Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2015)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
109 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
01.12.14, 17:07
Aktualisiert
01.12.14, 17:07
Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2015) Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2015) Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2015)

öffnen download melden Dateigröße: 109 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 226/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Ratsbüro I/K Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2015 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche I/K 26.11.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 226/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Meerwein 26.11.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2015 Beschlussentwurf: Für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die Fraktionen monatlich einen Grundbetrag in folgender Höhe: - bis 2 Fraktionsmitglieder = 400,00 € - bis 5 Fraktionsmitglieder = 600,00 € - bis 20 Fraktionsmitglieder = 1.200,00 € Damit sind die Aufwendungen für jeweils zwei Fraktionsmitglieder abgegolten. Darüber hinaus erhalten die Fraktionen monatlich einen Erhöhungsbetrag von 120,00 € ab dem dritten Fraktionsmitglied. Fraktionslose Ratsmitglieder erhalten einen monatlichen Zuwendungsbetrag von insgesamt 120,00 €. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten (1. Rate im Januar 2015; 2. Rate im Juli 2015). Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag gezahlt. Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 15. Februar für das vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen. Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gewährt die Gemeinde den Fraktionen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Wesseling bestimmt, dass die Höhe dieser Zuwendungen jährlich durch den Rat neu festzusetzen ist. 2. Lösung Für das Kalenderjahr 2014 hat der Rat der Stadt Wesseling in seinen Sitzungen am 10.12.2013 und 01.07.2014 Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen in folgender Höhe beschlossen: 01.01. - 31.05.: 300,00 € (mtl. Grundbetrag/Fraktion) + 128,00 € (mtl. Erhöhungsbetrag/Fraktionsmitglied) 01.06. - 31.12.: 300,00 € (mtl. Grundbetrag/Fraktion) + 134,50 € (mtl. Erhöhungsbetrag/Fraktionsmitglied), Fraktionslose Ratsmitglieder: 150,00 € mtl. Grundbetrag + 134,50 € mtl. Erhöhungsbetrag. Unter Berücksichtigung der Fraktionsstruktur im Rat schlägt die Verwaltung vor, die Zuwendungen für das Jahr 2015 wie folgt festzusetzen: Grundbetrag je Fraktion - bis 2 Fraktionsmitglieder = - bis 5 Fraktionsmitglieder = - bis 20 Fraktionsmitglieder = 400,00 € 600,00 € 1.200,00 € Damit sind die Aufwendungen für jeweils zwei Fraktionsmitglieder abgegolten. Darüber hinaus erhalten die Fraktionen monatlich einen Erhöhungsbetrag von 120,00 € ab dem dritten Fraktionsmitglied. Die Mittel für die Durchführung einer Klausurtagung sind in diesen Beträgen enthalten. Fraktionslose Ratsmitglieder erhalten einen monatlichen Zuwendungsbetrag von insgesamt 120,00 €. Bei dem vorgeschlagenen Berechnungsmodell entfallen auf jedes Fraktionsmitglied jährlich: CDU SPD Bündnis90/Die Grünen SBW WIR/FWW Fraktionslose Ratsmitglieder 2.117,65 € 2.400,00 € 2.880,00 € 2.400,00 € 2.400,00 € 1.440,00 € Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten (1. Rate im Januar 2015; 2. Rate im Juli 2015). Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag gezahlt. Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 15. Februar für das vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen. 3. Alternativen Es werden keine Alternativen vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Wie in den Vorjahren. Der Haushaltsansatz von 86.200 € wird eingehalten.