Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste hier: - Antrag im Bereich Kantstraße bzgl. Einfriedungen - Änderung im Bereich Heinestraße / Waldstraße bzgl. Umwandlung der öffentlichen Grünfläche in Baufläche - Aufstellungsbeschluss - Auslegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
158 kB
Datum
17.03.2011
Erstellt
04.03.11, 09:44
Aktualisiert
04.03.11, 09:44
Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste             hier: - Antrag im Bereich Kantstraße bzgl. Einfriedungen 
 - Änderung im Bereich Heinestraße / Waldstraße bzgl. Umwandlung der öffentlichen Grünfläche in Baufläche
- Aufstellungsbeschluss
- Auslegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB) Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste             hier: - Antrag im Bereich Kantstraße bzgl. Einfriedungen 
 - Änderung im Bereich Heinestraße / Waldstraße bzgl. Umwandlung der öffentlichen Grünfläche in Baufläche
- Aufstellungsbeschluss
- Auslegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB) Beschlussvorlage (Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste             hier: - Antrag im Bereich Kantstraße bzgl. Einfriedungen 
 - Änderung im Bereich Heinestraße / Waldstraße bzgl. Umwandlung der öffentlichen Grünfläche in Baufläche
- Aufstellungsbeschluss
- Auslegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 158 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 27/2011 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/ 991-278 Datum: 4. März 2011 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste hier: - Antrag im Bereich Kantstraße bzgl. Einfriedungen - Änderung im Bereich Heinestraße / Waldstraße bzgl. Umwandlung der öffentlichen Grünfläche in Baufläche - Aufstellungsbeschluss - Auslegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 17.03.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: Entlang der Waldstraße beantragt der Antragsteller den o.g. B-Plan so zu ändern, dass Einfriedungen von 1,80 m Höhe errichtet werden können. Details zur bisherigen Beratung und Bewertung sind unter den Vorlagen-Nr. 134/2010 und 57/2010 und den dazugehörigen Niederschriften nachzulesen. Die Umwandlung der öffentlichen Grünfläche wurde in der letzten Septembersitzung beraten (s. VorlagenNr. 132/2010). Sie wird nötig, da das bisherige Angebot nunmehr auf dem neuen Mehrgenerationenspielplatz wahrgenommen werden kann und die Grünfläche langfristig einen Pflegeaufwand hervorrufen würde. Der Hochbau- und Planungsausschuss hat sich darauf verständigt, dass die o.g. Änderungsinhalte in einem Verfahren zusammengefasst werden. ► Einfriedung Die Änderung der Festsetzung zur Einfriedung bezieht sich ausschließlich auf den zur Beratung anstehenden Geltungsbereich. Um die bisherigen Beratungsergebnisse einfließen zu lassen, wird die Formulierung der textlichen Festsetzung zum Teilbereich 1 (siehe Anlage Begründung) empfohlen. Für die planungsrechtlich umzuwandelnde öffentliche Grünfläche wurde die Festsetzung zur Einfriedung angepasst (siehe hierzu textliche Festsetzungen zum Teilbereich 2 Anlage Begründung). ► Umwandlung der öffentlichen Grünfläche Die Rahmenbedingungen für eine Bebauung werden bestimmt durch einen Abwasserkanal, der das Grundstück durchquert (gestreifte Fläche in der Abb., s. unten) und durch die Art und Weise der Umgebungsbebauung. Aufgrund der schmalen Ausbaubreite der Heinestraße bietet sich die verkehrliche Erschließung von der Waldstraße, unter Berücksichtigung der dortigen Pflanzbeete, an. Als eine mögliche Bebauung ist ein Einfamilienhaus oder ein Doppelhaus, mit entsprechenden Garagen, vorstellbar. Als weitere Vorgaben werden aus der Umgebungsbebauung die Dachform Satteldach bis 35˚ bzw. Flachdach, -2max. zwei mögliche Vollgeschosse, Traufhöhe max. 6,75 m und max. zwei Wohneinheiten abgeleitet. Mit der Begrenzung der Wohneinheiten wird sichergestellt, dass kein Mehrfamilienhaus entstehen kann. Kanal = gestrichelte Linie Diese Planungssituation wurde den Anliegern der Heinestraße im Rahmen eines Anliegergespräches im Januar diesen Jahres vorgestellt. Die Anwohner sprachen sich für die Variante Einfamilienhaus aus. Der Baukörper sollte soweit wie möglich im Norden liegen bzw. im Straßeneinmündungsbereich Heinestr. / Stormstraße. Weiterhin wurde deutlich, dass trotz der Garagenhofanlage in der Heinestraße, aufgrund der dortigen engen Straßenverhältnisse und der Reihenhausbebauung, private Parkflächen fehlen. Es wurde angeregt, auf der Kanaltrasse ggf. Stellplätze zuzulassen: Die Eigentümer der Häuser Heinestr. 16 – 22 hätten somit die Möglichkeit, hier für sich eine Abhilfe zu schaffen. Unter Berücksichtigung dieses Abstimmungsergebnisses ist der anliegende Bebauungsplanentwurf mit Begründung ausgearbeitet worden. Die Änderung kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) erfolgen. Beschlussvorschlag: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ gemäß §§ 1 (8), 2 (1) i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB). Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB. Schemmel Anlage: - 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ (Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, Hinweise, Begründung) - Skizze: Übersicht Lage / Höhe der Einfriedungen -3-