Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
13.05.11, 21:18
Aktualisiert
08.07.11, 21:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
67/2011
zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und
Klimaschutz
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Dr. Thiele
Telefon:
05208/991-271
Datum:
8. Juli 2011
Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Gartenabfallsammlung
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz
Termin
26.05.2011
Rat
14.07.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In der 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 22.09.2010 war beschlossen worden,
a. die Gartenabfallsammlung erst im April 2011 beginnen zu lassen.
b. die Abschaffung der Regelung keine Wertmarken beim Anliefern von Baum- und Strauchschnitt
abgegeben zu müssen, wenn in entsprechender Menge Schreddergut zurückgenommen wird.
Beides muss in der Benutzung- und Entgeltordnung für die Gartenabfallsammlung noch geändert werden
(Absatz 1 bzw. Absatz 5).
Bisherige Fassung:
Neue Fassung
Benutzungs- und Entgeltordnung
Benutzungs- und Entgeltordnung
für die Gartenabfallsammlung der Gemeinde
Leopoldshöhe
vom 11.02.1993
in der Fassung der Änderung vom 25. März 2010
für die Gartenabfallsammlung der Gemeinde
Leopoldshöhe
vom 11.02.1993
in der Fassung der Änderung vom 25. März 2010
1. Die Bürger und Abgabepflichtigen (ausgenommen
Gewerbetreibende) in der Gemeinde Leopoldshöhe
können während der Monate März bis November auf
dem Gelände des Bauhofes und an der Festhalle
Asemissen
Gartenabfälle
aus
Leopoldshöher
Privatgärten abgeben.
1.
Die Bürger und Abgabepflichtigen (ausgenommen
Gewerbetreibende) in der Gemeinde Leopoldshöhe
können während der Monate April bis November auf
dem Gelände des Bauhofes und an der Festhalle
Asemissen
Gartenabfälle
aus
Leopoldshöher
Privatgärten abgeben.
-2-
2. Es gelten folgende Entgelte:
2.
Es gelten folgende Entgelte:
PKW bis 0,5 cbm (geschlossener Kofferraum)
5,00 €
PKW bis 0,5 cbm (geschlossener Kofferraum)
5,00 €
PKW bis 1,0 cbm (Kofferraum und Innenraum
beladen)
10,00 €
PKW bis 1,0 cbm (Kofferraum und Innenraum
beladen)
10,00 €
KOMBI, PKW-Anhänger + Kleintransporter
mit einem Ladevolumen bis zu 1,0 cbm 10,00 €
KOMBI, PKW-Anhänger + Kleintransporter
mit einem Ladevolumen bis zu 1,0 cbm 10,00 €
KOMBI, PKW-Anhänger + Kleintransporter
mit einem Landevolumen bis zu 1,5 cbm 15,00 €
KOMBI, PKW-Anhänger + Kleintransporter
mit einem Ladevolumen bis zu 2,0 cbm 20,00 €
Übrige Anlieferer (Fahrräder und Mopeds mit
Anhänger, Schubkarren etc.) haben pro Anlieferung die Mindestgebühr für 0,5 cbm zu
entrichten.
5,00 €
KOMBI, PKW-Anhänger + Kleintransporter
mit einem Landevolumen bis zu 1,5 cbm 15,00 €
KOMBI, PKW-Anhänger + Kleintransporter
mit einem Ladevolumen bis zu 2,0 cbm 20,00 €
Übrige Anlieferer (Fahrräder und Mopeds mit
Anhänger, Schubkarren etc.) haben pro Anlieferung die Mindestgebühr für 0,5 cbm zu
entrichten.
5,00 €
3. Lademengen von mehr als 2 cbm werden nicht
angenommen.
3.
Lademengen von mehr als 2 cbm werden nicht
angenommen.
4.
Die Wertmarken sind im Rathaus sowie bei den
örtlichen Verkaufsstellen erhältlich, die auch
bereits die Abfallbeistellsäcke verkaufen.
5.
Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt ab
dem 01. März 1993 in Kraft.
4. Die Wertmarken sind im Rathaus sowie bei den
örtlichen Verkaufsstellen erhältlich, die auch bereits
die Abfallbeistellsäcke verkaufen.
5. Benutzer, die in der Größenordnung des
angelieferten
Grünabfalls
Schreddergut
zurücknehmen, zahlen kein Entgelt.
6. Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt ab
dem 01. März 1993 in Kraft.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Gemeinderat, die 13. Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe zu beschließen.
Schemmel
Anlage: 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde
Leopoldshöhe