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Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2015)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
282 kB
Datum
20.01.2015
Erstellt
05.01.15, 17:08
Aktualisiert
05.01.15, 17:08
Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2015) Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2015) Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2015) Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2015) Beschlussvorlage (Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2015)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 241/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend, Familie und Soziales Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2015 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 14.12.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 241/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Michael Tschersich 14.12.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum 01.08.2015 Beschlussentwurf: Gruppenformen nach KiBiz 20152016 Städtische Einrichtungen Nr. Einrichtung (Fett=beinhaltet neue U3 Plätze) 1. Kindertagesstätte "Villa Sonnenschein" Im Blauen Garn 80 0 19 20 2. Kindertagesstätte "Regenbogen" Kindertagesstätte "Zwergenhaus" Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt" Kindertagesstätte "Wilde Wiese" Kindertagesstätte "Entenfangschlösschen" Bonner Straße 90 3 13 24 0 4 21 65 12 Weidenweg 0 6 14 1 10 14 45 6 Jahnstraße 0 20 20 0 23 17 90 22 5 Im Stockental 24 0 1 0 0 16 23 40 1 5 Entenfangstraße 60 4 8 8 1 20 4 45 4 7. Kindertagesstätte "Sternschnuppe" * Lahnstraße 0 12 28 0 0 20 60 12 8. Kindertagesstätte Wald- Waldstr. 102 straße 3 17 20 50 10 9. Kindertagesstätte Taunusstraße 0 0 15 55 12 4 4 21 29 0 15 5 587 106 3. 4. 5. 6. Strasse Taunusstraße 1 Kindertagesstätte West- Westring ring 10a. U3 Pavillon Lahnstraße Ia Ib Ic IIa IIb IIc IIIa 0 0 0 0 20 3 2 4 7 8 6 20 10. Zwischensumme städt. Kitas 2 6 0 IIIb IIIc Plätze U3 Plät- Inklusion gesamt ze 93 24 20 22 2 7 9 105 141 0 9 21 9 118 175 10 5 27 Einrichtungen Freier Träger Nr. Einrichtung 11. Ev. Kindergarten "Apfelbaum" 12. Ev. Kindertagesstätte "Arche Noah" 13. Ev. Kindertagesstätte "Pusteblume" 14. Kath. Kindergarten St. Thomas I 15. Kath. Kindergarten St. Andreas 16. Kath. Kindergarten St. Andreas II 17. Kath. Kindertagesstätte St. Germanus 18. 19. 20. 21. 22. Kath. Kindertagesstätte St. Josef Kath. Kindergarten Schmerzhafte Mutter Strasse Alfterstraße 2 Ia Ib Ic IIa IIb IIc IIIa 0 13 28 Kastanienweg 52 0 1 9 0 IIIb IIIc gesamt 41 U3 Inklusion 10 2 19 31 10 17 28 65 6 Kronenweg 151 0 1 19 Rheinstraße 197 0 18 18 36 11 In der Flecht 53 2 12 48 62 18 46 0 44 12 Cranachstraße 65 Am Neuen Garten 14a 3 0 12 AWO-Kindertagesstätte Fuchsweg 6 "Farbkleckse" AWO-Kindertagesstätte Bachstraße 22 "Tummelkiste" Jugendring Wesseling Falkenweg/Entenfang Naturkindergarten Zwischensumme freie Träger Summe gesamt U 3 Plätze: Kommunal: Freie Träger Gesamt: Ü3 Plätze 25 32 Kastanienweg 52 Sternenstraße 4 18 0 0 10 0 5 18 33 10 1 4 1 6 14 0 2 8 0 7 20 57 16 4 15 21 0 1 9 2 2 26 80 22 13 0 38 0 14 9 63 12 1 0 20 0 20 0 1 5 85 14 203 145 320 578 1165 127 233 21 48 0 2 6 79 218 15 184 359 0 4 36 0 13 57 1175* 106 127 233 neue U3 Gruppe 942 *(incl. 10 heilpäd. Plätze) Sachdarstellung: 1. Problem Nach § 19 Abs. 3. des KiBiz wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Diese Entscheidung ist Grundlage für die bis zum 15.03. eines jeden Jahres dem Landesjugendamt gegenüber zu meldenden Platzzahlen mit den entsprechenden Kindpauschalen. Der Termin ist strikt einzuhalten und gilt für die Landesförderung als Ausschlusstermin. 2. Lösung Die Einhaltung der im KiBizfahrplan festgelegten Termine ist entscheidend für die termingerechte Umsetzung des ganzen Verfahrens. Erstmalig wird für das Kindergartenjahr 2015-2016, auf Wunsch der Leiterinnen und vieler Eltern, das Vergabeverfahren bereits Ende Januar begonnen und nicht erst Mitte März. Alle Einrichtungen haben seitens der Stadt Wesseling einen Fragebogen für die Abfrage der Betreuungswünsche der Eltern (auch in türkischer Übersetzung), ein Elterninformationsschreiben zum KiBizverfahren und den KiBizfahrplan mit den vorgegebenen Terminen erhalten. Die Einrichtungen haben ihre Fragebogenauswertung der Elternwünsche dem Jugendamt mitgeteilt. Diese Wünsche wurden ausgewertet und hinsichtlich der Betreuungszeiten mit den Möglichkeiten in den einzelnen Einrichtungen und den erforderlichen Betreuungszeiten für die Familien abgeglichen. Dieses Ergebnis wurde mit allen Trägern gemeinsam abgestimmt. Mehrbedarf im Bereich der 45-Stunden- Betreuung: Die Betreuungsabfrage der Eltern, deren Kinder ab August 2015 einen Platz in einer der 23 Einrichtungen erhalten, hat ergeben, dass der Mehrbedarf bei der 45-Stunden- Betreuung im Vergleich zum laufenden Kindergartenjahr um 34 Plätze steigt. Damit entspricht der Anstieg den gesetzlichen Regeln gem. KiBiz. Bereits in letzten beiden Kindergartenjahren wurde festgelegt, dass vorrangig Kinder aufgenommen werden, die folgend Kriterien erfüllen:    beide Eltern sind berufstätig, das Jugendamt hat eine 45- Stundenbetreuung angeregt, wichtige soziale Gründe – aus Sicht des Trägers – Zur Information: Die Zahl der 45 Stundenplätze im Kindergartenjahr 2014/2015 beträgt: 702 Plätze Die Zahl der 45 Stundenplätze im Kindergartenjahr 2015/2016 beträgt: 736 Plätze Alle Plätze werden nach Zusicherung der Leitungen entsprechend der og. Kriterien vergeben. Neue Gruppenformen im Kindergartenjahr 2015-2016 Ab dem nächsten Kindergartenjahr stehen insgesamt 20 neue Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. So ist das U3 Angebot in der Kita Waldsiedlung seit Frühjahr 2015 um 10 Plätze ausgeweitet worden und ab September 2015 stehen bei der AWO Kita Fuchsweg nach Fertigstellung der Neu- und Umbauten ebenfalls 10 zusätzliche Plätze zur Verfügung. Entsprechend der Ergebnisse der Befragung und der gemeinsamen Gespräche zwischen Trägern und Stadt, werden nun für die einzelnen Kindertageseinrichtungen die dargestellten Gruppenformen dem Jugendhilfeausschuss vorschlagen. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Der gesamte Nettoaufwand der Stadt Wesseling für alle 23 Einrichtungen im Stadtgebiet Wesseling (unter Berücksichtigung der Landeszuweisung, der Trägeranteile und den Elternbeitragseinnahmen) steigt von diesem zum nächsten Kindergartenjahr von 4.577309 € ca. 4.796.759 €. Dies ist eine Steigerung um 219.450 € (=4,79 %). Davon werden 5/12 (91.437,50 €) in diesem Haushaltsjahr wirksam, der andere Teil erst 2015. Die Steigerung des Zuschusses erklärt sich aus folgenden Gründen:  Das KiBiz sieht eine jährliche Steigerung der Kindpauschalen von 1,5 % vor. Dies erklärt allein schon eine Steigerung von 68.659,64 €.  Durch die zusätzlichen Plätze in der Kita Fuchsweg und die zusätzlichen 45-Stunden-Plätze (34 Plätze), entsteht ein zusätzlicher Aufwand von 150.790,36 €. Gleichzeitig ergibt sich durch die Steigerung der Platzzahlen und der Anzahl der 45-Stundenbetreuung auch eine Verbesserung der Einnahmen durch die Elternbeiträge. Anlagen: Erläuterungen zur Zuteilung der Gruppenformen für das Kindergartenjahr 2015-2016