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Beschlussvorlage (Schulsozialarbeit Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
170 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
24.11.14, 17:08
Aktualisiert
24.11.14, 17:08
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 216/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend, Familie und Soziales Vorlage für Jugendhilfeausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Schulsozialarbeit Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 14.11.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 216/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Kröger 14.11.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Rat Betreff: Schulsozialarbeit Wesseling Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis Sachdarstellung: 1. Problem Mit Schreiben vom 21.10.2014 hat die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Verwaltung beauftragt, gezielt nach Möglichkeiten zu suchen, eine Stelle in der Schulsozialarbeit unter dem Aspekt des präventiven Kinderschutzes neu und dauerhaft einzurichten. Die gesetzliche Grundlage der Schulsozialarbeit ergibt sich aus § 13 SGB VIII (KJHG) Jugendsozialarbeit (1) „Junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“ Am 31.10.2014 ist die seit 01.11.2011 laufende und über das Bildungs- und Teilhabepaket (Bundesmittel) finanzierte Schulsozialarbeit ausgelaufen. Eine Fortführung der Förderung wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt sowohl von der Bundesregierung als auch der Landesregierung NRW abgelehnt, so dass es aktuell in Wesseling keine städt. Schulsozialarbeit gibt. Die bisher erfolgreich durchgeführten Angebote waren:    Beratung von Schüler/-innen und deren Sorgeberechtigten in der Antragstellung nach dem Bildungsund Teilhabepaket Konzeption und Durchführung von „Sozial-Kompetenz-Trainings“ mit Schulklassen Einzelfallhilfe im Sinne eines vorbeugenden Kinder- und Jugendschutzes 2. Lösung Der diesjährige Haushalt weist ein Defizit in Höhe von rd. 12,7 Mio. € aus; die Entwicklung der Haushaltswirtschaft im laufenden Jahr lässt befürchten, dass der Jahresverlust noch höher ausfällt. Der Haushalt 2014 wurde von der Aufsichtsbehörde genehmigt, weil ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden konnte, nach dem im Jahr 2024 der Haushaltsausgleich wiedererlangt wird. Dies ist allerdings nur erreichbar, wenn über zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen das Defizit stetig abgebaut wird. Nach dem genehmigten Haushaltssicherungskonzept darf das Defizit im Haushaltsjahr 2015 nicht höher als 11,6 Mio. € ausfallen. Gelingt dies nicht, erhält die Stadt für 2015 keine Genehmigung; sie befindet sich dann wieder im Nothaushalt. Gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr müssen somit Haushaltsverbesserungen von mehr als 1 Mio. € erreicht werden. Aus dieser Betrachtung heraus, verträgt die Haushaltssituation keine zusätzlichen Mehraufwendungen für freiwillige Aufgaben, wie vorliegend die Schulsozialarbeit. Dem gegenüber stehen aber die inhaltlich gewinnbringende Wirkung der Schulsozialarbeit und die greifbar positive Erfahrung aus der Vergangenheit. Der Bedarf der Schulsozialarbeit, die den Gedanken des präventiven Kinderschutzes verfolgt, wird schwerpunktmäßig an den Grundschulen gesehen. In den Grundschulen sind aktuell ca. 1.300 Schüler/-innen. Analog zu den Frühen Hilfen sollte Schulsozialarbeit als erster Ansprechpartner für Lehrer/-innen bzw. OGS sein, die die Probleme und Anfragen anhand eines Erfassungsbogens aufnimmt und anschließend o.g. Leistungsspektrum eigenständig anbietet. Ist in der Einzelfallhilfe die Mitwirkung vom ASD erforderlich, wird dieser über den Tagesdienst hierüber in Kenntnis gesetzt. Ergänzend zu dieser Tätigkeit kann die künftige Schulsozialarbeit mit 10 Stunden für eine inklusive Betreuung in den Schulen genutzt werden. Hierdurch bestünde über das Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion v. 3.7.2014 eine Möglichkeit der Bezuschussung durch das Land über ca. 11.000 Euro. Vor dem aufgezeigten Hintergrund und den zu einander im Widerspruch stehenden Belangen hat die Verwaltung nach Lösungen gesucht. Sie hat einen Lösungsvorschlag gefunden, wonach im Stellenplan 2015 eine Vollzeitstelle für die Schulsozialarbeit ausgewiesen werden kann und die Finanzierung durch organisatorische Umschichtung und Verlagerung von Stellenanteilen verteilt über die Gesamtverwaltung sichergestellt werden kann. Damit wird eine kostenneutrale Lösung umsetzbar. 3. Alternativen Alternativ könnte auf die Besetzung der Stelle für die Schulsozialarbeit verzichtet werden. Die hierfür anfallenden Personalaufwendungen können eingespart werden. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Personalaufwendungen betragen für eine Vollzeitstelle S11 ca. 51.000 Euro. Über das Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion können ca. 11.000 Euro refinanziert werden. Somit verbleibt ein Gesamtaufwand: ca. 40.000,00 €. Dieser Betrag kann durch Umorganisationen im Stellenplan im Haushalt 2015 kostenneutral dargestellt werden.