Daten
Kommune
Wesseling
Größe
166 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
01.12.14, 17:07
Aktualisiert
01.12.14, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
231/2014
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Benehmensherstellung zur Kreisumlage 2015/2016 gemäß § 55 Kreisordnung NRW (KrO);
Gemeinsame Stellungnahme der Bürgermeister der Städte im Rhein-Erft-Kreis
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
25.11.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 231/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
25.11.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Benehmensherstellung zur Kreisumlage 2015/2016 gemäß § 55 Kreisordnung NRW (KrO);
Gemeinsame Stellungnahme der Bürgermeister der Städte im Rhein-Erft-Kreis
Beschlussentwurf:
Die im Rahmen des Verfahrens zur Herstellung des Benehmens zur Kreisumlage 2015/2016 von den Bürgermeistern der Städte im Rhein-Erft-Kreis abgegebene gemeinsame Stellungnahme, die der Vorlage
231/2014 als Anlage beigefügt ist, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Mit dem Umlagegenehmigungsgesetz vom 18.09.2012, das erstmals im Zuge der Aufstellung des Kreishaushalts 2013 Anwendung fand, hat der Gesetzgeber in § 55 KrO ein geändertes Verfahren für die Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Festsetzung der Kreisumlage bestimmt.
Gemäß § 55 Absatz 1 KrO erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen
Kommunen. Das Verfahren zur Herstellung des Benehmens nach § 55 KrO zur Festsetzung des Kreisumlagesatzes für die Jahre 2015 und 2016 - der Kreis plant die Aufstellung eines Doppelhaushalts - hat die
Kreisverwaltung mit Schreiben vom 27.10.2014 eingeleitet. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme endete mit Ablauf des 25.11.2014. Die Stellungnahmen der kreisangehörigen Kommunen werden gemäß § 55
Absatz 2 Satz 1 KrO dem Kreistag zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Die von der Verwaltung erarbeitete Stellungnahme zum Doppelhaushalt des Kreises wurde den Fraktionen
und den fraktionslosen Ratsmitgliedern per E-Mail am 13.11.2014 zugeleitet. Diese Stellungnahme wurde in
das Abstimmungsverfahren mit den übrigen kreisangehörigen Städten zur Erarbeitung einer gemeinsamen
Stellungnahme eingebracht.
Die gemeinsame Stellungnahme hat Herr Bürgermeister Boecker, der Sprecher der Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kommunen des Rhein-Erft-Kreises, mit Schreiben vom 24.11.2014 dem
Landrat des Rhein-Erft-Kreises übersandt. Die gemeinsame Stellungnahme ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Sie enthält folgende Kernaussagen:
1. In den Vorbemerkungen wird das Problem der strukturellen Unterfinanzierung aller Kommunen, auch
der Umlageverbände (Kreise, Landschaftsverbände), beschrieben. Die Umlageverbände können ihre Finanzbedarfe allerdings deutlich einfacher als die Städte und Gemeinden decken, nämlich durch die Erhebung einer Umlage (Kreisumlage, Landschaftsumlage). So ist im Ergebnis der Konsolidierungsdruck
in den Umlagehaushalten nicht annähernd so hoch wie bei den Umlagezahlern.
2. Die Situationsanalyse von struktureller Unterfinanzierung, Liquiditätskrediten und Haushaltsstatus
beschreibt den hohen Bestand an Kassenkrediten bei den meisten kreisangehörigen Städten (die Stadt
Wesseling hat bisher noch keine Kassenkredite aufgenommen). Deren Zuwachs kann trotz guter konjunkturelle Lage, einem hohen Beschäftigungsstand und einem niedrigen Zinsniveau nicht gestoppt werden. Die Analyse schließt mit folgendem Beschlussvorschlag ab:
Befinden sich mehr als 50% der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis in der förmlichen Haushaltssicherung
oder sind strukturell defizitär, stellt der Rhein-Erft-Kreis in Abstimmung mit seinen Kommunen ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept auf, welches evaluiert und fortgeschrieben wird. Diesem Haushaltssicherungskonzept ist die mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden abzustimmende Liste über
die vom Rhein-Erft-Kreis zu erbringenden „freiwilligen Leistungen“ beizufügen. Die beabsichtigte Übernahme neuer oder Ausweitung bereits bestehender „freiwilliger Leistungen“ wird rechtzeitig mit den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden abgestimmt.
3. In der Analyse der Verschuldung, Infrastruktur und Abschreibungen wird auf den enormen Liquiditätszufluss an den Kreis hingewiesen, weil die Abschreibungen für die Vermögensgegenstände des
Kreises (entsprechend den Regelungen des NKF) ergebniswirksam ausgewiesen werden und damit
über die Kreisumlage zu finanzieren sind. Der Kreis nutzt den Liquiditätszufluss zur Finanzierung seiner
eigenen Investitionen, die wiederum zu ergebniswirksamen Abschreibungen führen und dann von den
Kommunen noch einmal finanziert werden müssen sind. Der Liquiditätsabfluss bei den kreisangehörigen
Städten begrenzt deren Investitionstätigkeit. Die Überlegungen führen zu folgendem Beschlussvorschlag:
Die Höhe des jährlichen Investitionsvolumens des Rhein-Erft-Kreises wird auf die von den Städten und
Gemeinden über die Kreisumlage finanzierten Abschreibungsbeträge, zuzüglich der Beiträge, Zuschüsse und Zuweisungen, beschränkt. Eine Nettoneuverschuldung kommt zur Finanzierung von Investitionen
nicht in Betracht.
4. In der Situationsanalyse der Aufwendungen der Kommunen, Sozialleistungen, Standards und Personalaufwendungen wird herausgearbeitet, dass alle Konsolidierungserfolge in den Haushalten der
kreisangehörigen Kommunen bisher durch externe Faktoren aufgezehrt wurden. So sind die finanziellen
Hilfen des Bundes durch die Übernahme der Grundsicherung im Alter und die zusätzlichen Schlüsselzuweisungen des Landes durch das GFG in den Haushalten der kreisangehörigen Städte nicht angekommen. Stattdessen müssen diese immer höhere Sozialleistungen in den Umlagehaushalten (Kreis,
Landschaftsverband) finanzieren. Hinzu kommen steigende Aufwendungen in den eigenen Haushalten,
z. B. für Kindertageseinrichtungen und Erziehungshilfen.
Deshalb werden die Standards der Aufgabenerfüllung in der Kreisverwaltung kritisch hinterfragt, und es
wird darauf hingewiesen, dass die Ressourcenausstattung in den Verwaltungen der kreisangehörigen
Städte geringer als in der Kreisverwaltung ist.
Beschlussvorschlag:
Im Hinblick auf den demographischen Wandel und den damit in Teilen verbundenen Einwohnerrückgang
wird jede Aufgabenerfüllung auf ihre Notwendigkeit und Weiterführung hin überprüft. Die Standards der
Aufgabenerfüllung im pflichtigen und freiwilligen Aufgabenbereich sind zu überprüfen und an die der
kreisangehörigen Kommunen anzupassen. Der Stellenabbau wird forciert und mit den gleichen strengen
Maßstäben wie bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vollzogen. Für die Bewirtschaftung
des Stellenplanes gelten die hohen Anforderungen an eine Haushaltssicherungskommune.
5. Die Analyse der Kreisumlage bewertet die Entwicklung der Umlagegrundlagen (sie berücksichtigt die
Steuerkraft der kreisangehörigen Städte und deren Schlüsselzuweisungen) und des Kreisumlagesatzes
in den Haushaltsjahren 2013 bis 2016. Im Jahr 2013 betrug die Kreisumlagezahllast aller Kommunen rd.
217 Mio. €. Bedingt durch den Anstieg der Umlagegrundlagen und die beabsichtigte Anhebung des
Kreisumlagesatzes von 41,80% in 2014 auf 42,69% in 2015 steigt die Zahllast auf rd. 251,2 Mio. € an.
2016 beträgt sie bei einem Umlagesatz von 43,74% rd. 251,8 Mio. €.
Sollte die Kreisumlage in der vorgeschlagenen Höhe tatsächlich vom Kreistag beschlossen werden,
können die Haushaltssicherungskonzepte der kreisangehörigen Städte voraussichtlich nicht mehr eingehalten werden.
Hinweis: Aufgrund der gestiegenen Umlagegrundlagen und der vorgeschlagenen Umlagesatzanhebung
muss die Stadt Wesseling gegenüber dem Haushalt 2014 rd. 1,5 Mio. € mehr an Kreisumlage aufbringen.
Die Analyse schließt mit folgendem Beschlussvorschlag ab:
Der Rhein-Erft-Kreis begrenzt die Kreisumlage auf seinen bisherigen Finanzplanungswert (Haushalt
2014) für das Jahr 2015 und damit den Zuwachs seiner Kreisumlage im Jahr 2015 auf absolut 7 Mio. €
oder 0,46%.