möglichen Trennung vorausgeht). Nur in 36,1 Prozent der Fälle (2013: 31,7 Prozent) gab es keine Trennung und/oder Scheidung im Familienverlauf. 4. Trennung und Scheidung (alle Fälle im Jahr 2014) Anzahl Anteil (in Klammern Vorjahr) Keine Trennung Ambivalenzphase Trennung / Scheidung 206 (168) 47 (46) 317 (321) 36,1 % (31,7%) 8,3 % (8,7%) 55,6 % (59,9%) 5. Situation in der Herkunftsfamilie (alle Fälle im Jahr 2014) Anzahl Anteil (in Klammern Vorjahr) 45,3 % (43,0 %) 258 (231) Elternteil lebt allein ohne Partner (mit/ohne weitere Kinder) Elternteil lebt mit Partner (mit/ohne weitere Kinder) Eltern leben zusammen Elternteil verstorben Unbekannt –Seite 12 - 88 (95) 15,4 % (17,7 %) 216 (187) 6 (13) 0 (11) 37,9 % (34,8 %) 1,1 % (2,4 %) 0,0 % (2,0 %) Jahresbericht 2015 6. Anmeldegründe (laufende Fälle im Jahr 2014 – in Klammern Vorjahre) Anzahl 10Unversorgtheit des jungen Menschen 11Unzureichende Förd. /Betreuung/Versorgung d. jung. Menschen 12Gefährdung des Kindeswohls 13Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern/Personensorgeberechtigten 14Belastung d. jungen Menschen d. Problemlagen d. Eltern 15Belastung d. jung. Menschen durch familiäre Konflikte 16Auffälligkeiten im sozialen Verhalten d. jung. Menschen 17Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme des jungen Menschen 18Schul./berufl. Probleme d. jungen Menschen Anteil 24 (28/20/15) 4,2% (5,2%/3,6%) 12 (11/12/21) 2,1% (2,0%/2,2%) 28 (18/17/13) 4,9% (3,4%/3,1%) 197 (158/147/138) 34,6% (29,4%/26,6%) 158 (113/86/70) 27,7% (21,0%/15,6%) 467 (401/321/271) 81,9% (74,7%/58,2%) 147 (112/71/73) 25,8% (20,9%/12,9%) 148 (108/116/98) 26,0% (20,1%/21,0%) 89 (64/53/64) 15,6% (11,9%/9,6%) Die Problemdichte im Fallgeschehen wird durch die in der amtlichen Statistik erfassten Einzelgründe für die Beratungsaufnahme abgebildet. Hierbei ist zu beachten, dass wegen der formalen statistischen Begrenzung nicht alle Merkmale miteinander kombiniert werden konnten. Die oben zusammengefassten Kategorien der Anmeldegründe stellen sich in der detaillierten Gesamtübersicht folgendermaßen dar. –Seite 13 - Jahresbericht 2015 7. Beratungsanlässe (Mehrfachnennungen möglich) (laufende Fälle im Jahr 2014 – in Klammern Vorjahre) 10-01 10-02 10-03 10-04 10-05 10-08 11-01 11-02 11-03 11-05 11-06 11-07 12-01 12-02 12-03 12-04 12-06 13-01 13-02 13-03 13-04 14-01 14-02 14-03 14-04 14-05 15-01 15-02 15-03 15-04 15-05 15-06 16-01 16-02 16-03 16-04 16-05 16-06 16-07 16-08 17-01 17-02 17-03 17-05 17-06 18-01 18-02 18-03 18-04 18-05 18-06 18-07 Unversorgtheit junger Mensch Ausfall Bezugsperson (Krankheit) Ausfall Bezugsperson (stat. Unterbringung) Ausfall Bezugsperson (Inhaftierung) Ausfall Bezugsperson (Tod) Vernachlässigung unzureichende Förderung des jungen Menschen in der Familie keine/mangelnde Unterstützung in Familie mangelnde schul. Unterstützung in Familie unzureichende Versorgung des jungen Menschen in der Familie soziale Probleme wg. unzureichender Förderung in Familie gesundheitliche Probleme wg. unzureichender Förderung in Familie Gefährdung Kindeswohl Vernachlässigung Verwahrlosung körperliche Gewalt in Familie sexuelle Gewalt in Familie Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern Erziehungsunsicherheit pädagogische Überforderung unangemessene Verwöhnung Belastungen durch Probleme Eltern psychische Erkrankung Elternteil Suchtproblematik Elternteil geistige/seelische Behinderung Elternteil physische Erkrankung Elternteil Belastung des jungen Menschen durch familiäre Konflikte Partnerkonflikte Trennung/Scheidung Umgangs-/Sorgerechtsstreitigkeiten Eltern-Kind-Konflikt migrationsbedingte Konflikte Auffälligkeiten Sozialverhalten Gehemmtheit Isolation Geschwisterrivalität Weglaufen Aggressivität Drogen/Alkohol Delinquenz/Straftat Entwicklungsauffälligkeiten/seelische Probleme Entwicklungsrückstand Ängste selbst verletzendes Verhalten suizidale Tendenzen Schulische/berufliche Probleme des jungen Menschen leistungsmäßige Überforderung Konzentrationsprobleme ADS Hyperaktivität Schwänzen Hochbegabung –Seite 14 - Anzahl 1 (1/(0) 10 (6/4) 1 (1/0) 1 (0/1) 10 (19/15) 1 (1/0) 2 (2/3) 4 (4/4) 1 (1/1) 0 (2/1) 5 (2/2) 0 (0/1) 9 (3/4) 1 (3/1) 1 (0/0) 9 (7/11) 7 ( 4/0) 60 (46/49) 100 (80/(77) 29 (26/20) 7 (6/1) 77 (51/37) 56 (31/28) 11 (13/10) 1 (1/1) 13 (17/10) 49 (45/44) 40 (46/27) 177 (161/141) 119 (88/73) 66 (52/32) 16 (9/4) 60 (57/37) 11 (4/6) 8 (0/0) 22 (17/8) 2 (1/2) 32 (23/12) 9 (7/2) 3 (1/4) 113 (82/92) 8 (7/6) 14 (10/13) 4 (4/2) 6 (5/3) 61 (43/32) 7 (3/2) 5 (5/5) 2 (3/3) 3 (4/2) 11 (5/8) 0 (1/1) Anteil 0,2 % (0,2 %) 1,8 % (1,1 %) 0,2 % (0,2 %) 0,2 % (0,2 %) 1,8 % (3,5 %) 0,2 % (0,2 %) 0,4 % (0,4 %) 0,7 % (0,7 %) 0,2 % (0,2 %) 0,0 % (0,2 %) 0,9 % (0,4 %) 0,0 % (0,0 %) 1,6 % (0,6 %) 0,2 % (0,6 %) 0,2 % (0,0 %) 1,6 % (1,3 %) 1,2 % (0,7 %) 10,5 % (8,6 %) 17,5 % (14,9 %) 5,1 % (4,8 %) 1,2 % (1,1 %) 13,5 % (9,5 %) 9,8 % (5,8 %) 1,9 % (2,4 %) 0,2 % (0,2 %) 2,3 % (3,2 %) 8,6 % (8,4 %) 7,0 % (8,6 %) 31,1 % (30,0 %) 20,9 % (16,4 %) 11,6 % (9,7 %) 2,8 % (1,7 %) 10,5 % (10,6 %) 1,9 % (0,7 %) 1,4 % (0,0 %) 3,9 % (3,2 %) 0,4 % (0,2 %) 5,6 % (4,3 %) 1,6 % (1,3 %) 0,5 % (0,2 %) 19,8 % (15,3 %) 1,4 % (1,3 %) 2,5 % (1,9 %) 0,7 % (0,7 %) 1,1 % (0,9 %) 10,7 % (8,0 %) 1,2 % (0,6 %) 0,9 % (0,9 %) 0,4 % (0,6 %) 0,5 % (0,7 %) 1,9 % (0,9 %) 0,0 % (0,2 %) Jahresbericht 2015 8. Anregung der Anmeldung in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle (alle laufenden Hilfen in 2014) Anregung durch… Anzahl Anteil (in Klammern Vorjahr) Eltern / Sorgeberechtigte Schule / Kindergarten Sozialer Dienst, andere Institution Gericht / Staatsanwaltschaft / Polizei Arzt / Klinik / Gesundheitsamt Junger Mensch selbst Ehemalige Klienten / Bekannte Sonstige Keine Angabe 300 (263) 59 (55) 86 (115) 18 (21) 48 (20) 12 (10) 25 (26) 17 (10) 5 (17) 52,6 % (49,0 %) 10,4 % (10,2 %) 15,1 % (21,4 %) 3,2 % (3,9 %) 8,4 % (3,7 %) 2,1 % (1,9 %) 4,4 % (4,8 %) 3,0 % (3.2 %) 0,9 % (1,9 %) 9. Alter der angemeldeten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (abgeschlossene Fälle) Alter Unter 3 Jahre 3 bis unter 6 Jahre 6 bis unter 9 Jahre 9 bis unter 12 Jahre 12 bis unter 15 Jahre 15 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 21 Jahre 21 bis unter 27 Jahre Summe in Prozent männlich 13 26 40 26 33 25 1 0 164 55,4 % weiblich 16 27 21 21 28 17 2 0 132 44,6 % insgesamt 29 53 61 47 61 42 3 0 296 100 % 10. Tätigkeit der Eltern (alle laufenden Fälle in 2014) Vollzeit erwerbstätig Teilzeit erwerbstätig Geringfügig beschäftigt Arbeitslos In Ausbildung/Umschulung Rentner/-in Hausmann/-frau Sonstiges/unbekannt Vater 202 7 1 22 7 4 0 53 68,2 % 2,4 % 0,3 % 7,4 % 2,4 % 1,4 % 0,0 % 17,9 % –Seite 15 - Mutter 50 123 16 25 0 2 40 40 16,9 % 41,6 % 5,4 % 8,5 % 0,0 % 0,7 % 13,5 % 13,5 % Jahresbericht 2015 11. Wirtschaftliche Situation der Familie (alle laufenden Fälle in 2014) Bezug von Sozialleistungen zum Lebensunterhalt Anzahl Anteil Eigenen Einkünften 455 79,8 % Sozialleistungen 115 20,2 % Familie lebt überwiegend von Anzahl Anteil Eigenen Einkünften 473 83,0 % Sozialleistungen 97 17,0 % 12. Herkunft (alle laufenden Fälle in 2014) Ja Nein (in Klammern Zahlen der Vorjahre) Ausländische Herkunft mindestens eines Elternteils In der Familie wird vorrangig deutsch gesprochen 160 (150/ 126) 524 488 (495) 28,1 % (27,9 % /23,4 %) 91,9 % 90,9 % (91,8 %) 13. Aufenthalt der Kinder/Jugendlichen zum Beginn der Hilfe (alle laufenden Hilfen in 2014) Anzahl 410 (387/ 413) 46 (49/ 44) 71,9 % (72,1 %/ (76,6 %) 8,1 % (9,1 %/ 8,2 %) Anteil (in Klammern Zahlen des Vorjahres) Bei Eltern/Elternteil/Sorgeberechtigten 548 (523) 96,1 % (97,3 %) In Pflegefamilie (§§ 33, 35a, 41 SGB VIII) 5 (3) 0,9 % Heim, betreutes Wohnen §§ 34, 35a, 41 SGB VIII) 5 (4) 0,9 % Bei Verwandten 2 (3) 0,4 % In eigener Wohnung 2 (3) 0,4 % Psychiatrie 1 (0) 0,2 % –Seite 16 - Jahresbericht 2015 14. Bildungs- und Berufssituation der angemeldeten Kinder, Jugendlichen u. jungen Erwachsenen (alle laufenden Hilfen in 2014) Institution Anzahl Anteil (in Klammern Zahlen der Vorjahre) Keine institutionelle Betreuung Tageseinrichtung für Kinder Grundschule Förderschule Hauptschule Realschule Gymnasium Gesamtschule Fachoberschule/Fachschule Fachhochschule/Hochschule In Qualifizierungsmaßnahme / Berufsförderung Berufsausbildung Wehr-/Zivildienst Berufstätig Arbeitslos Sonstiges/Unbekannt 13 (12/25) 137 (93/115) 153 (145/110) 14 (18/18) 30 (28/41) 69 (74/80) 89 (95/82) 45 (38/45) 5 (6/11) 2 (0/0) 2 (2/3) 3 (6/3) 0 (0/0) 0 (0/0) 1 (2/6) 7 (18/7) 15. Wartezeit von der Anmeldung bis zum ersten Fachkontakt (alle laufenden Hilfen in 2014) Anzahl 2,3 % (2,2 %/4,6 %) 24,0 % (17,2 %/20,9 %) 26,8 % (27,0 %/20,0 %) 2,5 % (3,4 %/3,4 %) 5,3 % (5,2 %/7,4 %) 12,1 % (13,9 %/14,6 %) 15,6 % (17,6 %/14,9 %) 7,9 % (7,1 %/8,3 %) 0,9 % (1,1 %/2,0 %) 0,4 % (0,0 %/0,0 %) 0,4 % (0,4 %/0,6 %) 0,5 % (1,1 %/0,6 %) 0,0 % (0,0 %/0,0 %) 0,0 % (0,0 %/0,0 %) 0,2 % )0,4 %/1,1 %) 1,2 % (3,4 %/1,4 %) Anteil (in Klammern Zahlen der Vorjahre) bis zu 14 Tagen 232 (281/282) bis zu vier Wochen 177 (152/173) bis zu acht Wochen 135 (81/77) länger 26 (24/20) 40,7 % (52,2 %/51,1 %) 31,1 % (28,3 % /31,3 %) 23,7 % (15,1 %/14,0 %) 4,6 % (4,5 %/3,6 %) Nur noch bei etwa 40 Prozent der Fälle war es möglich, innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung ein Erstgespräch durchzuführen. Wenn dies nicht erreicht worden ist, hat dies manchmal auch an den Terminmöglichkeiten der Klienten gelegen. Deutlich geworden ist aber auch, dass sich auf Grund der besonders hohen Anmeldezahlen im letzten Jahr die Wartezeiten spürbar verlängert haben. Für besonders akute Fälle wurden in der Regel aber besondere zusätzliche Erstgesprächstermine ermöglicht. –Seite 17 - Jahresbericht 2015 Der von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfohlene Anteil an Erstgesprächen von 80 Prozent, die innerhalb von vier Wochen stattfinden, konnte trotz des engagierten Einsatzes der Mitarbeiter/innen nicht mehr erreicht werden. 16. Beratungstermine (bei abgeschlossenen Fällen) Zahl der Beratungen Anzahl bis zu 5 6 - 15 16 - 30 mehr als 30 185 (214/198/168) 62,5 % (66,3%/61,9 %/68,0%) 93 (96/98/74) 31,4 % (29,7%/30,6 %/30,0 %) 11 (13/16/3) 3,7 % (4,0%/5,0 %/1,2 %) 7 (0/8/2) 2,4 % (0,0 %/2,5 %/0,8 %) Beratungsgespräche Beratungsgespräche Beratungsgespräche Beratungsgespräche Anteil (in Klammern Zahlen der Vorjahre) 17. Dauer der Beratung (bei abgeschlossenen Fällen) Dauer Anzahl (in Klammern: letztes Jahr /[Durchschnittswert Jahre 2009-2012]) Anteil unter 3 Monate 58 (100) [134] 19,6 %(31,0 % [44,9 %] 3 bis 6 Monate 66 (72) [58] 22,3 %(22,3 % [19,5 %] 6 bis 9 Monate 90 (71) [50] 30,4 % (22,0 % [16,6 %] 9 bis 12 Monate 36 (39) [27] 12,2 % ((12,1 % [9,1 %] 12 bis 18 Monate 27 (23) [18] 9,1 % (7,1 % [6,0 %] 18 bis 24 Monate 12 (15) [8] 4,1 % (4,6 % [2,8 %] länger als 24 Monate 7 (3) [3] 2,4 % (0,9 % [1,2 %] Die Dauer der abgeschlossenen Beratungen und Therapien hat sich bereits gravierend verlängert. Der erforderliche Zeitraum hat in den letzten Jahren immer weiter zugenommen und hat sich gegenüber 2010 bereits um durchschnittlich 3 Monate verlängert. Bei dieser Betrachtung werden zwei Tendenzen gleichzeitig und kumulierend wirksam: Zum einen ist dies die erhöhte Fallintensität und –komplexität, zum anderen ist dies aber auch die gestiegene Anzahl von Fällen, die durch die vermehrten Anmeldungen und längere Fortdauer entstanden ist. Dadurch wird es immer schwieriger für gelingende Fallverläufe, die Sitzungstermine mit den Möglichkeiten der Klienten in Übereinstimmung zu bringen. –Seite 18 - Jahresbericht 2015 18. Beratungsschwerpunkte gemäß SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz (alle laufenden Fälle in 2014 – in Klammern Vorjahre) § 17 Beratung in Fragen von Partnerschaft, Trennung und Scheidung § 18 Beratung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts § 28 Erziehungsberatung 75 (78/72) 4 (10/22) 484 (430/448) § 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung 7 (7/10) Beratung außerhalb des SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe 0 (0/0) 19. Familien erhalten bereits Hilfen nach SGB VIII -Kinder- und Jugendhilfegesetz (laufende Hilfen in 2014 – in Klammern Vorjahre) Anzahl Ja Nein / keine Angabe Anteil 52 (37/35) 9,1 % (6,9 % /6,3 %) 518 (500/517) 90,9 % (93,1 %/93,7 %) In 52 der in 2014 laufenden Fälle ist die Familien- und Erziehungsberatungsstelle ergänzend oder ablösend tätig geworden, bei denen bereits zuvor andere Jugendhilfemaßnahmen erfolgt sind. –Seite 19 - Jahresbericht 2015 20. Fallbezogene Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (alle laufenden Fälle in 2014 – in Klammern Vorjahre) Institution Anzahl der Fälle Ärzte/-innen, Kliniken 32 (10/12) Psychotherapeuten/-innen 9 (10/9) Familienzentren/Kindertageseinrichtungen 10 (9/8) Schulen 25 (17/16) Andere & zielgruppenorientierte Beratungsstellen 10 (3/1) Schulpsychologische Dienste 5 (3/3) Jugendämter 97 (65/62) Jugendämter mit Bezug auf § 8a SGB (Kindeswohlgef.) 13 (10/12) Heime / teilstat. Einrichtungen 2 (0/1) Sozialämter 1 (1/2) Soziale Dienste freier Verbände 7 (6/2) Gerichte/Justiz 23 (10/7) Rechtsanwälte/-innen 1 (0/1) Sonstige 11 (13/0) 21. Beendigung der Beratung (abgeschlossene Fälle) (alle beendeten Fälle in 2014 – in Klammern Vorjahre) Beendigung gemäß Beratungszielen Anzahl 293 (312 /297) Beendigung abweichend von Beratungszielen –Seite 20 - 3 (11/23) Anteil 99,0 % (96,6 %/92,8 %) 1,0 % (3,4 % / 7,2 %) Jahresbericht 2015 Einzelfallunabhängige Leistungen und Tätigkeiten der Familienund Erziehungsberatungsstelle Neben dem gesetzlichen Auftrag, Erziehungsberatung und familientherapeutische Unterstützungsleistungen im Einzelfall zu erbringen, haben die Familien- und Erziehungsberatungsstellen auch unabhängig von ihrer Einzelfallarbeit allgemeine, fallübergreifende und vorbeugende Aufgaben zu erfüllen. Unabhängig von den 570 Einzelfallhilfen im Jahr 2014 wurden darüber hinaus folgende 91 Leistungen von der Familien- und Erziehungsberatungsstelle erbracht: • Einzelveranstaltungen für Multiplikatoren (Lehrer/innen, Erzieher/innen, Fachkräfte der Jugendhilfe und anderer Einrichtungen) • Einzelveranstaltungen für Eltern, junge Menschen und Interessierte • Kurse und mehrtägige Veranstaltungen für Multiplikatoren und Eltern • Fachliche Unterstützung anderer Einrichtungen • Offene Sprechstunden für Eltern und junge Menschen (in Klammern Zahlen der Vorjahre) Art des Angebots Anzahl der Veranstaltungen Anzahl der Termine Anzahl der Teilnehmer/innen Einzelveranstaltungen für Multiplikatoren, Eltern, junge Menschen und Interessierte 6 (3 /10 /7) 6 (3/10/7) 64 (81/87/97) Kursangebote für Fachkräfte und Eltern 7 (3/6/8) 31 (32/36/39) 65 (27/48/68) Fachliche Unterstützung anderer Einrichtungen 30 (28/28/56) 30 (28/28/56) 81 (72/145/126) Offene Sprechstunden für Eltern und junge Menschen 24 (20/26/18) 24 (20/26/18) –Seite 21 - Jahresbericht 2015 Gesetzlicher Auftrag und Qualitätsaspekte Diese zuvor beschriebenen Aufgaben und Leistungen sowie die Kooperationen mit Familienzentren, Allgemeinen Sozialen Diensten, Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen sind als Pflichtaufgaben zu erbringen, um als Beratungsstelle anerkannt zu sein und die Landesförderung für die Familienberatung zu erhalten. Über den Einzelfall hinausgehende Aktivitäten, präventive Angebote und Vernetzungsaktivitäten sind konstitutiver Bestandteil der Erziehungs- und Familienberatung. Empfohlen wird in diesem Zusammenhang, für Prävention und Vernetzungsaufgaben 25 Prozent der zeitlichen Kapazität einer Einrichtung vorzuhalten. Nach der Konzeption für die Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl und wegen der anhaltend steigenden Fallzahlen in den Einzelfallhilfen stehen für diese Aufgabenstellung derzeit nur annähernd 10 Prozent der Kapazität zur Verfügung. Gremienarbeit (Arbeitsgemeinschaften, Vernetzungsarbeit) Die Familien- und Erziehungsberatungsstelle kooperiert aktuell insgesamt in 16 Feldern mit anderen Organisationen: • 6 Familienzentren in Brühl (3) und Wesseling (3) und den jeweiligen anderen Kooperationspartnern der Familienzentren • Jugendämter/Soziale Dienste in Brühl und Wesseling • Arbeitskreis Familienbildung Brühl • AG 78 (Erzieherische Hilfen) in Brühl • Psychosozialer Arbeitskreis Rhein-Erft • Familientherapeutischer Arbeitskreis Rhein-Erft • Landesarbeitskreis der kommunalen Erziehungsberatungsstellen mit dem Städteund Gemeindebund • AK Frühe Hilfen für Familien (sowohl in Brühl als auch in Wesseling) • AK Familienbildung • AK Partnerschaft, Trennung und Scheidung mit dem Familiengericht Brühl, den Jugendämtern und den Beratungsstellen im südlichen Rhein-Erft-Kreis • Kinderärzte in Brühl und Wesseling und Gesundheitsamt Rhein-Erft • Distriktteam Brühl-Vochem (Grundschule, Träger der OGS, ASD, Familien- und Erziehungsberatungsstelle, Regionale Schulberatung) • OGS-Teams der Wesselinger und Brühler Grundschulen • Grundschulen und weiterführende Schulen in Brühl und Wesseling • Kindertageseinrichtungen in Brühl und Wesseling –Seite 22 - Jahresbericht 2015 Offene Sprechstunden in anderen Organisationen und Einrichtungen Um Eltern ein leicht zugängliches Angebot für Beratung und allgemeine Fragen der Erziehung anzubieten, bietet die Familien- und Erziehungsberatungsstelle auch außerhalb der beiden eigenen Standorte offene Sprechstunden an. Diese Anlaufmöglichkeiten sind mittlerweile zu einem festen und regelmäßigen Angebot ausgebaut worden. Im Jahr 2014 hat es insgesamt 26 offene Sprechstunden der Beratungsstelle außerhalb der eigenen Einrichtung gegeben. Inzwischen gibt es diese Angebote in den drei städtischen Familienzentren in Brühl und Wesseling („Haus für Kinder“ in Brühl-Vochem und „Villa Sonnenschein“ sowie „Am Rheinbogen“ in Wesseling) monatlich und im Kath. Familienzentrum St. Margaretha in Brühl und im Ev. Familienzentrum in Wesseling nach Einzelabsprache. Veranstaltungen für Multiplikatoren und Fachkräfte sowie für Eltern und junge Menschen Im Jahre 2014 hat die Familien- und Erziehungsberatungsstelle insgesamt 6 Einzelveranstaltungen mit insgesamt 64 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt. Bei den Themenveranstaltungen für Eltern standen die folgenden Fragen im Vordergrund: • Familienvielfalt – Leben in Patchwork-Familien • Freizeitgestaltung mit Kindern • Geschwisterkinder • Allein-/getrennt erziehen im Alltag Darüber hinaus wurden insgesamt 7 Kursangebote für Fachkräfte und Eltern durchgeführt, die an insgesamt 31 Terminen stattgefunden haben. An diesen Kursen haben 65 Personen teilgenommen. Die Gruppenangebote für Eltern erstreckten sich im Jahr 2014 auf zwei Gruppen: eine Gruppe für Alleinerziehende (jeweils 14-tägig, mit Kinderbetreuung in Wesseling) sowie zwei Gruppen für Eltern von pubertierenden Jugendlichen. Für die Multiplikatoren wurden mehrere Kurse durchgeführt zu den Themen • Gesprächsführung bei Elterngesprächen • Fallbesprechungen –Seite 23 - Jahresbericht 2015 Fachliche Unterstützung anderer Einrichtungen Für die fachliche Unterstützung von Fachkräften der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, von Lehrer/innen und Erzieherinnen haben in 2014 insgesamt 30 Termine stattgefunden. Genutzt haben dieses Angebot insgesamt 81 Teilnehmer/innen aus Brühl und Wesseling. Die Form dieser Beratungen war sehr unterschiedlich. Zum einen erhalten die Fachkräfte und Multiplikatoren aus anderen Einrichtungen in akuten Einzelfällen (besonders bei Fragen zur Kindeswohlgefährdung) eine individuelle Beratung. Zum anderen erfolgen Fallbesprechungen auch in den regelmäßigen dafür vereinbarten Besprechungsrunden (z.B. Fallbesprechung mit den OGS-Teams oder Fallbesprechung mit den Teams der Familienzentren). –Seite 24 - Jahresbericht 2015 Wesentliche Merkmale der Beratungsarbeit 2014 & Ausblick 2015/16 Die statistische Übersicht und die detaillierte Betrachtung der Angebote und Leistungen der Familien- und Erziehungsberatungsstelle für Wesseling und Brühl im Jahr 2014 ergeben folgende grundsätzliche Erkenntnisse: • Die Angebote der Familien- und Erziehungsberatungsstelle wurden 2014 von den Familien weiterhin in sehr hohem Maße angenommen. Im Jahr 2014 wurde mit 570 Beratungsfällen ein Höchststand erreicht, der den mehrjährigen Durchschnitt weit überschreitet. • Der sich schon in den letzten Jahren abzeichnende Trend, dass die Fälle sowohl vom Anlass der Beratung als auch in ihrer Intensität noch komplexer werden, hat sich erneut fortgesetzt. Die Problemdichte und die Komplexität der Beratungsfälle haben deutlich zugenommen und sind stärker vorhanden als in früheren Jahren. Beratungshäufigkeit und Beratungsdauer nehmen spürbar zu. • Eltern können das Beratungsangebot unmittelbar und niedrigschwellig in Anspruch zu nehmen. Die Beratungsstelle wird ihrem Auftrag nach früher und präventiver Hilfe dadurch besonders gerecht. Zudem führen die gute Kooperation mit den Kindertageseinrichtungen, den Schulen und den Jugendämtern in Brühl und Wesseling und die von dort gegebenen Empfehlungen an die Eltern zu einem gelingenden Zugang der Familien in die Beratung. • Mit der Beratungsarbeit werden Eltern aus allen Bevölkerungsschichten und Kulturkreisen erreicht: ausländische Herkunft der Eltern (28,1 Prozent), Eltern mit Bezug von Sozialleistungen für den Lebensunterhalt (20,2 Prozent), Alleinerziehende (24,7 Prozent) bzw. allein lebende Elternteile (45,3 Prozent). –Seite 25 - Jahresbericht 2015 • Die Präsenz vor Ort mit den Beratungsangeboten in Wesseling und Brühl hat sich gut bewährt. Die räumlich nahen Angebote werden zahlreich angenommen. • Die regelmäßigen Außensprechstunden in Familienzentren und die vernetzenden Kooperationen mit Schulen und Kindertageseinrichtungen verbessern weiter den niedrigschwelligen Zugang zu den Beratungsangeboten. • Die präventiven und vernetzenden Tätigkeiten mussten auf 10 Prozent der Personalkapazitäten beschränkt bleiben. • Im Jahr 2015 setzt die Familien- und Erziehungsberatungsstelle die Zusammenarbeit mit den beiden Jugendämtern in Brühl und Wesseling sowie mit Schulen, Kindertageseinrichtungen und Familienzentren beider Städte kontinuierlich fort. Auch durch diese Vernetzung und Kooperation wird für die Brühler und Wesselinger Familien erfahrbar, wie sie die Hilfe selbst in Gang setzen können und, dass sie in der Familien- und Erziehungsberatungsstelle kompetente Hilfe und Unterstützung erwarten können. • Die psychosoziale Beratung und das therapeutische Angebot der Familien- und Erziehungsberatungsstelle erfordern angemessene und besondere Rahmenbedingungen, damit diese für die Familien, Eltern, Kinder und Jugendlichen die notwendigen Hilfen in fachlich guter Qualität erbracht werden können. Nur so können auch für die Betroffenen gelingende Veränderungsprozesse in Gang gesetzt und erfolgreiche Hilfen gestaltet werden. –Seite 26 - Jahresbericht 2015 –Seite 27 -