Daten
Kommune
Wesseling
Größe
38 kB
Datum
02.12.2014
Erstellt
17.11.14, 13:03
Aktualisiert
17.11.14, 13:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
213/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Ratsbüro
Vorlage für
Hauptausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Wahl von stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
10.11.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 213/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Hilger
10.11.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Betreff:
Wahl von stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses
Beschlussentwurf:
Herr Paul Hambach wird als erster stellvertretender Vorsitzender und Herr Helge Herrwegen als zweiter
stellvertretender Vorsitzender des Hauptausschusses gewählt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 57 Abs. 3 S. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) führt der Bürgermeister den Vorsitz im Hauptausschuss. Nach § 57 Abs. 3 S. 3 GO NRW wählt der Hauptausschuss aus
seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden. In der Vergangenheit wurden zwei stellvertretende Vorsitzende gewählt.
2.Lösung
Die Fraktionen haben sich am 25.08.2014 auf folgenden einheitlichen Vorschlag geeinigt:
1. stv. Ausschussvorsitzender: Herr Paul Hambach (CDU)
2. stv. Ausschussvorsitzender: Herr Helge Herrwegen (SPD)
3. Alternativen
Alternativen werden keine aufgezeigt.
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine.