Daten
Kommune
Wesseling
Größe
106 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
20.10.14, 13:04
Aktualisiert
20.10.14, 13:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
140/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 32 -
- 66 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Lärmaktionsplan Wesseling - 2. Stufe
hier: Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 32 -
- 66 -
09.10.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 140/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Judith Hawig
09.10.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Lärmaktionsplan Wesseling - 2. Stufe
hier: Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt den vorliegenden Entwurfs des Lärmaktionsplanes der 2. Stufe als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffenen Behörden.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung vom 03.07.2012 den Endbericht der 1. Stufe des Lärmaktionsplanes („LAP“) beschlossen.
In der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung ist der Betrachtungsraum der relevanten Lärmquellen erweitert worden. Für Wesseling sind Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr
sowie Hauptschienenstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen/Jahr zu untersuchen.
2. Lösung
Der hiermit vorliegende Entwurf des Lärmaktionsplanes der 2. Stufe enthält eine detaillierte Untersuchung
und Bewertung der für Wesseling relevanten Verkehrstrassen und der von ihnen ausgehenden Lärmbelastungen. Es zeigt sich, dass Wesseling insbesondere von Emissionen der Autobahn A 555, der Brühler Straße (Ortslage Berzdorf) und der Stadtbahntrasse der Linie 16 betroffen ist. Der Bericht zeigt auf, welche
Maßnahmen bestehen, um eine Verbesserung der Immissionssituation zu bewirken. Mit einer Analyse und
Lärmschutzkonzeption durch den Landesbetrieb Straßenbau erreichen diese Maßnahmen für die Autobahn
A 555 bereits einen hohen Konkretisierungsgrad.
Es ist vorgesehen, den Wesselinger Bürgerinnen und Bürgern zeitnah in Form einer vierwöchigen Offenlage
Gelegenheit zu geben, sich über den Entwurf zum LAP 2 zu Informieren und Anregungen zu äußern. Parallel hierzu sollen die von der Lärmaktionsplanung betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange, wie
z.B. der Landesbetriebs Straßenbau NRW, die Bezirksregierung Köln oder die Häfen und Güterverkehr Köln
AG, beteiligt werden.
3. Alternativen
Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen verpflichtet. Eine Alternative besteht somit nicht.
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Lärmaktionsplan wird vom Fachbereich Stadtplanung mit eigenem Personal erarbeitet. Kosten für externe Gutachter/Berater fallen nicht an.
Anlage
Entwurf Lärmaktionsplan Wesseling, 2. Stufe, Stand Oktober 2014