Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
22.06.11, 11:39
Aktualisiert
08.07.11, 21:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
79/2011
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Schürmann
Telefon:
05208/991-202
Datum:
8. Juli 2011
Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in
der derzeit geltenden Fassung
hier: Anlage „Schuckenteichweg – 2. BA“
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
06.07.2011
Rat
12.07.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Abschnitt „Schuckenteichweg – 2. BA“ (Flurstück 50, Flur 1, Gemarkung Greste –
Teilbereich – und die Flurstücke 1146, 1529 + 1570, Flur 2, Gemarkung Leopoldshöhe) ist endgültig
ausgebaut worden.
Es handelt sich aufgrund der Funktion der Straße um eine Haupterschließungsanlage. Träger der
Straßenbaulast ist die Gemeinde.
Abschließend ist nun die Widmung der Verkehrsanlage erforderlich, damit die Beitragsabrechnung
durchgeführt werden kann. Die genaue Lage der Flurstücke ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.
Beschlussvorschlag:
Dem Gemeinderat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Straße „Schuckenteichweg – 2. BA“ – Flurstück 50, Flur 1, Gemarkung Greste (Teilbereich) und
Flurstücke 1146, 1529 + 1570, Flur 2, Gemarkung Leopoldshöhe – erhalten die Eigenschaft einer
Haupterschließungsstraße und wird hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des Straßen- und
Wegegesetzes NW (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist
die Gemeinde Leopoldshöhe.
Schemmel