Daten
Kommune
Wesseling
Größe
109 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
01.12.14, 17:07
Aktualisiert
01.12.14, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
226/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Ratsbüro
I/K
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2015
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
I/K
26.11.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 226/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Meerwein
26.11.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen
2015
Beschlussentwurf:
Für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die Fraktionen monatlich
einen Grundbetrag in folgender Höhe:
- bis 2 Fraktionsmitglieder =
400,00 €
- bis 5 Fraktionsmitglieder =
600,00 €
- bis 20 Fraktionsmitglieder =
1.200,00 €
Damit sind die Aufwendungen für jeweils zwei Fraktionsmitglieder abgegolten.
Darüber hinaus erhalten die Fraktionen monatlich einen Erhöhungsbetrag von 120,00 € ab dem dritten Fraktionsmitglied.
Fraktionslose Ratsmitglieder erhalten einen monatlichen Zuwendungsbetrag von insgesamt 120,00 €.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten (1. Rate im Januar 2015; 2. Rate im Juli 2015).
Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag gezahlt.
Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 15. Februar für das
vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gewährt die Gemeinde den Fraktionen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Wesseling bestimmt, dass die Höhe dieser Zuwendungen jährlich durch den Rat neu festzusetzen ist.
2. Lösung
Für das Kalenderjahr 2014 hat der Rat der Stadt Wesseling in seinen Sitzungen am 10.12.2013 und
01.07.2014 Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der
Fraktionen in folgender Höhe beschlossen:
01.01. - 31.05.: 300,00 € (mtl. Grundbetrag/Fraktion) + 128,00 € (mtl. Erhöhungsbetrag/Fraktionsmitglied)
01.06. - 31.12.: 300,00 € (mtl. Grundbetrag/Fraktion) + 134,50 € (mtl. Erhöhungsbetrag/Fraktionsmitglied),
Fraktionslose Ratsmitglieder: 150,00 € mtl. Grundbetrag + 134,50 € mtl. Erhöhungsbetrag.
Unter Berücksichtigung der Fraktionsstruktur im Rat schlägt die Verwaltung vor, die Zuwendungen für das
Jahr 2015 wie folgt festzusetzen:
Grundbetrag je Fraktion
- bis 2 Fraktionsmitglieder =
- bis 5 Fraktionsmitglieder =
- bis 20 Fraktionsmitglieder =
400,00 €
600,00 €
1.200,00 €
Damit sind die Aufwendungen für jeweils zwei Fraktionsmitglieder abgegolten.
Darüber hinaus erhalten die Fraktionen monatlich einen Erhöhungsbetrag von 120,00 € ab dem dritten Fraktionsmitglied.
Die Mittel für die Durchführung einer Klausurtagung sind in diesen Beträgen enthalten.
Fraktionslose Ratsmitglieder erhalten einen monatlichen Zuwendungsbetrag von insgesamt 120,00 €.
Bei dem vorgeschlagenen Berechnungsmodell entfallen auf jedes Fraktionsmitglied jährlich:
CDU
SPD
Bündnis90/Die Grünen
SBW
WIR/FWW
Fraktionslose Ratsmitglieder
2.117,65 €
2.400,00 €
2.880,00 €
2.400,00 €
2.400,00 €
1.440,00 €
Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten (1. Rate im Januar 2015; 2. Rate im Juli 2015).
Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag gezahlt.
Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 15. Februar für das
vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen.
3. Alternativen
Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Wie in den Vorjahren. Der Haushaltsansatz von 86.200 € wird eingehalten.