Daten
Kommune
Wesseling
Größe
145 kB
Datum
22.10.2014
Erstellt
06.10.14, 17:09
Aktualisiert
06.10.14, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
169/2014
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Erschließung weiterer Landeszuschüsse für den Bereich Tageseinrichtungen für Kinder
Anfrage der SPD-Fraktion
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
23.09.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 169/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
23.09.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Erschließung weiterer Landeszuschüsse für den Bereich Tageseinrichtungen für Kinder
Anfrage der SPD-Fraktion
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Die Anfrage der SPD-Fraktion vom 26.08.2014 zum Thema „Ausschöpfen von Landeszuschüssen für den
Bereich Tageseinrichtung für Kinder“ lässt sich wie Folgt beantworten.
Laufende Zuschüsse des Landes:
Die Landeszuschüsse für
PlusKita, Sprachförderung, integrative- und heilpädagogischen Gruppen und im Rahmen der Inklusion werden über das Programm KiBiz-web beantragt und ausgezahlt. Regelmäßig wird für alle 23 Einrichtungen die
Zahl der Kinder erfragt und teilweise monatlich aktualisiert und nachgemeldet.
Investitionskostenzuschüsse:
Seit 2009 wurde für 17 Kindertageseinrichtungen Investitionskostenanträge im Rahmen des U3 Ausbaus
gestellt. Davon hat das Land NRW bisher 16 Anträge bewilligt und die Mittel ausgezahlt, zuletzt 180.000 €
für den Anbau der Kita Waldsiedlung. Die Gesamtsumme der Landeszuweisungen für den U3 Ausbau beträgt zurzeit 2,55 Mio. €.
Der Zuschussantrag für den Umbau der neuen Kita „Haus Sonnenberg“ liegt dem Landschaftsverband zur
Bewilligung vor. Zurzeit kann das Land jedoch noch keine Aussage darüber treffen, ob Landesmittel für den
U3 Ausbau für Maßnahmen der Jahre 2015 und 2016 zur Verfügung gestellt werden.
Mittel aus dem Konjunkturpaket II (Belastungsausgleichgesetz)
Jährlich erhält die Stadt Wesseling ca. 350.000 – 400.000 € aus dem Belastungsausgleich des Landes.
Hiervon werden insbesondere zusätzliche Plätze für Kinder über drei Jahren finanziert. Die Mittel wurden
z.B. für den Umbau der Kita Lahnstraße, den Naturkindergarten, den Umbau des alten Gebäudes der Kita
Waldsiedlung und für Investitionskostenzuschüsse in der Kindertagespflege bewilligt.
Einnahmen durch Vermietung nach Trägerwechsel
Seit 01.08.2014 ist die neue Durchführungsverordnung des Landes für die Regelung zur Leistung von Mietzuschüssen in Kraft.
Gemäß §6 DVO werden alle bestehenden Mietverhältnisse die nach 2007 geschlossen worden sind, nach
einheitlichen Pauschalen (zurzeit 7,98 € pro anrechenbarer qm²) bezuschusst.
Gemäß § 10 DVO werden neue Mietzahlungen in der Regel seitens des Landes nicht mehr bezuschusst,
sofern eine mit Landesmitteln (Baukostenzuschüsse) investiv geförderte Einrichtung, die bisher im Eigentum,
als Erbbauberechtigter oder wirtschaftlich dem Eigentümer gleichgestellt betrieben worden ist, künftig als
Mieteinrichtung betrieben werden soll. Das Landesjugendamt kann auf Antrag Ausnahmen zulassen.
Die folgende Tabelle zeigt, welche Kindertageseinrichtungen Bau- und Investitionskostenzuschüsse erhalten
haben und bei welchen Einrichtungen Mietpauschalen beantragt werden könnten.
Zusammenfassung
Freie Träger
Baukostenzuschüsse
Kita Pusteblume
667.000 DM
Kita St. Andreas II
Kita Haus Sonnenberg
Investitionskostenzuschüsse
Vermietung muss vom
Bemerkung
möglich
LVR geprüft
und beantragt werden
67.000 € nein
nein
0 beantragt
ja
ja
ja *siehe
ja
Bemerkung
Vermietung möglich
Vermietung möglich
wenn kein Investitionskostenzuschuss vereinnahmt
wird
Städt. Kitas
Villa Sonnenschein
Villa Kunterbunt
Bonnerstraße
331.000 € 396.000,00 € nein
67.250 DM 175.000,00 € nein
1,5 Mio. DM 204.000,00 € nein
0,00 € nein
Lahnstraße
0
Taunusstraße
0 306.000,00 € nein
Westring
nicht bekannt, da keine
Unterlagen bei der
vormals kath. Kita im
Generalvikariat aufzufinden sind
0,00 € ??
Weidenweg
582.000 DM
9.700,00 € nein
Entenfangschlöss
1,2 Mio. DM
0,00 € nein
Im Stockental
650.000 DM
0,00 € nein
Waldstraße
Durch die Zusammenlegung
mit der Kita Taunusstraße
nur schwer möglich
0 180.000,00 € ja *
Vermietung möglich wenn
keine Zuschüsse des Landes
beim Bau/Umbau gezahlt
worden sind. Zu beachten ist
auch das Alter des Gebäudes.
ja
Vermietung möglich, aber
der volle Investitionskostenzuschuss wird verzinst und
von der Miete abgezogen
Die Tabelle zeigt, dass konkret nur zwei Kindertageseinrichtungen in Frage kommen, bei denen die Beantragung eines Mietzuschusses beim LVR sinnvoll ist.
Bei der neuen Kita „Haus Sonnenberg“ ist die Vermietung bereits im JHA beschlossen worden. Nach den
neuen Regelungen der KiBizrevision darf es aber keine Doppelbezuschussung an Landesmitteln geben. Der
Antrag auf Investitionskostenzuschuss müsste zurückgezogen werden. Allerdings ist nach derzeitigem
Kenntnisstand eine Bewilligung des vorliegenden Antrags seitens des LVR auch noch nicht sicher.
Eine „Vermietung“ der Kita St. Andreas II ist ebenfalls möglich. Hier würde der derzeitige Träger ebenfalls
den Mietkostenzuschuss beim Land beantragen und als Mietzahlung monatlich an die Stadt zahlen. Zurzeit
ist der katholische Träger dem Eigentümer gleichgestellt und finanziert alle anfallenden Renovierungs- und
Sanierungskosten aus eigenen Mitteln. Dies wäre bei einem Mietverhältnis nicht mehr der Fall. Zukünftig
müsste die Stadt Wesseling sämtliche Kosten außerhalb der KiBizpauschalen für den Betrieb der Kita selber
aufbringen. Hier müsste eine Kosten – Nutzenrechnung erstellt werden.
Fazit
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind alle Zuwendungsmöglichkeiten für den Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder erschlossen oder in Planung. Es gibt eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe, die sich regelmäßig trifft und neue Richtlinien und Verordnungen zu diesem Thema diskutiert. Dies gilt auch insbesondere
für das „Arbeitsgebiet“ Inklusion.