Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
119 kB
Datum
19.05.2011
Erstellt
06.05.11, 21:16
Aktualisiert
16.05.11, 10:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
55/2011
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
16. Mai 2011
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 “Auf dem Rohe“ im Ortsteil Greste
Antragsteller: Im Bereich der Industriestraße
hier: Beratung
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
19.05.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Ausgangssituation
Die 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ ist im Oktober 2009 rechtskräftig
geworden. Während des Verfahrens wurde sich intensiv mit dem Altlastenstandort auseinandergesetzt.
Danach wurden Betriebsleiterwohnungen ausgeschlossen. Dieses gilt auch für das Grundstück, für den der
Antrag auf Änderung des B-Planes gestellt worden ist. Das in dem vorliegenden Antrag angesprochene
Wohnhaus ist in der Sitzung am 10.06.2010 in nicht-öffentlicher Sitzung beraten worden (siehe dort).
Hinsichtlich der baurechtlichen Situation wurde im Juli 2006 der damalige Eigentümer schriftlich vom Kreis
Lippe über das Erlöschen der Baugenehmigung (Gewerbe mit Betriebsleiterwohnung) informiert. Der
Kaufvertrag ist mit dem heutigen Antragsteller und Eigentümer im Juli 2007 erfolgt.
Das
Änderungsverfahren
des
B-Planes
ist
durch
eine
Bürgerversammlung,
frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung und zweimalige Öffentlichkeitsbeteiligung per Auslegung (s. Anlage
Verfahrensverlauf) begleitet worden. Aus diesem Beteiligungsverfahren liegen der Gemeinde Leopoldshöhe
keine Anregungen / Bedenken des Antragstellers vor.
Bewertung der Situation
Die Gemeinde Leopoldshöhe hat sich in ihrem B-Planverfahren aus nachfolgenden Gründen gegen eine
Wohnnutzung auf dem zur Diskussion stehenden Grundstück entschieden. Diese Entscheidung hat zum
jetzigen städtebaulichen Konzept geführt, welches die Basis für alle getroffenen Festsetzungen darstellt.
Eine Zulassung des Bauvorhabens mit der dafür erforderlichen B-Planänderung würde die Gesamtplanung
in Frage stellen.
► Gründe des Ausschlusses von Betriebsleiterwohnungen:
- die Untersuchungen sind für die errichteten Nutzungen vorgenommen worden
- das gesamte Konzept dient zur Sicherung der vorhandenen, errichteten Nutzungen
-2- für eine zukünftige Nutzung, wie das Wohnen auf dem o.g. Grundstück, ist eine 100%ige
Untersuchungsdichte nicht zu gewährleisten
- die Gemeinde Leopoldshöhe hat für den Bestand das Restrisiko / die Restverpflichtung bzgl. der
Gefahrensituation zu übernehmen
- die Gemeinde Leopoldshöhe hat sich mit ihrer Planung gegen eine Übernahme des Restrisikos / der
Restverpflichtung bzgl. der Gefahrensituation bei einer neuen / wissentlichen Planung in der Nähe der
Mülldeponie entschieden
► Bei einer Wohnnutzung auf dem Grundstück müsste altlastentechnisch
- eine Untersuchung mit Zeitreihe (mind. 1 Jahr) erfolgen, in der nachgewiesen wird, dass überhaupt kein
Methangas ankommt
- oder Maßnamen wie in Zone 3 erfolgen, mit ewiger Gewährleistung, dass kein Methangas auf den
Wohnbereich (einschließlich der gebäudeinternen Vorkehrungen) einwirkt
- die Gemeinde Leopoldshöhe müsste eigenverantwortlich prüfen, dass kein Methangas den
Wohnbereich des Neubaues erreicht
- die Gemeinde Leopoldshöhe müsste das Restrisiko / die Restverpflichtung bzgl. der Gefahrensituation
für diese wissentliche Planung übernehmen.
► Die Unterschiede zwischen der Zone 1 im Mischgebiet und dem eingeschränkten Gewerbegebiet wurden
grundsätzlich an den Aussagen des städtebaulichen Konzeptes hinsichtlich der Nutzungen dargelegt.
Aspekte des Bestandschutzes der vorhandenen Gebäude, der Ergebnisse des Altlastengutachtens und
dessen Aufgabe den Bestand zu schützen (und nicht Neubauten und neue Nutzungen), der
grundsätzlichen Abwägungsentscheidung zur Gefahrenabwehr und damit der Verantwortungsübernahme
durch die Gemeinde wurden im Bebauungsplanverfahren ebenfalls angesprochen.
Die Aufgabe der Thematischen Karte, von der hier Auszüge abgebildetet sind, ist, die inhaltliche Darstellung
der Erkenntnisse aus der Altlastensanierung i.V.m. den Entscheidungen der Gemeinde darzustellen. So
stellt die im Verfahren benannte x-Linie die Ausdehnung der ehemaligen Mülldeponie bzw. deren
„Böschungskante“ dar.
Die Zone 1 = Bebaubarkeit ohne Einschränkung ist als Aussage nur möglich, weil die bauplanungsrechtliche
Feinsteuerung und Fixierung durch Festsetzungen, hier Ausschluss der Nutzung Wohnen – auch von
Betriebsleiterwohnungen – erfolgt ist.
-3-
Fazit:
Die Gemeinde Leopoldshöhe hat mit der 13. B-Planänderung erklärt, dass Restrisiko / die Restverpflichtung
bzgl. der Gefahrensituation für die Wohnnutzung auf diesem, wie aber auch auf anderen Grundstücken,
einschließlich gemeindeeigener Grundstücke, ohne bisheriger Wohnfunktion, nicht zu übernehmen. Dies ist
bauplanungsrechtlich fixiert. Damit hat die Gemeinde Leopoldshöhe definiert, dass ihr Sicherheit vor
Eigeninteresse geht. Eine Begründung für die Änderung dieser Entscheidung ist nicht erkennbar bzw. aus
Sicht der Verwaltung nicht vertretbar.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss lehnt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem
Rohe“ ab.
Schemmel
Anlagen:
- Antrag des Antragstellers.