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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 “Auf dem Rohe“ im Ortsteil Greste Antragsteller: Im Bereich der Industriestraße hier: Beratung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
119 kB
Datum
19.05.2011
Erstellt
06.05.11, 21:16
Aktualisiert
16.05.11, 10:15
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 “Auf dem Rohe“ im Ortsteil Greste
Antragsteller: Im Bereich der Industriestraße
hier: Beratung) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 “Auf dem Rohe“ im Ortsteil Greste
Antragsteller: Im Bereich der Industriestraße
hier: Beratung) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 “Auf dem Rohe“ im Ortsteil Greste
Antragsteller: Im Bereich der Industriestraße
hier: Beratung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 55/2011 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/ 991-278 Datum: 16. Mai 2011 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 “Auf dem Rohe“ im Ortsteil Greste Antragsteller: Im Bereich der Industriestraße hier: Beratung Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 19.05.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: Ausgangssituation Die 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ ist im Oktober 2009 rechtskräftig geworden. Während des Verfahrens wurde sich intensiv mit dem Altlastenstandort auseinandergesetzt. Danach wurden Betriebsleiterwohnungen ausgeschlossen. Dieses gilt auch für das Grundstück, für den der Antrag auf Änderung des B-Planes gestellt worden ist. Das in dem vorliegenden Antrag angesprochene Wohnhaus ist in der Sitzung am 10.06.2010 in nicht-öffentlicher Sitzung beraten worden (siehe dort). Hinsichtlich der baurechtlichen Situation wurde im Juli 2006 der damalige Eigentümer schriftlich vom Kreis Lippe über das Erlöschen der Baugenehmigung (Gewerbe mit Betriebsleiterwohnung) informiert. Der Kaufvertrag ist mit dem heutigen Antragsteller und Eigentümer im Juli 2007 erfolgt. Das Änderungsverfahren des B-Planes ist durch eine Bürgerversammlung, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und zweimalige Öffentlichkeitsbeteiligung per Auslegung (s. Anlage Verfahrensverlauf) begleitet worden. Aus diesem Beteiligungsverfahren liegen der Gemeinde Leopoldshöhe keine Anregungen / Bedenken des Antragstellers vor. Bewertung der Situation Die Gemeinde Leopoldshöhe hat sich in ihrem B-Planverfahren aus nachfolgenden Gründen gegen eine Wohnnutzung auf dem zur Diskussion stehenden Grundstück entschieden. Diese Entscheidung hat zum jetzigen städtebaulichen Konzept geführt, welches die Basis für alle getroffenen Festsetzungen darstellt. Eine Zulassung des Bauvorhabens mit der dafür erforderlichen B-Planänderung würde die Gesamtplanung in Frage stellen. ► Gründe des Ausschlusses von Betriebsleiterwohnungen: - die Untersuchungen sind für die errichteten Nutzungen vorgenommen worden - das gesamte Konzept dient zur Sicherung der vorhandenen, errichteten Nutzungen -2- für eine zukünftige Nutzung, wie das Wohnen auf dem o.g. Grundstück, ist eine 100%ige Untersuchungsdichte nicht zu gewährleisten - die Gemeinde Leopoldshöhe hat für den Bestand das Restrisiko / die Restverpflichtung bzgl. der Gefahrensituation zu übernehmen - die Gemeinde Leopoldshöhe hat sich mit ihrer Planung gegen eine Übernahme des Restrisikos / der Restverpflichtung bzgl. der Gefahrensituation bei einer neuen / wissentlichen Planung in der Nähe der Mülldeponie entschieden ► Bei einer Wohnnutzung auf dem Grundstück müsste altlastentechnisch - eine Untersuchung mit Zeitreihe (mind. 1 Jahr) erfolgen, in der nachgewiesen wird, dass überhaupt kein Methangas ankommt - oder Maßnamen wie in Zone 3 erfolgen, mit ewiger Gewährleistung, dass kein Methangas auf den Wohnbereich (einschließlich der gebäudeinternen Vorkehrungen) einwirkt - die Gemeinde Leopoldshöhe müsste eigenverantwortlich prüfen, dass kein Methangas den Wohnbereich des Neubaues erreicht - die Gemeinde Leopoldshöhe müsste das Restrisiko / die Restverpflichtung bzgl. der Gefahrensituation für diese wissentliche Planung übernehmen. ► Die Unterschiede zwischen der Zone 1 im Mischgebiet und dem eingeschränkten Gewerbegebiet wurden grundsätzlich an den Aussagen des städtebaulichen Konzeptes hinsichtlich der Nutzungen dargelegt. Aspekte des Bestandschutzes der vorhandenen Gebäude, der Ergebnisse des Altlastengutachtens und dessen Aufgabe den Bestand zu schützen (und nicht Neubauten und neue Nutzungen), der grundsätzlichen Abwägungsentscheidung zur Gefahrenabwehr und damit der Verantwortungsübernahme durch die Gemeinde wurden im Bebauungsplanverfahren ebenfalls angesprochen. Die Aufgabe der Thematischen Karte, von der hier Auszüge abgebildetet sind, ist, die inhaltliche Darstellung der Erkenntnisse aus der Altlastensanierung i.V.m. den Entscheidungen der Gemeinde darzustellen. So stellt die im Verfahren benannte x-Linie die Ausdehnung der ehemaligen Mülldeponie bzw. deren „Böschungskante“ dar. Die Zone 1 = Bebaubarkeit ohne Einschränkung ist als Aussage nur möglich, weil die bauplanungsrechtliche Feinsteuerung und Fixierung durch Festsetzungen, hier Ausschluss der Nutzung Wohnen – auch von Betriebsleiterwohnungen – erfolgt ist. -3- Fazit: Die Gemeinde Leopoldshöhe hat mit der 13. B-Planänderung erklärt, dass Restrisiko / die Restverpflichtung bzgl. der Gefahrensituation für die Wohnnutzung auf diesem, wie aber auch auf anderen Grundstücken, einschließlich gemeindeeigener Grundstücke, ohne bisheriger Wohnfunktion, nicht zu übernehmen. Dies ist bauplanungsrechtlich fixiert. Damit hat die Gemeinde Leopoldshöhe definiert, dass ihr Sicherheit vor Eigeninteresse geht. Eine Begründung für die Änderung dieser Entscheidung ist nicht erkennbar bzw. aus Sicht der Verwaltung nicht vertretbar. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss lehnt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ ab. Schemmel Anlagen: - Antrag des Antragstellers.