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Beschlussvorlage (Wahl von stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
38 kB
Datum
02.12.2014
Erstellt
17.11.14, 13:03
Aktualisiert
17.11.14, 13:03
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 213/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Ratsbüro Vorlage für Hauptausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Wahl von stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 10.11.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 213/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Hilger 10.11.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Betreff: Wahl von stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses Beschlussentwurf: Herr Paul Hambach wird als erster stellvertretender Vorsitzender und Herr Helge Herrwegen als zweiter stellvertretender Vorsitzender des Hauptausschusses gewählt. Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 57 Abs. 3 S. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) führt der Bürgermeister den Vorsitz im Hauptausschuss. Nach § 57 Abs. 3 S. 3 GO NRW wählt der Hauptausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden. In der Vergangenheit wurden zwei stellvertretende Vorsitzende gewählt. 2.Lösung Die Fraktionen haben sich am 25.08.2014 auf folgenden einheitlichen Vorschlag geeinigt: 1. stv. Ausschussvorsitzender: Herr Paul Hambach (CDU) 2. stv. Ausschussvorsitzender: Herr Helge Herrwegen (SPD) 3. Alternativen Alternativen werden keine aufgezeigt. 4. Finanzielle Auswirkungen Keine.