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Beschlussvorlage (Anlage I/3 zur Beschlussvorlage 190/2014)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
34 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 17:08
Aktualisiert
24.11.14, 17:08

Inhalt der Datei

Anlage I/3 Seite 1 Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2011 - 31.12.2011 A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644) erstellt. Soweit die Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben in den Anhang übernommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aufgrund des § 19 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung wird die Buchführung entsprechend den Vorschriften des NKF geführt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen ebenfalls den Vorschriften des NKF. Dies erleichtert die Erstellung des Gesamtabschlusses. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen verteilen die Anschaffungskosten linear auf die Wirtschaftsjahre, in denen die Vermögensgegenstände voraussichtlich genutzt werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 € werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Wertpapiere, Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Kassenbestände werden zu Nennwerten angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen wurden angemessene Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Zuschüsse für Investitionen werden (zunächst) bei den sonstigen Verbindlichkeiten nachgewiesen. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme und Sicherstellung der zweckentsprechenden Verwendung erfolgt die Umbuchung der Zuschüsse in die Sonderposten. C. Angaben zur Bilanz 1. Aktiva: Das Anlagevermögen ist gemäß § 268 (2) HGB entwickelt und in einer Aufgliederung in der Anlage zum Anhang dargestellt. Es hat sich wie folgt entwickelt: Anlage I/3 Seite 2 a) Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken technische Anlagen und Maschinen andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 31.12.2011 31.12.2010 4.665.196,97 € 26.167,80 € 167.470,52 € 727.556,58 € 5.586.391,87 € 4.755.435,79 € 29.642,00 € 136.526,00 € 57.767,01 € 4.979.370,80 € Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist in der Anlage I/4, die Anlagenzugänge sind in der Anlage I/5 dargestellt. Die Anlagen im Bau betreffen Umbaumaßnahmen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in den Kindertageseinrichtungen Jahnstraße, Im blauen Garn und Bonner Straße. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Anhangs sind die Umbaumaßnahmen abgeschlossen. Im Wirtschaftsjahr 2012 wurde mit den Umbaumaßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung Taunusstraße begonnen. b) Finanzanlagen Wertpapiere des Anlagevermögens Anfangsstand Abgang Zugang Stand zum Jahresende 31.12.2011 7.819.961,92 € 0,00 € 0,00 € 7.819.961,92 € 31.12.2010 7.720.059,55 € -2.151.654,50 € 2.251.556,47 € 7.819.961,92 € Der Wertpapierbestand wird in der Anlage I/6 einzeln aufgeführt. c) Forderungen Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 23.034,42 €. Der größte Teil der Forderungen betrifft Essensgeld. Die Forderungen gegenüber der Stadt zum Bilanzstichtag belaufen sich auf 2.721.542,81 €. Es handelt sich dabei um das Kassenkonto des Betriebes, das von der Stadtkasse Wesseling verwaltet wird. d) sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögengegenstände betragen zum Bilanzstichtag 35.891,67 €. Sie betreffen noch nicht ausgezahlte Zinsen und Dividenden aus den Finanzanlagen (20.857,07 €) sowie die debitorischen Kreditoren (15.034,60 €). Anlage I/3 Seite 3 2. Passiva a) Eigenkapital Gezeichnetes Kapital (Stammkapital) Kapitalrücklage Anfangsstand Einstellung Endstand Gewinnvortrag Vortrag Verlust des Vorjahres Zurückzahlung an städt. Haushalt Vorläufige Verlustabdeckung Jahresverlust 31.12.2011 31.12.2010 14.789.628,36 € 14.744.009,72 € 2.812.105,35 € 2.812.105,35 € 10.878.325,82 € 0,00 € 10.878.325,82 € 9.940.619,92 € 937.705,90 € 10.878.325,82 € 1.667.705,24 € -614.126,69 € 0,00 € 1.197.900,00 € 2.251.478,55 € 1.291.877,08 € -639.071,84 € -300.000,00 € 1.014.800,00 € 1.667.705,24 € -1.152.281,36 € -614.126,69 € 31.12.2011 31.12.2010 231.461,71 € 30.850,69 € 0,00 € 262.312,40 € 352.893,00 € 0,00 € 175.780,00 € 528.673,00 € b) Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen Zuschuss Investition Kita Taunusstraße Sonstige Sonderposten Zuschuss Investition Kita Jahnstraße Als Sonderposten werden die Zuschüsse des Bundes und des Landes NRW für Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Plätze für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren ausgewiesen. Der Sonderposten „Investitionen Kita Taunusstraße“ verringerte sich um 88 T€, weil in diesem Umfang Zuschüsse zurückzuzahlen waren, sowie um weitere 4 T€ aufgrund der Auflösung. Die Außenanlagen „Kita Taunusstraße“ werden im Gegensatz zum Vorjahr als sonstiger Sonderposten ausgewiesen. Die sonstigen Sonderposten enthalten zudem einen Zugang von 4 T€ aus Sachspenden. Der Zuschuss Investitionen Kita Jahnstraße wurde in die sonstigen Verbindlichkeiten umgebucht, weil die Baumaßnahme noch nicht fertiggestellt ist. (Hinweis: Künftig werden nur noch für fertiggestellte Baumaßnahmen Sonderposten ausgewiesen, wenn die zweckentsprechende Mitttelverwendung sichergestellt ist). Anlage I/3 Seite 4 c) Rückstellungen Rückstellungen wurden gebildet für voraussichtliche Prüfungs- und Beratungskosten für das Berichtsjahr, für die Verpflichtung aus Resturlaubsansprüchen der Arbeitnehmer, für Altersteilzeit und für Aufbewahrungskosten. Sie erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: Vortrag € - Urlaub Überstunden - Altersteilzeit - Prüfungskosten - Aufbewahrungskosten Verbrauch Auflösung € 19.533,00 0,00 19.533,00 0,00 0,00 0,00 13.620,00 1.663,00 7.819,00 1.200,00 0,00 21.196,00 7.819,00 34.353,00 V A V V A V A Zuführung € Endstand € 1.562,72 12.205,51 1.562,72 12.205,51 181.552,00 181.552,00 9.600,00 13.738,00 0,00 1.200,00 204.920,23 210.258,23 Rückstellungen für Altersteilzeit wurden im Berichtsjahr erstmals ausgewiesen. Die Bewertung erfolgte abweichend von § 21 S. 2 EigVO NRW i. V .m. §§ 252 ff. HGB nach den Grundsätzen der GemHVO NRW durch Anwendung des sog. Pauschalwertverfahrens. d) Verbindlichkeiten Es bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 118.902,59 € (Vorjahr: 109.682,68 €), Verbindlichkeiten gegenüber Eigenbetrieben der Stadt in Höhe von 29.815,44 € (Vorjahr: 13.824,93 €) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 776.739,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten insbesondere die erhaltenen Zuwendungen für U-3-Baumaßnahmen (775.780,00 €), die zum Bilanzstichtag noch nicht fertiggestellt sind. Sie werden ab dem Berichtjahr unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und betreffen die Maßnahmen bei den Kitas Im Blauen Garn, Bonner Straße und Jahnstraße. D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Betriebskostenzuschüsse Erstattungen für heilpädagogische Gruppen Verpflegungskostenerstattungen Erstattung für Sprachförderung Sonstige Erstattungen und Zuweisungen 2011 2010 2.814.829,14 € 251.430,94 € 152.244,41 € 53.462,50 € 34.243,23 € 3.306.210,22 € 2.803.661,81 € 198.883,95 € 157.166,80 € 30.995,00 € 29.000,00 € 3.219.707,56 € Anlage I/3 Seite 5 Im Kindergartenjahr 2009/2010 verfügte der Betrieb über 546 Betreuungsplätze, im Kindergartenjahr 2010/2011 erhöhte sich die Anzahl auf 563 Plätze. 2. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung - - soziale Abgaben: Sozialversicherungsbeiträge Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung Beiträge zur Zusatzversorgungskasse Beihilfen Personalaufwand insgesamt [Summe a) + b)] 2011 2010 2.837.168,49 € 2.564.049,14 € 770.115,32 € 700.812,41 € 543.877,57 € 20.547,55 € 564.425,12 € 510.832,54 € 17.469,04 € 528.301,58 € 202.402,94 € 3.287,26 € 205.690,20 € 169.061,33 € 3.449,50 € 172.510,83 € 3.607.283,81 € 3.264.861,55 € Zu Beginn des Wirtschaftsjahres waren 90 Angestellte (56 in Vollzeit, 34 in Teilzeit), am Bilanzstichtag 102 Angestellte (66 in Vollzeit, 36 in Teilzeit) beschäftigt. 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist der Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt (68.700,00 €), der die anteiligen Personalkosten und Sachkosten für die Leitung des Betriebes beinhaltet, erfasst. Weitere regelmäßig anfallende Kosten betreffen Versicherungen (13.059,98 €), Prüfung und Beratung (9.600,00 €), Fortbildung (8.041,09 €), die Zahlbarmachung von Löhnen und Gehältern (16.271,45 €), Einzelwertberichtigungen von Forderungen (29.115,52 €), periodenfremde Aufwendungen (8.367,29 €) sowie die sonstigen ordentlichen Geschäftsaufwendungen (insbesondere Bürobedarf und Telefon). Das Prüfungshonorar des Abschlussprüfers beläuft sich auf 3.000 €. Vergütungen an die Organmitglieder (Betriebsleitung, Betriebsausschuss) werden nicht gezahlt. Die Leistungen der Organmitglieder werden im Verwaltungskostenbeitrag verrechnet. Anlage I/3 Seite 6 E. Sonstige Angaben Organe a) Betriebsleitung Die Aufgaben der Betriebsleitung nach der Eigenbetriebsverordnung werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Seine Vertretung richtet sich nach § 68 Abs. 1 und 2 GO NRW. b) Betriebsausschuss: Die Aufgaben des Betriebsausschusses nach der Eigenbetriebsverordnung obliegen dem Jugendhilfeausschuss. Ihm gehörten im Berichtsjahr an: Stimmberechtigte Mitglieder: Ratsmitglieder und sachkundige Bürger Olaf Krah – Vorsitzender -, Bankkaufmann Stephan Auge, Sicherheitsbevollmächtigter Giovanna Keilhau, Bürokauffrau Paul-Jürgen Schiffer, Pensionär Detlef Kornmüller, Industriemeister Fachr. Chemie Helmut Latak, Rentner Helge Herrwegen, Gewerkschaftssekretär Peter Nep, Techn. Angestellter Maria Therese Kutzer , Lehrerin Vertreter von Jugend- und Wohlfahrtsverbänden Gerhard Mertens, Techniker Daniel Viehöfer, Student Brigitte Sombrowski, Versicherungsangestellte Torsten Müller, Dipl.-Sportlehrer Christa Laux, Sozialversicherungsfachangestellte Yvonne Morbach, Tagesmutter / Tagespflegeperson bis 14.02.2011 Brigitte Neuhausen, nicht berufstätig ab 15.02.2011 Beratende Mitglieder: Vedat Dural Ursula Filke, Lehrerin bis 02.11.2011 Heiko Graßmeier, Handelsfachwirt Cornelia Harthun, Kfm. Angestellte Annegret Kirsch, Rentnerin Dr. Arndt Lorenz, Richter Norbert Passon, Polizeibeamter Ralph-Rüdiger Penczek, Pfarrer Quetting, Markus ab 20.12.2011 Florian P. Völlger, Mitarbeiter im Logistikbereich Hans-Peter Haupt, Bürgermeister Gunnar Ohrndorf, Beigeordneter ab 01.09.2011 Iris Neitzel, Verwaltungsdirektorin Michael Querbach, Leiter Jugendamt Anlage I/3 Seite 7 F. Behandlung des Jahresverlustes Der Jahresverlust in Höhe von 1.152.281,36 € wird durch die bereits im Wirtschaftsjahr zu Lasten des städtischen Haushalts vorgenommene vorläufige Zuweisung von 1.197.900,00 € und den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 1.053.578,55 € vollständig ausgeglichen. Es verbleibt ein Überschuss von 1.099.197,19 €. Die Betriebsleitung wird vorschlagen, den verbleibenden Überschuss von 1.099.197,19 € zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren im Betrieb zu belassen und auf neue Rechnung vorzutragen. Wesseling, den 27.08.2014 Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling Der Bürgermeister Im Auftrag gez. Manfred Hummelsheim Kämmerer