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Beschlussvorlage (Vergabe von Projektmitteln zur Betreuung von Flüchtlingskindern)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
109 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
07.09.15, 17:08
Aktualisiert
07.09.15, 17:08
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 160/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Unterausschuss Jugendhilfeplanung Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Vergabe von Projektmitteln zur Betreuung von Flüchtlingskindern Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 24.08.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 160/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 24.08.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Unterausschuss Jugendhilfeplanung Jugendhilfeausschuss Betreff: Vergabe von Projektmitteln zur Betreuung von Flüchtlingskindern Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen Sachdarstellung: 1. Problem Unter den Flüchtlingen, die bisher nach Wesseling gekommen sind, befinden sich zahlreiche Kinder im Alter bis 6 Jahren. Auch in der Gruppe, die auf dem Gelände der ehemaligen Fröbelschule untergebracht ist, sind viele Familien mit jüngeren Kindern angekommen. Das Land NRW unterstützt die Kommunen vor Ort mit zusätzlichen Landesmitteln bei der Schaffung von niederschwelligen frühkindlichen Betreuungsangeboten, da auch diese Kinder einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben, unabhängig von ihrem Asylstatus. Das Land fördert „Brückenprojekte“ als Vorstufe für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung, da bedingt durch die oft traumatischen Erlebnisse der Kinder, eine Regeleinrichtung nicht immer direkt in Frage kommt. Zudem stehen in Wesseling noch nicht genügend Betreuungsplätze für diese Kinder zur Verfügung. Alle interessierten Träger, die entsprechende Betreuungsangebote durchführen möchten, können einen Antrag an das zuständige Jugendamt stellen. Die Jugendämter fassen die Anträge zusammen und stellen einen Sammelantrag an den Landschaftsverband Rheinland. Die Gruppen können nach Erhalt der Zuwendung Anfang 2016 starten. Gefördert werden: niederschwellige Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter aus Flüchtlingsfamilien z.B. Eltern-Kind-Gruppen Spielgruppen mobile Angebote Angebote in Kooperation mit Familienzentren. Förderbetrag: in Form einer Festbetragsfinanzierung je 5 Kinder = 30 € / Zeitstunde = 1 Förderpaket Beispiel: Gruppe mit 10 Kindern und 100 Zeitstunden = 200 Förderpakete Betreuung durch pädagogisch qualifiziertes Personal Betreuungskräfte ohne päd. Qualifizierung werden nicht gefördert. Inhaltliche Anforderungen (im Antrag darzustellen): Erstellen einer Projektbeschreibung Zielgruppe, Einbindung von evtl. weiteren Akteuren Einbeziehung der Eltern 2. Lösung Die Stadt Wesseling hat die in Wesseling tätigen Träger aufgerufen zu prüfen, ob Interesse besteht, solche niederschwelligen Betreuungsangebote zu schaffen und durchzuführen. Abgabeschluss der Interessenbekundung ist der 18.09.2015. In der Sitzung des Unterausschusses wird die Verwaltung das Landesprojekt kurz vorstellen über das Ergebnis der Abfrage berichten. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen Die Finanzierung der Angebote für Flüchtlingskinder wird aus Landesmitteln finanziert, ohne finanzielle Beteiligung der Stadt Wesseling.