Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
158 kB
Datum
17.03.2011
Erstellt
04.03.11, 09:44
Aktualisiert
04.03.11, 09:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
27/2011
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
4. März 2011
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste
hier: - Antrag im Bereich Kantstraße bzgl. Einfriedungen
- Änderung im Bereich Heinestraße / Waldstraße bzgl. Umwandlung der öffentlichen
Grünfläche in Baufläche
- Aufstellungsbeschluss
- Auslegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
17.03.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Entlang der Waldstraße beantragt der Antragsteller den o.g. B-Plan so zu ändern, dass Einfriedungen von
1,80 m Höhe errichtet werden können. Details zur bisherigen Beratung und Bewertung sind unter den
Vorlagen-Nr. 134/2010 und 57/2010 und den dazugehörigen Niederschriften nachzulesen.
Die Umwandlung der öffentlichen Grünfläche wurde in der letzten Septembersitzung beraten (s. VorlagenNr. 132/2010). Sie wird nötig, da das bisherige Angebot nunmehr auf dem neuen
Mehrgenerationenspielplatz wahrgenommen werden kann und die Grünfläche langfristig einen
Pflegeaufwand hervorrufen würde.
Der Hochbau- und Planungsausschuss hat sich darauf verständigt, dass die o.g. Änderungsinhalte in einem
Verfahren zusammengefasst werden.
► Einfriedung
Die Änderung der Festsetzung zur Einfriedung bezieht sich ausschließlich auf den zur Beratung
anstehenden Geltungsbereich. Um die bisherigen Beratungsergebnisse einfließen zu lassen, wird die
Formulierung der textlichen Festsetzung zum Teilbereich 1 (siehe Anlage Begründung) empfohlen.
Für die planungsrechtlich umzuwandelnde öffentliche Grünfläche wurde die Festsetzung zur Einfriedung
angepasst (siehe hierzu textliche Festsetzungen zum Teilbereich 2 Anlage Begründung).
► Umwandlung der öffentlichen Grünfläche
Die Rahmenbedingungen für eine Bebauung werden bestimmt durch einen Abwasserkanal, der das
Grundstück durchquert (gestreifte Fläche in der Abb., s. unten) und durch die Art und Weise der
Umgebungsbebauung. Aufgrund der schmalen Ausbaubreite der Heinestraße bietet sich die verkehrliche
Erschließung von der Waldstraße, unter Berücksichtigung der dortigen Pflanzbeete, an. Als eine mögliche
Bebauung ist ein Einfamilienhaus oder ein Doppelhaus, mit entsprechenden Garagen, vorstellbar. Als
weitere Vorgaben werden aus der Umgebungsbebauung die Dachform Satteldach bis 35˚ bzw. Flachdach,
-2max. zwei mögliche Vollgeschosse, Traufhöhe max. 6,75 m und max. zwei Wohneinheiten abgeleitet. Mit
der Begrenzung der Wohneinheiten wird sichergestellt, dass kein Mehrfamilienhaus entstehen kann.
Kanal = gestrichelte Linie
Diese Planungssituation wurde den Anliegern der Heinestraße im Rahmen eines Anliegergespräches im
Januar diesen Jahres vorgestellt. Die Anwohner sprachen sich für die Variante Einfamilienhaus aus. Der
Baukörper sollte soweit wie möglich im Norden liegen bzw. im Straßeneinmündungsbereich Heinestr. /
Stormstraße. Weiterhin wurde deutlich, dass trotz der Garagenhofanlage in der Heinestraße, aufgrund der
dortigen engen Straßenverhältnisse und der Reihenhausbebauung, private Parkflächen fehlen. Es wurde
angeregt, auf der Kanaltrasse ggf. Stellplätze zuzulassen: Die Eigentümer der Häuser Heinestr. 16 – 22
hätten somit die Möglichkeit, hier für sich eine Abhilfe zu schaffen.
Unter Berücksichtigung dieses Abstimmungsergebnisses ist der anliegende Bebauungsplanentwurf mit
Begründung ausgearbeitet worden. Die Änderung kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung im
beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) erfolgen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 10. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ gemäß §§ 1 (8), 2 (1) i.V.m. § 13a Baugesetzbuch
(BauGB). Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur 10. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Durchführung
der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2)
BauGB i.V.m.
§ 13a BauGB.
Schemmel
Anlage:
- 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“
(Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, Hinweise, Begründung)
- Skizze: Übersicht Lage / Höhe der Einfriedungen
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