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Beschlussvorlage (Antrag WIR/ SBW/ Nep)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
171 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
09.02.15, 13:02
Aktualisiert
09.02.15, 13:02
Beschlussvorlage (Antrag WIR/ SBW/ Nep) Beschlussvorlage (Antrag WIR/ SBW/ Nep)

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Inhalt der Datei

Fraktionsloses Ratsmitglied Herr Peter Nep Stadt Wesseling Der Bürgermeister Alfons Müller Platz 50389 Wesseling Antrag zur Ratssitzung am 16.12.2014 Hier: TOP 13 Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2015 Antrag: Der Rat möge beschließen, dass die Zuwendungen für das Jahr 2015 wie folgt berechnet, und entsprechend der Fraktionsgrößen verteilt werden: Zuwendungen insgesamt: 82.080,00 Euro anstatt 85.920,00 Euro (lt. Verw.-Vorlage) Ratsmitglieder: 38 = pro Kopf-Zuwendung: 82.080,00 Euro / 38 Mitglieder = 2.160,00 Euro Verteiler: CDU (17) 2.160,00 € x 17 Mitglieder = 36.720,00 € SPD (12) 2.160,00 € x 12 Mitglieder = 25.920,00 € Bündnis90/Die Grünen (3) 2.160,00 € x 3 Mitglieder = 6.480,00 € WIR/FWW (2) 2.160,00 € x 2 Mitglieder = 4.320,00 € SBW (2) 2.160,00 € x 2 Mitglieder = 4.320,00 € Daniela Dobberstein (1) 2.160,00 € x 1 Mitglied = 2.160,00 € Peter Nep (1) 2.160,00 € x 1 Mitglied = 2.160,00 € Zuwendungen gesamt 82.080,00 € Begründung: Das Berechnungsmodell in der Verwaltungsvorlage 226/2014 weist erhebliche Nachteile für fraktionslose Mitglieder auf, welche dem Grundsatz der Chancengleichheit entgegenstehen. Auch der in der Verwaltungsvorlage 226/2014 aufgeführte unverhältnismäßige Unterschied zwischen einer Fraktion mit 2 Mitgliedern und einer Fraktion mit 3 Mitgliedern steht dem Grundsatz der Chancengleichheit entgegen. -2- Seite 2 zum Antrag der WIR/FWW, SBW und Herrn Peter Net Alle Fraktionen, als auch fraktionslose Mitglieder, müssen die gleiche Chance haben, die für ihre Ratsarbeit notwendig entstehenden Kosten der Geschäftsführung zu decken. Diese sind u.a. Personalkosten, Fachliteratur, Mieten und Nebenkosten, Verbrauchsmaterialen (z.B. Bürobedarf), Fernmelde- und Internetgebühren, Weiter-/Fortbildungen, Erstanschaffungen von Kommunikationstechniken und PC-Ausstattung, Öffentlichkeitsarbeit etc. Fraktionslose Mitglieder, welche sich wegen des fehlenden Büros im Rathaus im heimisch einzurichtenden Büro niederlassen müssen, haben beispielsweise ein Anrecht darauf, für die der Ratsarbeit benötigten heimischen Bürofläche eine entsprechende Miet- und Nebenkostenentschädigung zu beanspruchen, oder aber ein externes Büro anzumieten. Weiterhin betrifft dies auch die Kosten der Kommunikation (Telefon und Internet). Zudem bekommen fraktionslose Mitglieder von der Verwaltung keine PC-Ausstattung gestellt, weshalb fraktionslose Mitglieder sich diese zusätzlich anschaffen müssen. Auch erschließt sich den Antragstellern nicht, weshalb laut Verwaltungsvorlage 226/2014 eine Fraktion mit 3 Mitgliedern 80% mehr Zuwendungen erhalten soll, als eine Fraktion mit 2 Mitgliedern. Steigende Personalkosten, wie sie bei bislang jeder Diskussion im Rat der Stadt Wesseling im Rahmen der Festlegung der Zuwendungen als Argument aufgeführt wurden, können hier nicht mehr als Argument dienen, da wir die Personalkostensteigerungen bereits im letzten Halbjahr 2014 eingerechnet haben. Bei unserer Berechnung haben wir dennoch den erhöhten Aufwand (z.B. mögliche tarifliche Veränderungen der Personalkosten, Fraktionsklausuren, Fachliteratur und Weiter-/Fortbildungsmaßnahmen) bei den beiden größeren Fraktionen nochmals berücksichtigt, und sind davon überzeugt, mit unserer Berechnung einen gerechten, und dem Aufwand der Fraktionen und fraktionslosen Ratsmitgliedern geschuldeten Zuwendungsschlüssel gefunden zu haben. Wir möchten in der Gesamtbewertung auf den Runderlass des damaligen Innenministers des Landes NRW vom 02.01.1989 mit AZ: III A 1 – 11.70 – 3906/88 hinweisen, welcher bis zum heutigen Tage noch als Beurteilungsmaßstab dient. Nachzulesen auf der Internetseite des MIK NRW unter http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kommunales/erfolgsmodell-kommunaleselbstverwaltung/entscheidungstraeger/rat-kreistag/fraktionen.html Dieser Runderlass wurde vom Innenminister aufgrund des Verwaltungsgerichtsurteils vom 13.02.1987 – 15 K 1536/85 – (NWVBl. 1987 S. 53) herausgegeben. Zudem reduzieren wir mit dieser Berechnung die von der Verwaltung vorgeschlagenen Zuwendungskosten in der Vorlage 226/2014 i.H.v. 85.920,00 Euro auf 82.080,00 Euro, also um 3.840,00 Euro (4,47%). Wesseling, den 04.12.2014 Klaus Meschwitz Sascha Jügel Erich Hermans Helmut Latak für Freie Wähler Wesseling/WIR für Soziales Bündnis Wesseling Peter Nep fraktionsloses Mitglied