Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,0 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
13.05.11, 21:18
Aktualisiert
08.07.11, 21:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Dreizehnte Satzung
vom 12. Juli 2011
zur Änderung der
Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe
vom 21. März 1997
in der Fassung der Änderung vom
25. März 2010
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NW S. 666) in der z.Z. geltenden
Fassung, des § 5 des Landesabfallgesetzes vom 21. Juni 1988 (GV.NW. S. 250), in der z.Z.
geltenden Fassung, des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (Krw-/AbfG) vom 27.
September 1994 (BGBl. I, S. 2705 ff), in der z.Z. geltenden Fassung und der §§ 2 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969
(GV.NW. S. 712/SGV NW. 610), in der z.Z. geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde
Leopoldshöhe in seiner Sitzung am 12. Juli 2011 beschlossen, die Gebührensatzung zur
Abfallentsorgungssatzung vom 21. März 1997 (Kr.Bl. Lippe vom 10. April 1997 (S. 265/266)
in der z.Z. geltenden Fassung, wie folgt zu ändern:
I.
Nr. 1 der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Gartenabfallsammlung der Gemeinde
Leopoldshöhe vom 11.02.1993 in der Fassung der Änderung vom 25. März 2010 (Anlage 1
zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe) erhält
folgende Fassung:
1.
Die Bürger und Abgabepflichtigen (ausgenommen Gewerbetreibende) in der Gemeinde
Leopoldshöhe können während der Monate April bis November auf dem Gelände des
Bauhofes und an der Festhalle Asemissen Gartenabfälle aus Leopoldshöher
Privatgärten abgeben.
II.
Nr. 5 der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Gartenabfallsammlung der Gemeinde
Leopoldshöhe vom 11.02.1993 in der Fassung der Änderung vom 25. März 2010 (Anlage 1
zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe) wird
gestrichen.
III.
Die bisherige Nr. 6 der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Gartenabfallsammlung der
Gemeinde Leopoldshöhe vom 11.02.1993 in der Fassung der Änderung vom 25. März 2010
(Anlage 1 zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe)
wird zu Nr. 5.
IV.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.