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Mitteilungsvorlage (Erschließung weiterer Landeszuschüsse für den Bereich Tageseinrichtungen für Kinder Anfrage der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
145 kB
Datum
22.10.2014
Erstellt
06.10.14, 17:09
Aktualisiert
06.10.14, 17:09
Mitteilungsvorlage (Erschließung weiterer Landeszuschüsse für den Bereich Tageseinrichtungen für Kinder
Anfrage der SPD-Fraktion) Mitteilungsvorlage (Erschließung weiterer Landeszuschüsse für den Bereich Tageseinrichtungen für Kinder
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Anfrage der SPD-Fraktion)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 169/2014 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend, Familie und Soziales Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Erschließung weiterer Landeszuschüsse für den Bereich Tageseinrichtungen für Kinder Anfrage der SPD-Fraktion Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 23.09.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 169/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 23.09.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Erschließung weiterer Landeszuschüsse für den Bereich Tageseinrichtungen für Kinder Anfrage der SPD-Fraktion Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Die Anfrage der SPD-Fraktion vom 26.08.2014 zum Thema „Ausschöpfen von Landeszuschüssen für den Bereich Tageseinrichtung für Kinder“ lässt sich wie Folgt beantworten. Laufende Zuschüsse des Landes: Die Landeszuschüsse für PlusKita, Sprachförderung, integrative- und heilpädagogischen Gruppen und im Rahmen der Inklusion werden über das Programm KiBiz-web beantragt und ausgezahlt. Regelmäßig wird für alle 23 Einrichtungen die Zahl der Kinder erfragt und teilweise monatlich aktualisiert und nachgemeldet. Investitionskostenzuschüsse: Seit 2009 wurde für 17 Kindertageseinrichtungen Investitionskostenanträge im Rahmen des U3 Ausbaus gestellt. Davon hat das Land NRW bisher 16 Anträge bewilligt und die Mittel ausgezahlt, zuletzt 180.000 € für den Anbau der Kita Waldsiedlung. Die Gesamtsumme der Landeszuweisungen für den U3 Ausbau beträgt zurzeit 2,55 Mio. €. Der Zuschussantrag für den Umbau der neuen Kita „Haus Sonnenberg“ liegt dem Landschaftsverband zur Bewilligung vor. Zurzeit kann das Land jedoch noch keine Aussage darüber treffen, ob Landesmittel für den U3 Ausbau für Maßnahmen der Jahre 2015 und 2016 zur Verfügung gestellt werden. Mittel aus dem Konjunkturpaket II (Belastungsausgleichgesetz) Jährlich erhält die Stadt Wesseling ca. 350.000 – 400.000 € aus dem Belastungsausgleich des Landes. Hiervon werden insbesondere zusätzliche Plätze für Kinder über drei Jahren finanziert. Die Mittel wurden z.B. für den Umbau der Kita Lahnstraße, den Naturkindergarten, den Umbau des alten Gebäudes der Kita Waldsiedlung und für Investitionskostenzuschüsse in der Kindertagespflege bewilligt. Einnahmen durch Vermietung nach Trägerwechsel Seit 01.08.2014 ist die neue Durchführungsverordnung des Landes für die Regelung zur Leistung von Mietzuschüssen in Kraft. Gemäß §6 DVO werden alle bestehenden Mietverhältnisse die nach 2007 geschlossen worden sind, nach einheitlichen Pauschalen (zurzeit 7,98 € pro anrechenbarer qm²) bezuschusst. Gemäß § 10 DVO werden neue Mietzahlungen in der Regel seitens des Landes nicht mehr bezuschusst, sofern eine mit Landesmitteln (Baukostenzuschüsse) investiv geförderte Einrichtung, die bisher im Eigentum, als Erbbauberechtigter oder wirtschaftlich dem Eigentümer gleichgestellt betrieben worden ist, künftig als Mieteinrichtung betrieben werden soll. Das Landesjugendamt kann auf Antrag Ausnahmen zulassen. Die folgende Tabelle zeigt, welche Kindertageseinrichtungen Bau- und Investitionskostenzuschüsse erhalten haben und bei welchen Einrichtungen Mietpauschalen beantragt werden könnten. Zusammenfassung Freie Träger Baukostenzuschüsse Kita Pusteblume 667.000 DM Kita St. Andreas II Kita Haus Sonnenberg Investitionskostenzuschüsse Vermietung muss vom Bemerkung möglich LVR geprüft und beantragt werden 67.000 € nein nein 0 beantragt ja ja ja *siehe ja Bemerkung Vermietung möglich Vermietung möglich wenn kein Investitionskostenzuschuss vereinnahmt wird Städt. Kitas Villa Sonnenschein Villa Kunterbunt Bonnerstraße 331.000 € 396.000,00 € nein 67.250 DM 175.000,00 € nein 1,5 Mio. DM 204.000,00 € nein 0,00 € nein Lahnstraße 0 Taunusstraße 0 306.000,00 € nein Westring nicht bekannt, da keine Unterlagen bei der vormals kath. Kita im Generalvikariat aufzufinden sind 0,00 € ?? Weidenweg 582.000 DM 9.700,00 € nein Entenfangschlöss 1,2 Mio. DM 0,00 € nein Im Stockental 650.000 DM 0,00 € nein Waldstraße Durch die Zusammenlegung mit der Kita Taunusstraße nur schwer möglich 0 180.000,00 € ja * Vermietung möglich wenn keine Zuschüsse des Landes beim Bau/Umbau gezahlt worden sind. Zu beachten ist auch das Alter des Gebäudes. ja Vermietung möglich, aber der volle Investitionskostenzuschuss wird verzinst und von der Miete abgezogen Die Tabelle zeigt, dass konkret nur zwei Kindertageseinrichtungen in Frage kommen, bei denen die Beantragung eines Mietzuschusses beim LVR sinnvoll ist. Bei der neuen Kita „Haus Sonnenberg“ ist die Vermietung bereits im JHA beschlossen worden. Nach den neuen Regelungen der KiBizrevision darf es aber keine Doppelbezuschussung an Landesmitteln geben. Der Antrag auf Investitionskostenzuschuss müsste zurückgezogen werden. Allerdings ist nach derzeitigem Kenntnisstand eine Bewilligung des vorliegenden Antrags seitens des LVR auch noch nicht sicher. Eine „Vermietung“ der Kita St. Andreas II ist ebenfalls möglich. Hier würde der derzeitige Träger ebenfalls den Mietkostenzuschuss beim Land beantragen und als Mietzahlung monatlich an die Stadt zahlen. Zurzeit ist der katholische Träger dem Eigentümer gleichgestellt und finanziert alle anfallenden Renovierungs- und Sanierungskosten aus eigenen Mitteln. Dies wäre bei einem Mietverhältnis nicht mehr der Fall. Zukünftig müsste die Stadt Wesseling sämtliche Kosten außerhalb der KiBizpauschalen für den Betrieb der Kita selber aufbringen. Hier müsste eine Kosten – Nutzenrechnung erstellt werden. Fazit Nach derzeitigem Kenntnisstand sind alle Zuwendungsmöglichkeiten für den Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder erschlossen oder in Planung. Es gibt eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe, die sich regelmäßig trifft und neue Richtlinien und Verordnungen zu diesem Thema diskutiert. Dies gilt auch insbesondere für das „Arbeitsgebiet“ Inklusion.