Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
108 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
04.03.14, 12:04
Aktualisiert
04.03.14, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Geschäftsführer
der Kreisstelle Euskirchen
der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
als Landesbeauftragter im Kreise
Kreisstelle
Der Geschäftsführer der Kreisstelle Euskirchen
als Landesbeauftragter im Kreise
Rütger-von-Scheven-Straße 44 · 52349 Düren
Aachen
Mail: aachen@lwk.nrw.de
Düren
Mail: dueren@lwk.nrw.de
Euskirchen
Mail: euskirchen@lwk.nrw.de
Rütger-von-Scheven-Str. 44
52349 Düren
Tel.: 02421 5923-0, Fax -66
Kreisverwaltung Euskirchen
Herr Fritze
per mail
www.landwirtschaftskammer.de
Auskunft
erteilt: Antrag SPD Fraktion Kreis EU vom 23-01-14.docx
Durchwahl:
Mobil
FaxSchreiben:
:: :Stellungnahme
14-02-20
Mail
Ihr
vom:
Düren
25.02.2014
Kontrolle der Gülledüngung
Antrag der SPD-Fraktion im Kreistag Euskirchen vom 23.01.2014
Sehr geehrter Herr Fritze,
am 23.01.14 hat die SPD Fraktion der Kreisverwaltung einen Fragenkatalog zum obigen
Themenbereich vorgelegt. Hierzu nehmen wir Stellung.
Zu Frage 1:
Die Kontrollen werden von der Landwirtschaftskammer durchgeführt und gliedern sich wie
folgt:
a) Kontrolle nach dem Fachrecht
b) CC-Kontrollen zum Düngerechts im Rahmen der Vor-Ort-Betriebskontrolle
c) Sachverhaltsfeststellung wegen Anzeigen und/oder Verdachtsmomenten
a) Kontrolle nach dem Fachrecht
Jährlich werden NRW-weit etwa 1.400 Betriebe aufgefordert, ihren Nährstoffvergleich (NV)
des vergangenen Düngejahres vorzulegen. Die Auswahl der NV erfolgt nach Zufallsprinzip, Betriebe in der Nachkontrolle ( Verstoß in Vorjahren ), auffällige Betriebe, Anzeigen und Quervergleiche.
Die eingereichten NV werden nach Risikokriterien geprüft, wobei auf vorhandene Informationen (InVeKos, HIT, Lafis, WDüngV, zukünftig: WDüngNachwV ) zugegriffen wird. Mit
dieser Aktenprüfung wird festgestellt, bei welchen Betrieben Anhaltspunkte für Verstöße
Qualitätsmanagementsystem zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008
Konten der Hauptkasse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen:
WGZ-Bank Münster
Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG
BLZ 400 600 00
BLZ 380 601 86
Konto-Nr. 403 213
IBAN: DE97 4006 0000 0000 4032 13, BIC/SWIFT: GENO DE MS
Konto-Nr. 2 100 771 015 IBAN: DE27 3806 0186 2100 7710 15, BIC/SWIFT: GENO DE D1 BRS
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gegen die DüV und/oder WDüngV (WDüngNachwV) vorliegen. Diese Betriebe werden
dann vor Ort kontrolliert.
Hierbei wird geprüft, ob alle nach DüV erforderlichen Unterlagen (z.B. Nmin-Werte, PBodenuntersuchungen, NV der vorangegangenen Jahre, Lieferscheine) vorliegen. Weiterhin wird festgestellt, ob die NVs korrekt sind und die N-Obergrenze im Betriebsdurchschnitt eingehalten wird. Bei Gülleaufnahme und Abgabe werden Quervergleiche durchgeführt. D.h. in den aufnehmenden und abgebenden Betrieben wird geprüft, ob die Angaben
der beiden Geschäftspartner übereinstimmen und nachvollziehbar sind.
b) CC-Kontrollen
Im Rahmen der CC-Kontrollen wird ebenfalls die Einhaltung des Düngerechtes kontrolliert.
Die Prüfdichte beträgt ca. 1,0%-1,3% der Betriebe. Neben anderen Parametern wird hier
auch die Güllelagerung im Hinblick auf Lagerkapazität und Dichtigkeit geprüft.
Im Rahmen von Flächenprüfungen ( 5% Prüfdichte ), deren Zielsetzung aber nicht die
Kontrolle nach Düngerecht ist, wird bei augenscheinlichen Auffälligkeiten auch die Einhaltung der rechtlichen Regelungen des Düngerechts geprüft und gegebenenfalls Verstöße
sanktioniert.
b) Sachverhaltsfeststellung
Weiterhin wird allen Anzeigen aus der Bevölkerung oder von anderen Behörden nachgegangen. Die Sachverhaltsfeststellung erfolgt durch die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter. Die für den Kreis Euskirchen zuständige Kreisstelle hat
ihren Sitz in Düren.
Aus dem Kreis Euskirchen hat die Kreisstelle im Jahr 2013 10 Anzeigen erhalten, in 2014
wurden ebenfalls 10 Anzeigen bearbeitet. Hiervon bezogen sich allerdings 9 Anzeigen (
Stadt Bad Münstereifel ) auf einen Landwirt und Sachverhalt ( Sperrfrist ), eine Anzeige
bezog sich auf das Gebiet der Stadt Zülpich.
Alle festgestellten Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet, bei CC relevanten Verstößen erfolgt zusätzlich eine Prämienkürzung.
Zu Frage 2:
Wie bei Frage 1 bereits erläutert werden in ganz NRW und auch im Kreis Euskirchen Aktenprüfungen, Vor-Ort-Kontrollen und Quervergleiche durchgeführt.
Im Kreis Euskirchen wurden 2012 37 und 2013 29 Betriebe zur Vorlage des NV des letzten Düngejahres aufgefordert.
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2012 wurden 14 Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt. Es wurden 5 Verstöße gegen die DüV
festgestellt.
In 2013 wurden bei 13 Vor-Ort-Kontrollen 4 Verstöße festgestellt, die mit Bußgeldern geahndet wurden.
Weiterhin wurden in 2012 5 Anzeigen bearbeitet. In 3 Fällen wurden Verstöße mit Bußgeldern belegt.
2013 kam es zu einer Anzeige mit Bußgeldverhängung. Da derzeit weitere Verfahren aus
2013 nicht abgeschlossen worden sind, sind die Daten für das Jahr 2013 vorläufig.
Die Entnahme von Bodenproben findet im Einzelfall im allg. nicht statt. Sie ist nicht ziel
führend, da ein gerichtsverwertbarer Beweis mit dieser Methode nicht möglich ist.
Zu Frage 3
Hierüber liegen bisher keine Kenntnisse vor. Die Brunneninhaberin hat zunächst Kontakt
zu einem Mitarbeiter der Kreisstelle in Düren gehabt. Dieser konnte keine offensichtlichen
Anhaltspunkte für einen Verstoß erkennen ( Sperrfrist, Witterung, Düngungsbedarf ) und
hat wegen der Brisanz direkt die Einschaltung der Unteren Wasserbehörde des Kreises
dringend empfohlen.
Im Rahmen der Amtshilfe hat die Kreisstelle die von der federführenden Kreisverwaltung
angeforderten Informationen geliefert und sich - nach Einschaltung der Staatsanwaltschaft
- für eine Zusammenarbeit bereitgehalten ( Kreisstelle und Geschäftsbereich 6 der Landwirtschaftskammer ). Wegen des für die Landwirtschaftskammer noch nicht abgeschlossenen Verfahrens können zurzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden.
Zu Frage 4:
Die Frage lässt sich nur im Hinblick auf den Kreis Euskirchen, bisher aber nicht für die einzelnen Kommunen beantworten. Im Jahr 2012 sind nach den Meldungen < 50.000 t Wirtschaftsdünger aus den Niederlanden in den Kreis Euskirchen gelangt, im Jahr 2013
> 50.000 t, wobei die Mengen für 2013 erst am 31. März 2014 abschließend zu melden
sind.
Dies gilt nach der WDüngNachwV auch für die Aufnahme von Wirtschaftsdüngern aus anderen Kreisen aus NRW.
Aus unserer Beobachtung werden in Bad Münstereifel neben Wirtschaftsdüngern aus den
Niederlanden insbesondere Gärreste aus Biogasanlagen ausgebracht.
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Die Ausbringung erfolgt jedoch häufig durch Lohnunternehmer aus Belgien oder Holland.
Dadurch kann sich für den Beobachter möglicherweise eine falsche Schlussfolgerung ergeben.
Nach den uns vorliegen Hinweisen werden im Jahr 2013 größere Anteile der importierter
Wirtschaftsdüngemittel in Biogasanlagen verwertet werden. Wenn die hieraus erzeugten
Gärreste in die Höhenregionen der Eifel gelangen, ist ein mittelbarer Import vorhanden.
Im Vergleich zur gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche ist der Anteil der importierten Wirtschaftsdüngermenge nicht unbedeutend, aber vergleichsweise niedrig ( <10% des
Gesamt-N aus Tierhaltung ).
Grundsätzlich müssen die Regelungen der WDüngV und der WDüngNachwV eingehalten
werden.
Die Einhaltung ( siehe oben ) wird kontrolliert und Verstöße sanktioniert.
Zu Frage 5
Die Sperrfristen können auf Antrag verschoben werden. Eine Genehmigung erfolgt nur in
Abstimmung mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde.
Eine Sperrfristverschiebung kann sinnvoll sein, um z.B. die bessere Befahrbarkeit im Winter zu nutzen oder die Düngung näher an den Frühjahrsbedarf zu orientieren. Es kann
aber auch sinnvoll sein ( Dauergrünland ) im Herbst eine spätere Düngung vorzusehen,
wenn nach allgemeiner Erfahrung im Winter z.B. mit langen Frostperioden zu rechnen ist.
Detaillierte Informationen können Sie über die www.landwirtschaftskammer.de/dueren erhalten. Gerne weisen wir auf die Präsentationen zum Themenkomplex von
Herrn Dr. Eisele und Herrn Adams hin, die zum Download bereitstehen.
Freundliche Grüße
E. Adams