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Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2013)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
115 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
01.12.14, 17:07
Aktualisiert
01.12.14, 17:07
Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2013) Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2013) Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2013) Beschlussvorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2013)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 229/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2013 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 25.11.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 229/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 25.11.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH - Ausübung des Stimmrechts des Vertreters der Stadt Wesseling als Gesellschafterin zum Jahresabschluss 2013 Beschlussentwurf: wird nach der für den 3.Dezember 2014 anberaumten Sitzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft mitgeteilt Sachdarstellung: 1. Problem Die Geschäftsführung der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH hat die Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie den Lagebericht entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des 3. Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt und dem beauftragten Abschlussprüfer, Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, vorgelegt. Nach Eingang des Prüfungsberichtes des Wirtschaftsprüfers hat die Geschäftsführung den Jahresabschluss zusammen mit dem Lagebericht und dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers der Stadt als Gesellschafterin zur Feststellung des Jahresabschlusses und gleichzeitig dem Aufsichtsrat der Gesellschaft zur Prüfung vorgelegt. Herrn Bürgermeister Esser als dem Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung, den dem Aufsichtsrat angehörenden Ratsmitgliedern und den Fraktionen liegen jeweils der vollständige Bericht des Abschlussprüfers sowie die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang sowie der Lagebericht – jeweils zum 31.12.2013 – vor. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat eine Schlusserklärung und den – uneingeschränkten – Bestätigungsvermerk wie folgt abgegeben: „Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH für das Rumpfgeschäftsjahr vom 11. Dezember. bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanzund Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Der Entwurf des Berichts des Aufsichtsrats der Gesellschaft über das Ergebnis seiner Prüfung, der der Gesellschafterversammlung vorzulegen ist, ist anliegend abgedruckt. Über den Entwurf wird der Aufsichtsrat in seiner für den 3. Dezember 2014 anberaumten Sitzung beraten. Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung die Aufgabe zu entscheiden, ob er aufgrund seiner eigenen Prüfung dem Ergebnis des Abschlussprüfers zustimmt und ob er den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss billigt. Aufgabe der Gesellschafterversammlung ist es nach § 13 des Gesellschaftsvertrages, - den Jahresabschluss festzustellen, über die Verwendung des Ergebnisses zu beschließen und über die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zu entscheiden. Nach § 12 (5) des Gesellschaftsvertrages bedarf der Vertreter der Stadt als Gesellschafterin in der Gesellschafterversammlung zur Ausübung des Stimmrechtes eines vorherigen Beschlusses des Rates der Stadt. 2. Lösung Die von der Geschäftsführung aufgestellte Bilanz der Stadtentwicklungsgesellschaft Wesseling mbH weist für das Rumpfgeschäftsjahr vom 11.12. bis 31.12.2013 einen Verlust in Höhe von 3.010,81 € aus. Billigt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss 2013 und schließt er sich dem Vorschlag der Geschäftsführung zur Gewinnverwendung an, würde der Gesellschaftsversammlung vorgeschlagen, den Verlust auf neue Rechnung vorzutragen. Der Aufsichtsrat wird sich in der angeführten Sitzung auch über die Entlastung im Sinne einer Empfehlung für die Gesellschafterversammlung beraten. Nach der Sitzung des Aufsichtsrats wird diese Vorlage ergänzt. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt.