Daten
Kommune
Wesseling
Größe
75 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 17:08
Aktualisiert
24.11.14, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
190/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2011, Behandlung des Jahresverlustes
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
16.10.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 190/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Martina Stange
16.10.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betreff:
Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2011, Behandlung des Jahresverlustes
Beschlussentwurf:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2011 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 190/2014 beigefügt ist, werden festgestellt.
Das Wirtschaftsjahr 2011 schließt mit einem Jahresverlust von 1.152.281,36 € ab. Durch die im Wirtschaftsjahr zur vorläufigen Abdeckung des Jahresverlusts geleistete Zuführung aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 1.197.900,00 € wird der Verlust vollständig ausgeglichen. Unter Berücksichtigung des
Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von 1.053.578,55 € verbleibt ein Überschuss von 1.099.197,19 €. Dieser
Überschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2011 der Kindertageseinrichtungen der Stadt
Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden
zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht
schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk:
„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Allen stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses wurde je ein Exemplar des Prüfberichts
zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt.
Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den
Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebssausschuss – festzustellen, und es ist zugleich
über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu entscheiden.
2. Lösung
Das Wirtschaftsjahr 2011 schließt mit einem Jahresverlust von 1.152.281.36 € ab. Durch die im Wirtschaftsjahr zur vorläufigen Abdeckung des Jahresverlusts geleistete Zuführung aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 1.197.900,00 € wird der Verlust vollständig ausgeglichen. Unter Berücksichtigung des
Gewinnvortrags aus dem Vorjahr von 1.053.578,55 € verbleibt ein Überschuss von 1.099.197,19 €.
Die Betriebsleitung schlägt vor, den Überschuss in Höhe von 1.099.197,19 € zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren im Betrieb zu belassen und auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt