Daten
Kommune
Wesseling
Größe
238 kB
Datum
28.10.2014
Erstellt
15.09.14, 17:09
Aktualisiert
15.09.14, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
138/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 80 -
- 66 -
- 65 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
:gesamtperspektive Wesseling
hier: Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes Fortschreibung der :gesamtperspektive Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 80 -
- 66 -
- 65 -
25.08.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 138/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Wessels/Schneider
25.08.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betreff:
:gesamtperspektive Wesseling
hier: Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes - Fortschreibung der :gesamtperspektive Wesseling
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung
und Umweltschutz an und beschließt das Integrierte Handlungskonzept zur Innenstadtentwicklung Fortschreibung der :gesamtperspektive Wesseling als Stadtentwicklungskonzept i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr.11
Baugesetzbuch.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Innenstadtentwicklung auf Grundlage des vorliegenden Integrierten
Handlungskonzeptes (einschließlich Maßnahmen-, Zeit- und Finanzplanung) konsequent weiter zu führen und die jeweiligen Städtebauförderanträge für die STEP 2015-2019 zu erarbeiten und einzureichen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Am 19.09.2012 hat ein Gespräch zwischen dem Städtebauministerium NRW, der Bezirksregierung Köln,
dem Region KölnBonn e.V. und der Stadt Wesseling stattgefunden, in dem das weitere Vorgehen zur Weiterführung der :gesamtperspektive Wesseling nach Beendigung der Regionale 2010-Förderung beraten
wurde. Ergebnis des Gespräches war, dass angestrebt wird, die :gesamtperspektive Wesseling mit den Projekten „Neugestaltung Fußgängerzone und Bahnhofsumfeld“ in das Bund-Länder-Förderprogramm „Aktive
Stadt und Ortsteilzentren“ zu übertragen.
Die Verwaltung hat dementsprechend im September 2012 eine Förderung sowohl für den Bauabschnitt 1
Flach-Fengler-Straße als auch für den Begleitprozess Innenstadtentwicklung als Fortführungsmaßnahme im
Rahmen des Stadterneuerungsprogrammes (STEP) 2013 beantragt (Beschlussvorlagen 123/2013 und
115/2013). Aufgrund der haushälterischen Situation - die Stadt Wesseling hatte zum Bewilligungszeitpunkt
kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept - konnte der Förderantrag nicht positiv beschieden
werden, so dass die Neugestaltung der Flach-Fengler-Straße nicht wie geplant im Jahr 2014 durchgeführt
werden konnte.
Nach Rücksprache mit der Bewilligungsbehörde (Bezirksregierung Köln, Dezernat 35) wurde im Februar
2014 vereinbart, dass die Stadt Wesseling neue Städtebauförderanträge einreicht. Eine Förderung der
:gesamtperspektive ist künftig nicht mehr als Fortführungsmaßnahme möglich, so dass ein neuer „Gesamtantrag“ für die Projekte „Neugestaltung Fußgängerzone und Bahnhofsumfeld“ erforderlich wurde. Der „Gesamtantrag“ für die Stadterneuerungsprogramme 2014-2019 und der konkretisierte Förderantrag für das
STEP 2014 wurden fristgerecht Ende Juni 2014 bei der Bewilligungsbehörde eingereicht.
Die Erarbeitung eines neuen „Gesamtantrages“ bedingte, dass die Stadt Wesseling ein Integriertes Handlungskonzept vorlegt, das neben dem städtebaulichen Gesamtkonzept das Zeit-, Maßnahmen- und Finanzierungskonzept der :gesamtperspektive Wesseling für die Jahre 2014 ff umfasst.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling am 01.04.2014
und der Sitzung des Rates am 08.04.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, die :gesamtperspektive Wesseling im Sinne eines Integrierten Handlungskonzeptes nach Vorgaben der Bewilligungsbehörde fortzuschreiben (Beschlussvorlage 51/2014).
2. Lösung
Für die Erarbeitung des Integrierten Handlungskonzeptes wurden vorhandene Strategien und Planungen der
Stadt Wesseling herangezogen und auf ihre Aktualität überprüft. Das bisherige, im Rahmen der Regionale
2010 erarbeitete Handlungskonzept 2009 wurde entsprechend den aktuellen städtebaulichen Zielen, Planungskonzepten und Realisierungsschritten für die Projekte „Neugestaltung Fußgängerzone und Bahnhofsumfeld“ fortgeschrieben.
Wesentliche Planungsgrundlagen waren:
Städtebaulicher Ideen- und Realisierungswettbewerb (2001)
Innenstadt Wesseling - Lagebeurteilung des Beirates für Stadtentwicklung und aktuelle Entwicklung
(2003/ 2004)
Einzelhandelskonzept und Masterplan Einzelhandel (2005/2006)
Leitfaden :gesamtperspektive Wesseling (2007)
[i3] Initiative Integrierte Innenstadtentwicklung - Handlungskonzept für die Wesselinger Innenstadt (2009)
Aufbauend darauf sowie anhand der zwischenzeitlichen Entwicklungen und Diskussionsprozesse wurden im
Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes alle Maßnahmen der Innenstadtentwicklung zusammengefasst und basierend darauf ein Zeit-, Maßnahmen- und Kostenplan erstellt (vgl. Anlage).
Stadträumlich stellt sich die Maßnahmenplanung wie folgt dar:
Die Stadt Wesseling beabsichtigt, die Projekte „Neugestaltung Fußgängerzone und Bahnhofsumfeld“ stufenweise innerhalb des Zeitraums von 2015-2020 umzusetzen. Die beiden Projekte bestehen jeweils aus
verschiedenen Bauabschnitten. Die Einzelmaßnahmen werden in förderfähige Jahresabschnitte gegliedert,
für die im jeweiligen Vorjahr des Stadterneuerungsprogramms ein Förderantrag eingereicht werden muss.
Das Projekt „Neugestaltung Fußgängerzone“ umfasst folgende Bauabschnitte:
Bauabschnitt 1: Fußgängerzone Flach-Fengler-Straße (Realisierung 2015)
Bauabschnitt 2: Fußgängerzone Bahnhofstraße (Realisierung 2015)
Bauabschnitt 3: Umgestaltung Westring (Realisierung 2016)
Bauabschnitt 4: Alfons-Müller-Platz/An St. Germanus, mit vorgeschaltetem Werkstattverfahren
(Werkstattverfahren 2018, Realisierung 2020)
Das Projekt „Neugestaltung Bahnhofsumfeld“ umfasst folgende Bauabschnitte:
Bauabschnitt 1: Sanierung/Umnutzung des historischen Bahnhofsgebäudes (Bürgerbahnhof,
Realisierung 2016)
Bauabschnitt 2: Gestaltung Bahnhofsumfeld/Platzbereich und Grünanlagen (Realisierung 2017)
Bauabschnitt 3: Umbau der L 300 Konrad-Adenauer-Straße (Bahnhofsbereich, Realisierung 2017)
Bauabschnitt 4 a: Ebenerdige Querung der Bahn-/Stadtbahntrasse sowie barrierefreie Umgestaltung
des Mittelbahnsteigs (Realisierung 2018)
Bauabschnitt 4 b: Schließung der Zugänge zum Fußgängertunnel, Umgestaltung der Flächen und Anpassung des Westrings an die ebenerdige Querung (Realisierung 2019)
Bauabschnitt 5 als Option: bei künftigem Bedarf Erweiterung des Bürgerbahnhofs durch einen Anbau
(der Bauabschnitt 5 ist nicht Gegenstand des Gesamtantrags für die STEP 2014-2019)
Ergänzend zu den baulich-investiven Maßnahmen soll der Begleitprozess Innenstadtentwicklung mit der
Einrichtung eines Citymanagements und eines Verfügungsfonds (ab 2015 bzw. 2016) gestärkt werden; beide Instrumente sind ebenfalls Gegenstand der Förderanträge.
Das Integrierte Handlungskonzept (Fortschreibung 2014) mit den vorab dargestellten Bauabschnitten und
dem Begleitprozess bildet, neben dem im April 2014 beschlossenen Maßnahmengebiet zur Stadterneuerung
(Beschlussvorlage 51/2014), die Grundlage der Städtebauförderung in Wesseling.
Die Beschlussfassung des Rates der Stadt Wesseling über die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes stellt eine wesentliche Voraussetzung für die künftige Bewilligung von Städtebaufördermitteln für
die :gesamtperspektive Wesseling dar. Das Integrierte Handlungskonzept wird als städtebauliches Konzept
i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr.11 Baugesetzbuch beschlossen und erlangt damit den Status als Abwägungsbelang
auch in bauleitplanerischen Verfahren. Es kann je nach Stand bzw. Entwicklung der städtebaulichen Planung angepasst bzw. fortgeschrieben werden.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Fortschreibung 2014 des Integrierten Handlungskonzeptes der :gesamtperspektive Wesseling ist durch
Personal des Bereiches Stadtplanung erfolgt; darüber hinaus sind keine Kosten entstanden.
Der Gesamtantrag für die STEP 2014-2019 umfasst Gesamtkosten in Höhe von ca. 13,359 Mio. Euro, davon
zuwendungsfähige Gesamtkosten in Höhe von ca. 13,309 Mio. Euro. Der in Aussicht gestellte Fördersatz
beträgt 80 %; die insgesamt beantragte Förderung beträgt ca. 10,647 Mio. Euro, der Eigenanteil der Stadt
Wesseling beträgt ca. 2,662 Mio. Euro.
Die Haushaltsmittel für die mit dem STEP 2014 beantragten Maßnahmen (BA 1 Flach-Fengler-Straße, BA 2
Bahnhofstraße, Begleitprozess-Citymanagement) in Höhe von 2,371 Mio. Euro (Fördermittel 1,897 Mio. Euro, Eigenanteil 474.355 Euro) sind bereits in die Haushalte 2013/2014 und in das Haushaltssicherungskonzept 2014-2024 der Stadt Wesseling eingestellt. Die Mittel stehen bei Vorlage des Bewilligungsbescheides
für das STEP 2014 zur Verfügung bzw. werden in das Haushaltsjahr 2015 übertragen.
Die weiteren Haushaltsmittel für die mit den STEP 2015-2019 beantragten Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 10,938 Mio. Euro (Fördermittel 8,75 Mio. Euro, Eigenanteil 2,188 Mio.
Euro) sind bereits überwiegend in die mittelfristige Finanzplanung 2015-2017 und in das Haushaltssicherungskonzept 2014-2024 der Stadt Wesseling eingestellt. Die für die Jahre 2015-2020 noch nicht eingeplanten Eigenanteile in Höhe von insgesamt ca. 940.952 Euro werden in die Aufstellung des Haushaltsplanes
2015 und die mittel- bis langfristige Finanzplanung der Stadt Wesseling eingebracht.
Anlagen:
Integriertes Handlungskonzept zur Innenstadtentwicklung der Stadt Wesseling Fortschreibung der :gesamtperspektive Wesseling (A4)
Anmerkungen:
Die Fraktionen haben mit Schreiben vom 17.07.2014 je eine Infomappe zur :gesamtperspektive Wesseling Förderanträge für die Stadterneuerungsprogramme 2014-2019 erhalten. Diese Infomappe enthält eine Zusammenstellung der wesentlichen Dokumente, Kostentabellen und Übersichtspläne der Förderanträge.
Die Fraktionen erhalten zudem eine Übersicht über die bereits eingestellten/noch einzuplanenden Haushaltsmittel auf den jeweiligen Investitionskonten der :gesamtperspektive Wesseling (Stellungnahme des
Kämmerers zum Gesamtantrag für die STEP 2014-2019 zur Finanzierung der Eigenanteile im Zuge des
Haushaltssicherungskonzeptes).