Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Einrichtung von Ausbildungsplätzen im Betriebshof)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
44 kB
Datum
09.06.2015
Erstellt
22.05.15, 13:03
Aktualisiert
22.05.15, 13:03
Beschlussvorlage (Einrichtung von Ausbildungsplätzen im Betriebshof) Beschlussvorlage (Einrichtung von Ausbildungsplätzen im Betriebshof) Beschlussvorlage (Einrichtung von Ausbildungsplätzen im Betriebshof)

öffnen download melden Dateigröße: 44 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 108/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe Vorlage für Betriebsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Einrichtung von Ausbildungsplätzen im Betriebshof Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 18.05.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 108/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Olaf Krah 18.05.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss Betreff: Einrichtung von Ausbildungsplätzen im Betriebshof Beschlussentwurf: Im Betriebshof werden zum 01.08.2016 zwei Ausbildungsplätze für Straßenwärter/innen zur Verfügung gestellt. Die organisatorischen Voraussetzungen hierfür werden geschaffen. Sachdarstellung: 1. Problem Aufgrund der angespannten Personalsituation wurde zur Stärkung des Betriebshofes im Betriebsausschuss am 24.09.2014 die Anregung gegeben, Ausbildungsmöglichkeiten im Betriebshof zu prüfen. Gerade bei kleinteiligen Arbeiten von z.B. Pflasterarbeiten, ausbessern von Straßenschäden und regulieren von Kanaldeckeln fehlt derzeit Fachpersonal. Trotz viermaliger Ausschreibung konnte keine geeignete Unterstützung gefunden werden. Bei der letzten durchgeführten Ausschreibung wurde bereits die Entgeltstufe von E5 auf E6 angehoben. Leider auch hier ohne Erfolg. Vor dem Hintergrund des gestellten Prüfauftrages stellt sich die Betriebsleitung vor, im Betriebshof zwei Ausbildungsplätze für Straßenwärter/innen zu schaffen. Zwar verfügt ein Mitarbeiter über praktische Erfahrungen im angesprochenen Bereich, jedoch nicht über eine Ausbildung zum Straßenwärter. Um die angehenden Auszubildenden fachlich zu begleiten soll zum Jahr 2016 eine freie Planstelle mit einem Straßenwärtermeister besetzt werden. Folgende Aufgaben gilt es zu bewältigen: - Unterstützung des Betriebshofes Erledigung von Administrativen Aufgaben und perspektivisch Übernahme der Stellverteterfunktion Erledigung von Pflasterarbeiten, ausbessern von Straßenschäden und regulieren von Kanaldeckeln Fachliche Einweisung von Mitarbeitern in den oben genannten Aufgaben Ausbilder für zwei angehende Straßenwärter/innen 2. Lösung Im Wirtschaftsplan 2016 müssten Mittel für die freie Planstelle eingestellt werden. Sodann wird die Stelle mit dem erforderlichen Anforderungsprofil ausgeschrieben. Nachdem die organisatorischen und praktischen Voraussetzungen erfüllt sind, werden zwei Auszubildende als Straßenwärter/innen für das Ausbildungsjahr 2016 gesucht. Neben den zu vermittelnden Ausbildungsinhalten werden zur Integration in das bestehende Team auch Aufgaben im Winterdienst, Grünflächenpflege, Friedhofsunterhaltung u.a. übernommen. 3. Alternativen Nach Einschätzung der Betriebsleitung bringen weitere Stellenausschreibungen für Straßenwärter/innen keinen Erfolg. Zum einen wird das durch die bisherigen Bewerbungen und geführten Vorstellungsgespräche und zum anderen durch mit Firmen geführte Gespräche belegt. Wenn nicht der Versuch unternommen wird, eigene Fachkräfte auszubilden wird der Betriebshof mittelfristig die oben genannten Aufgaben nicht mehr durchführen können. Bereits jetzt wird der überwiegende Teil der Arbeiten von Fremdfirmen durchgeführt. 4. Finanzielle Auswirkungen Sowohl für die offene Planstelle aus auch für zwei Ausbildungsplätze sind die erforderlichen Mittel im Wirtschaftsplan 2016 einzustellen.