Daten
Kommune
Wesseling
Größe
171 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
09.02.15, 13:02
Aktualisiert
09.02.15, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Fraktionsloses Ratsmitglied
Herr Peter Nep
Stadt Wesseling
Der Bürgermeister
Alfons Müller Platz
50389 Wesseling
Antrag zur Ratssitzung am 16.12.2014
Hier:
TOP 13
Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die
Geschäftsführung der Fraktionen 2015
Antrag:
Der Rat möge beschließen, dass die Zuwendungen für das Jahr 2015 wie folgt berechnet, und entsprechend
der Fraktionsgrößen verteilt werden:
Zuwendungen insgesamt:
82.080,00 Euro anstatt 85.920,00 Euro (lt. Verw.-Vorlage)
Ratsmitglieder:
38
= pro Kopf-Zuwendung:
82.080,00 Euro / 38 Mitglieder = 2.160,00 Euro
Verteiler:
CDU (17)
2.160,00 € x 17 Mitglieder =
36.720,00 €
SPD (12)
2.160,00 € x 12 Mitglieder =
25.920,00 €
Bündnis90/Die Grünen (3)
2.160,00 € x 3 Mitglieder =
6.480,00 €
WIR/FWW (2)
2.160,00 € x 2 Mitglieder =
4.320,00 €
SBW (2)
2.160,00 € x 2 Mitglieder =
4.320,00 €
Daniela Dobberstein (1)
2.160,00 € x 1 Mitglied =
2.160,00 €
Peter Nep (1)
2.160,00 € x 1 Mitglied =
2.160,00 €
Zuwendungen gesamt
82.080,00 €
Begründung:
Das Berechnungsmodell in der Verwaltungsvorlage 226/2014 weist erhebliche Nachteile für fraktionslose
Mitglieder auf, welche dem Grundsatz der Chancengleichheit entgegenstehen. Auch der in der
Verwaltungsvorlage 226/2014 aufgeführte unverhältnismäßige Unterschied zwischen einer Fraktion mit 2
Mitgliedern und einer Fraktion mit 3 Mitgliedern steht dem Grundsatz der Chancengleichheit entgegen.
-2-
Seite 2 zum Antrag der WIR/FWW, SBW und Herrn Peter Net
Alle Fraktionen, als auch fraktionslose Mitglieder, müssen die gleiche Chance haben, die für ihre Ratsarbeit
notwendig entstehenden Kosten der Geschäftsführung zu decken.
Diese sind u.a. Personalkosten, Fachliteratur, Mieten und Nebenkosten, Verbrauchsmaterialen (z.B.
Bürobedarf), Fernmelde- und Internetgebühren, Weiter-/Fortbildungen, Erstanschaffungen von
Kommunikationstechniken und PC-Ausstattung, Öffentlichkeitsarbeit etc.
Fraktionslose Mitglieder, welche sich wegen des fehlenden Büros im Rathaus im heimisch einzurichtenden
Büro niederlassen müssen, haben beispielsweise ein Anrecht darauf, für die der Ratsarbeit benötigten
heimischen Bürofläche eine entsprechende Miet- und Nebenkostenentschädigung zu beanspruchen, oder
aber ein externes Büro anzumieten. Weiterhin betrifft dies auch die Kosten der Kommunikation (Telefon und
Internet). Zudem bekommen fraktionslose Mitglieder von der Verwaltung keine PC-Ausstattung gestellt,
weshalb fraktionslose Mitglieder sich diese zusätzlich anschaffen müssen.
Auch erschließt sich den Antragstellern nicht, weshalb laut Verwaltungsvorlage 226/2014 eine Fraktion mit 3
Mitgliedern 80% mehr Zuwendungen erhalten soll, als eine Fraktion mit 2 Mitgliedern.
Steigende Personalkosten, wie sie bei bislang jeder Diskussion im Rat der Stadt Wesseling im Rahmen der
Festlegung der Zuwendungen als Argument aufgeführt wurden, können hier nicht mehr als Argument dienen,
da wir die Personalkostensteigerungen bereits im letzten Halbjahr 2014 eingerechnet haben.
Bei unserer Berechnung haben wir dennoch den erhöhten Aufwand (z.B. mögliche tarifliche Veränderungen
der Personalkosten, Fraktionsklausuren, Fachliteratur und Weiter-/Fortbildungsmaßnahmen) bei den beiden
größeren Fraktionen nochmals berücksichtigt, und sind davon überzeugt, mit unserer Berechnung einen
gerechten, und dem Aufwand der Fraktionen und fraktionslosen Ratsmitgliedern geschuldeten
Zuwendungsschlüssel gefunden zu haben.
Wir möchten in der Gesamtbewertung auf den Runderlass des damaligen Innenministers des Landes NRW
vom 02.01.1989 mit AZ: III A 1 – 11.70 – 3906/88 hinweisen, welcher bis zum heutigen Tage noch als
Beurteilungsmaßstab dient. Nachzulesen auf der Internetseite des MIK NRW unter
http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kommunales/erfolgsmodell-kommunaleselbstverwaltung/entscheidungstraeger/rat-kreistag/fraktionen.html
Dieser Runderlass wurde vom Innenminister aufgrund des Verwaltungsgerichtsurteils vom 13.02.1987 – 15 K
1536/85 – (NWVBl. 1987 S. 53) herausgegeben.
Zudem reduzieren wir mit dieser Berechnung die von der Verwaltung vorgeschlagenen Zuwendungskosten in
der Vorlage 226/2014 i.H.v. 85.920,00 Euro auf 82.080,00 Euro, also um 3.840,00 Euro (4,47%).
Wesseling, den 04.12.2014
Klaus Meschwitz
Sascha Jügel
Erich Hermans
Helmut Latak
für Freie Wähler Wesseling/WIR
für Soziales Bündnis Wesseling
Peter Nep
fraktionsloses Mitglied