Daten
Kommune
Wesseling
Größe
109 kB
Datum
28.10.2015
Erstellt
07.09.15, 17:08
Aktualisiert
07.09.15, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
160/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Vergabe von Projektmitteln zur Betreuung von Flüchtlingskindern
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
24.08.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 160/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
24.08.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Vergabe von Projektmitteln zur Betreuung von Flüchtlingskindern
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen
Sachdarstellung:
1. Problem
Unter den Flüchtlingen, die bisher nach Wesseling gekommen sind, befinden sich zahlreiche Kinder im Alter
bis 6 Jahren. Auch in der Gruppe, die auf dem Gelände der ehemaligen Fröbelschule untergebracht ist, sind
viele Familien mit jüngeren Kindern angekommen.
Das Land NRW unterstützt die Kommunen vor Ort mit zusätzlichen Landesmitteln bei der Schaffung von
niederschwelligen frühkindlichen Betreuungsangeboten, da auch diese Kinder einen Anspruch auf einen
Betreuungsplatz haben, unabhängig von ihrem Asylstatus.
Das Land fördert „Brückenprojekte“ als Vorstufe für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung, da bedingt durch die oft traumatischen Erlebnisse der Kinder, eine Regeleinrichtung nicht immer direkt in Frage
kommt. Zudem stehen in Wesseling noch nicht genügend Betreuungsplätze für diese Kinder zur Verfügung.
Alle interessierten Träger, die entsprechende Betreuungsangebote durchführen möchten, können einen
Antrag an das zuständige Jugendamt stellen. Die Jugendämter fassen die Anträge zusammen und stellen
einen Sammelantrag an den Landschaftsverband Rheinland.
Die Gruppen können nach Erhalt der Zuwendung Anfang 2016 starten.
Gefördert werden:
niederschwellige Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter aus Flüchtlingsfamilien
z.B. Eltern-Kind-Gruppen
Spielgruppen
mobile Angebote
Angebote in Kooperation mit Familienzentren.
Förderbetrag:
in Form einer Festbetragsfinanzierung
je 5 Kinder = 30 € / Zeitstunde = 1 Förderpaket
Beispiel: Gruppe mit 10 Kindern und 100 Zeitstunden = 200 Förderpakete
Betreuung durch pädagogisch qualifiziertes Personal
Betreuungskräfte ohne päd. Qualifizierung werden nicht gefördert.
Inhaltliche Anforderungen (im Antrag darzustellen):
Erstellen einer Projektbeschreibung
Zielgruppe, Einbindung von evtl. weiteren Akteuren
Einbeziehung der Eltern
2. Lösung
Die Stadt Wesseling hat die in Wesseling tätigen Träger aufgerufen zu prüfen, ob Interesse besteht, solche
niederschwelligen Betreuungsangebote zu schaffen und durchzuführen.
Abgabeschluss der Interessenbekundung ist der 18.09.2015.
In der Sitzung des Unterausschusses wird die Verwaltung das Landesprojekt kurz vorstellen über das Ergebnis der Abfrage berichten.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Finanzierung der Angebote für Flüchtlingskinder wird aus Landesmitteln finanziert, ohne finanzielle Beteiligung der Stadt Wesseling.