Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
07.04.2011
Erstellt
04.03.11, 09:44
Aktualisiert
04.03.11, 09:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
30/2011
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
4. März 2011
16. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord“ (Blatt B)
hier: • Beratung und Beschluss über Anregungen zum Entwurf
• Satzungsempfehlung an den Rat
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
17.03.2011
Rat
07.04.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 18.11.2011 dem Antrag der
innerhalb des Änderungsbereiches liegenden Grundstückseigentümern im Bereich der Straße Am
Mühlenbach stattgegeben und den Aufstellungsbeschluss zur entsprechenden Änderung des
Bebauungsplanes gefasst. In seiner Sitzung vom 27.01.2011 hat der Hochbau- und
Planungsausschuss den Entwurfsbeschluss zur Durchführung der Öffentlichkeit, der Behörden
und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gefasst.
Der Bebauungsplan ist in folgenden Punkten der textlichen Festsetzungen zu ändern:
Die maximale Traufhöhe von 4,50 m wird nur für die Südseite und für die Nordseite wird zusätzlich
eine maximale Traufhöhe von 4,90 m festgesetzt.
Die unteren und oberen Bezugspunkte bleiben erhalten. Als oberer Bezugspunkt gilt der
Schnittpunkt der Außenwände mit der Oberkante der Dachhaut. Als unterer Bezugspunkt gilt
weiterhin die Oberkante des natürlich anstehenden Geländes im Mittel des Baufensters.
Andere Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung sind von der Änderung nicht
betroffen. Die Änderung berührt die Grundzüge der städtebaulichen Planung nicht. Es verbleibt bei
der städtebaulichen Zielsetzung innerhalb des Änderungsgebietes, eine Einzelhausbebauung im
Sinne von „Einfamilienhäusern“ zu etablieren. Daran ändert auch die hier vorgesehene
geringfügige Änderung der zulässigen Traufhöhe nichts. Die detaillierten Festsetzungen sind dem
Gesamtplan zu entnehmen.
Das Änderungsverfahren wurde als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Gemäß § 13 (1) Ziffer 2 BauGB kann bei der Änderung des Bebauungsplanes von dem
Regelverfahren zur Umweltprüfung abgesehen werden, da mit dem Inhalt der 16. Änderung der
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Umweltzustand des Änderungsbereiches, des Bebauungsplangebietes und benachbarter Gebiete
nicht beeinflusst wird. Es wird daher auf eine Umweltprüfung mit einer Beschreibung und
Bewertung der Umweltauswirkungen verzichtet. Eine Bilanzierung des Eingriffes in den Natur- und
Landschaftshaushalt nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie das Aufzeigen eines
Programmes zur Bewältigung der Eingriffsfolgen ist somit nicht notwendig. Die Änderungsplanung
bezieht sich auf einen rechtskräftig überplanten Bereich.
Die 16. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord“ (Blatt B) ist
gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats in der Zeit vom
08. Februar 2011 bis 11. März 2011 (einschließlich) öffentlich ausgelegt worden.
Die Beteiligung der Behörden zur 16. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02
„Leopoldshöhe Nord“ (Blatt B) gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB erfolgte gemäß
§ 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gemäß § 13 (2)
Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB.
Im Rahmen der Beteiligung sind weder von der Öffentlichkeit noch von den Behörden und den
sonstigen Trägern öffentlicher Belange Anregungen zum Entwurf vorgetragen worden.
Hinweis:
Der Beteiligungszeitraum / Offenlagezeitraum endet am 11. März 2011, also nach Versand
der Sitzungsunterlagen.
Sollten im Verfahren noch Stellungnahmen eingehen, die für den Satzungsbeschluss
abwägungsrelevant sind, werden diese in der Sitzung des Hochbau- und
Planungsausschusses vorgetragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen
sind nicht gegeben.
Die Initiative / der Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes geht von einem
Grundstückseigentümer aus.
Dieser hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen Kosten
vollständig zu tragen.
Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplanes werden durch ein vom
Antragsteller beauftragtes Stadtplanungsbüro erbracht.
Beschlussvorschlag:
• Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in
der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit,
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
• Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopodshöhe, die
16. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord (Blatt B) als
Satzung und die dazugehörige Begründung zu beschließen.
Schemmel
Anlagen
Geltungsbereich der 16. vereinfachten Änderung
16. vereinfachte Änderung