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Beschlussvorlage (Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Gartenabfallsammlung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
13.05.11, 21:18
Aktualisiert
08.07.11, 21:20
Beschlussvorlage (Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Gartenabfallsammlung) Beschlussvorlage (Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Gartenabfallsammlung)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 67/2011 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Dr. Thiele Telefon: 05208/991-271 Datum: 8. Juli 2011 Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Gartenabfallsammlung Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Termin 26.05.2011 Rat 14.07.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: In der 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz am 22.09.2010 war beschlossen worden, a. die Gartenabfallsammlung erst im April 2011 beginnen zu lassen. b. die Abschaffung der Regelung keine Wertmarken beim Anliefern von Baum- und Strauchschnitt abgegeben zu müssen, wenn in entsprechender Menge Schreddergut zurückgenommen wird. Beides muss in der Benutzung- und Entgeltordnung für die Gartenabfallsammlung noch geändert werden (Absatz 1 bzw. Absatz 5). Bisherige Fassung: Neue Fassung Benutzungs- und Entgeltordnung Benutzungs- und Entgeltordnung für die Gartenabfallsammlung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 11.02.1993 in der Fassung der Änderung vom 25. März 2010 für die Gartenabfallsammlung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 11.02.1993 in der Fassung der Änderung vom 25. März 2010 1. Die Bürger und Abgabepflichtigen (ausgenommen Gewerbetreibende) in der Gemeinde Leopoldshöhe können während der Monate März bis November auf dem Gelände des Bauhofes und an der Festhalle Asemissen Gartenabfälle aus Leopoldshöher Privatgärten abgeben. 1. Die Bürger und Abgabepflichtigen (ausgenommen Gewerbetreibende) in der Gemeinde Leopoldshöhe können während der Monate April bis November auf dem Gelände des Bauhofes und an der Festhalle Asemissen Gartenabfälle aus Leopoldshöher Privatgärten abgeben. -2- 2. Es gelten folgende Entgelte: 2. Es gelten folgende Entgelte: PKW bis 0,5 cbm (geschlossener Kofferraum) 5,00 € PKW bis 0,5 cbm (geschlossener Kofferraum) 5,00 € PKW bis 1,0 cbm (Kofferraum und Innenraum beladen) 10,00 € PKW bis 1,0 cbm (Kofferraum und Innenraum beladen) 10,00 € KOMBI, PKW-Anhänger + Kleintransporter mit einem Ladevolumen bis zu 1,0 cbm 10,00 € KOMBI, PKW-Anhänger + Kleintransporter mit einem Ladevolumen bis zu 1,0 cbm 10,00 € KOMBI, PKW-Anhänger + Kleintransporter mit einem Landevolumen bis zu 1,5 cbm 15,00 € KOMBI, PKW-Anhänger + Kleintransporter mit einem Ladevolumen bis zu 2,0 cbm 20,00 € Übrige Anlieferer (Fahrräder und Mopeds mit Anhänger, Schubkarren etc.) haben pro Anlieferung die Mindestgebühr für 0,5 cbm zu entrichten. 5,00 € KOMBI, PKW-Anhänger + Kleintransporter mit einem Landevolumen bis zu 1,5 cbm 15,00 € KOMBI, PKW-Anhänger + Kleintransporter mit einem Ladevolumen bis zu 2,0 cbm 20,00 € Übrige Anlieferer (Fahrräder und Mopeds mit Anhänger, Schubkarren etc.) haben pro Anlieferung die Mindestgebühr für 0,5 cbm zu entrichten. 5,00 € 3. Lademengen von mehr als 2 cbm werden nicht angenommen. 3. Lademengen von mehr als 2 cbm werden nicht angenommen. 4. Die Wertmarken sind im Rathaus sowie bei den örtlichen Verkaufsstellen erhältlich, die auch bereits die Abfallbeistellsäcke verkaufen. 5. Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt ab dem 01. März 1993 in Kraft. 4. Die Wertmarken sind im Rathaus sowie bei den örtlichen Verkaufsstellen erhältlich, die auch bereits die Abfallbeistellsäcke verkaufen. 5. Benutzer, die in der Größenordnung des angelieferten Grünabfalls Schreddergut zurücknehmen, zahlen kein Entgelt. 6. Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt ab dem 01. März 1993 in Kraft. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Gemeinderat, die 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe zu beschließen. Schemmel Anlage: 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe