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Beschlussvorlage (Sportstätten der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2011, Behandlung des Jahresverlustes)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
76 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
20.11.14, 17:08
Aktualisiert
20.11.14, 17:08
Beschlussvorlage (Sportstätten der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2011, Behandlung des Jahresverlustes) Beschlussvorlage (Sportstätten der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2011, Behandlung des Jahresverlustes) Beschlussvorlage (Sportstätten der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2011, Behandlung des Jahresverlustes)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 161/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Sportstätten der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2011, Behandlung des Jahresverlustes Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 08.09.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 161/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 08.09.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Rat Betreff: Sportstätten der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2011, Behandlung des Jahresverlustes Beschlussentwurf: Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2011 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 161/2014 beigefügt ist, werden festgestellt. Das Wirtschaftsjahr 2011 schließt mit einem Jahresverlust von 2.781.592,55 € ab. Von dem nach Saldierung des Jahresverlusts mit der im Wirtschaftsjahr von der Stadt bereits geleisteten Verlustabdeckung von 2.973.500,00 € und dem Gewinnvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2010 von 2.716.908,74 € verbleibenden Überschuss von 2.908.816,19 € wird ein Teilbetrag von 2.700.000,00 € in die Rücklagen eingestellt; der Rest (208.816,19 €) wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt. Sachdarstellung: 1. Problem Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2011 der Sportstätten der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk: „Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Allen stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses für Sport und Freizeit wurde je ein Exemplar des Prüfberichtes zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt. Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss – festzustellen, und es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu entscheiden. 2. Lösung Das Wirtschaftsjahr 2011 schließt mit einem Jahresverlust von 2.781.592,55 € ab. Durch die bereits im Wirtschaftsjahr zu Lasten des städtischen Haushalts geleistete vorläufige Verlustabdeckung von 2.973.500,00 € und den Gewinnvortrag aus dem Wirtschaftsjahr 2010 von 2.716.908,74 € konnte der Jahresverlust vollständig ausgeglichen werden. Es verbleibt ein Überschuss von 2.908.816,19 €. Ursächlich für den gegenüber dem Wirtschaftsplan niedrigeren Jahresverlust sind insbesondere geringere Material-, Personal und geringere sonstige Aufwendungen als kalkuliert. Die Betriebsleitung schlägt vor, von dem verbleibenden Überschuss einen Teilbetrag von 208.816,19 € für die Finanzierung von noch abzuwickelnden Sondermaßnahmen der Bauunterhaltung auf neue Rechnung vorzutragen und einen Betrag von 2.700.000 € zur Stärkung des Eigenkapitals in die Rücklagen einzustellen. Eine Rückzahlung des Überschusses an den städtischen Haushalt scheidet aus, weil die Mittel zur Finanzierung der Sanierung der Fünffachturnhalle benötigt werden. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt.