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Beschlussvorlage (Lärmaktionsplan Wesseling - 2. Stufe hier: Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
106 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
20.10.14, 13:04
Aktualisiert
20.10.14, 13:04
Beschlussvorlage (Lärmaktionsplan Wesseling - 2. Stufe
hier: Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) Beschlussvorlage (Lärmaktionsplan Wesseling - 2. Stufe
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 140/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 32 - - 66 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Lärmaktionsplan Wesseling - 2. Stufe hier: Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 32 - - 66 - 09.10.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 140/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Judith Hawig 09.10.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Lärmaktionsplan Wesseling - 2. Stufe hier: Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt den vorliegenden Entwurfs des Lärmaktionsplanes der 2. Stufe als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffenen Behörden. Sachdarstellung: 1. Problem Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung vom 03.07.2012 den Endbericht der 1. Stufe des Lärmaktionsplanes („LAP“) beschlossen. In der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung ist der Betrachtungsraum der relevanten Lärmquellen erweitert worden. Für Wesseling sind Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr sowie Hauptschienenstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen/Jahr zu untersuchen. 2. Lösung Der hiermit vorliegende Entwurf des Lärmaktionsplanes der 2. Stufe enthält eine detaillierte Untersuchung und Bewertung der für Wesseling relevanten Verkehrstrassen und der von ihnen ausgehenden Lärmbelastungen. Es zeigt sich, dass Wesseling insbesondere von Emissionen der Autobahn A 555, der Brühler Straße (Ortslage Berzdorf) und der Stadtbahntrasse der Linie 16 betroffen ist. Der Bericht zeigt auf, welche Maßnahmen bestehen, um eine Verbesserung der Immissionssituation zu bewirken. Mit einer Analyse und Lärmschutzkonzeption durch den Landesbetrieb Straßenbau erreichen diese Maßnahmen für die Autobahn A 555 bereits einen hohen Konkretisierungsgrad. Es ist vorgesehen, den Wesselinger Bürgerinnen und Bürgern zeitnah in Form einer vierwöchigen Offenlage Gelegenheit zu geben, sich über den Entwurf zum LAP 2 zu Informieren und Anregungen zu äußern. Parallel hierzu sollen die von der Lärmaktionsplanung betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange, wie z.B. der Landesbetriebs Straßenbau NRW, die Bezirksregierung Köln oder die Häfen und Güterverkehr Köln AG, beteiligt werden. 3. Alternativen Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen verpflichtet. Eine Alternative besteht somit nicht. 4. Finanzielle Auswirkungen Der Lärmaktionsplan wird vom Fachbereich Stadtplanung mit eigenem Personal erarbeitet. Kosten für externe Gutachter/Berater fallen nicht an. Anlage Entwurf Lärmaktionsplan Wesseling, 2. Stufe, Stand Oktober 2014