Daten
Kommune
Wesseling
Größe
282 kB
Datum
20.01.2015
Erstellt
05.01.15, 17:08
Aktualisiert
05.01.15, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
241/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum
01.08.2015
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
14.12.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 241/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Michael Tschersich
14.12.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Festlegung der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling zum
01.08.2015
Beschlussentwurf:
Gruppenformen nach
KiBiz
20152016
Städtische Einrichtungen
Nr.
Einrichtung
(Fett=beinhaltet neue U3 Plätze)
1.
Kindertagesstätte "Villa
Sonnenschein"
Im Blauen Garn 80
0 19
20
2.
Kindertagesstätte "Regenbogen"
Kindertagesstätte
"Zwergenhaus"
Kindertagesstätte "Villa
Kunterbunt"
Kindertagesstätte "Wilde
Wiese"
Kindertagesstätte "Entenfangschlösschen"
Bonner Straße 90
3 13
24
0
4
21
65
12
Weidenweg
0
6
14
1
10
14
45
6
Jahnstraße
0 20
20
0
23
17
90
22
5
Im Stockental 24
0
1
0
0
16
23
40
1
5
Entenfangstraße 60
4
8
8
1
20
4
45
4
7.
Kindertagesstätte
"Sternschnuppe" *
Lahnstraße
0 12
28
0
0
20
60
12
8.
Kindertagesstätte Wald- Waldstr. 102
straße
3
17
20
50
10
9.
Kindertagesstätte
Taunusstraße
0
0
15
55
12
4
4
21
29
0
15
5
587
106
3.
4.
5.
6.
Strasse
Taunusstraße 1
Kindertagesstätte West- Westring
ring
10a. U3 Pavillon
Lahnstraße
Ia
Ib
Ic
IIa IIb IIc IIIa
0
0
0
0 20
3
2
4
7
8
6
20
10.
Zwischensumme städt. Kitas
2
6
0
IIIb
IIIc Plätze U3 Plät- Inklusion
gesamt ze
93
24
20
22
2
7
9 105 141
0
9 21
9 118
175
10
5
27
Einrichtungen Freier Träger
Nr.
Einrichtung
11. Ev. Kindergarten "Apfelbaum"
12. Ev. Kindertagesstätte
"Arche Noah"
13. Ev. Kindertagesstätte
"Pusteblume"
14. Kath. Kindergarten St.
Thomas I
15. Kath. Kindergarten St.
Andreas
16. Kath. Kindergarten St.
Andreas II
17. Kath. Kindertagesstätte
St. Germanus
18.
19.
20.
21.
22.
Kath. Kindertagesstätte
St. Josef
Kath. Kindergarten
Schmerzhafte Mutter
Strasse
Alfterstraße 2
Ia
Ib Ic IIa IIb IIc IIIa
0 13 28
Kastanienweg 52
0
1
9
0
IIIb
IIIc gesamt
41
U3
Inklusion
10
2
19
31
10
17
28
65
6
Kronenweg 151
0
1
19
Rheinstraße 197
0 18
18
36
11
In der Flecht 53
2 12
48
62
18
46
0
44
12
Cranachstraße 65
Am Neuen Garten 14a
3
0 12
AWO-Kindertagesstätte Fuchsweg 6
"Farbkleckse"
AWO-Kindertagesstätte Bachstraße 22
"Tummelkiste"
Jugendring Wesseling
Falkenweg/Entenfang
Naturkindergarten
Zwischensumme freie Träger
Summe gesamt
U 3 Plätze:
Kommunal:
Freie Träger
Gesamt:
Ü3 Plätze
25
32
Kastanienweg 52
Sternenstraße 4
18
0
0 10
0
5
18
33
10
1
4
1
6
14
0
2
8
0
7
20
57
16
4 15
21
0
1
9
2
2
26
80
22
13
0
38
0
14
9
63
12
1
0
20
0
20
0
1
5 85
14 203
145
320
578
1165
127
233
21
48
0
2
6 79 218
15 184 359
0 4 36
0 13 57
1175*
106
127
233
neue U3 Gruppe
942 *(incl. 10 heilpäd. Plätze)
Sachdarstellung:
1. Problem
Nach § 19 Abs. 3. des KiBiz wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Diese Entscheidung ist Grundlage für die bis zum 15.03. eines jeden Jahres
dem Landesjugendamt gegenüber zu meldenden Platzzahlen mit den entsprechenden Kindpauschalen. Der
Termin ist strikt einzuhalten und gilt für die Landesförderung als Ausschlusstermin.
2. Lösung
Die Einhaltung der im KiBizfahrplan festgelegten Termine ist entscheidend für die termingerechte Umsetzung des ganzen Verfahrens. Erstmalig wird für das Kindergartenjahr 2015-2016, auf Wunsch der Leiterinnen und vieler Eltern, das Vergabeverfahren bereits Ende Januar begonnen und nicht erst Mitte März.
Alle Einrichtungen haben seitens der Stadt Wesseling einen Fragebogen für die Abfrage der Betreuungswünsche der Eltern (auch in türkischer Übersetzung), ein Elterninformationsschreiben zum KiBizverfahren
und den KiBizfahrplan mit den vorgegebenen Terminen erhalten.
Die Einrichtungen haben ihre Fragebogenauswertung der Elternwünsche dem Jugendamt mitgeteilt. Diese
Wünsche wurden ausgewertet und hinsichtlich der Betreuungszeiten mit den Möglichkeiten in den einzelnen
Einrichtungen und den erforderlichen Betreuungszeiten für die Familien abgeglichen. Dieses Ergebnis wurde
mit allen Trägern gemeinsam abgestimmt.
Mehrbedarf im Bereich der 45-Stunden- Betreuung:
Die Betreuungsabfrage der Eltern, deren Kinder ab August 2015 einen Platz in einer der 23 Einrichtungen
erhalten, hat ergeben, dass der Mehrbedarf bei der 45-Stunden- Betreuung im Vergleich zum laufenden
Kindergartenjahr um 34 Plätze steigt. Damit entspricht der Anstieg den gesetzlichen Regeln gem. KiBiz.
Bereits in letzten beiden Kindergartenjahren wurde festgelegt, dass vorrangig Kinder aufgenommen werden,
die folgend Kriterien erfüllen:
beide Eltern sind berufstätig,
das Jugendamt hat eine 45- Stundenbetreuung angeregt,
wichtige soziale Gründe – aus Sicht des Trägers –
Zur Information:
Die Zahl der 45 Stundenplätze im Kindergartenjahr 2014/2015 beträgt: 702 Plätze
Die Zahl der 45 Stundenplätze im Kindergartenjahr 2015/2016 beträgt: 736 Plätze
Alle Plätze werden nach Zusicherung der Leitungen entsprechend der og. Kriterien vergeben.
Neue Gruppenformen im Kindergartenjahr 2015-2016
Ab dem nächsten Kindergartenjahr stehen insgesamt 20 neue Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. So ist das U3 Angebot in der Kita Waldsiedlung seit Frühjahr 2015 um 10 Plätze ausgeweitet worden
und ab September 2015 stehen bei der AWO Kita Fuchsweg nach Fertigstellung der Neu- und Umbauten
ebenfalls 10 zusätzliche Plätze zur Verfügung.
Entsprechend der Ergebnisse der Befragung und der gemeinsamen Gespräche zwischen Trägern und
Stadt, werden nun für die einzelnen Kindertageseinrichtungen die dargestellten Gruppenformen dem Jugendhilfeausschuss vorschlagen.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Der gesamte Nettoaufwand der Stadt Wesseling für alle 23 Einrichtungen im Stadtgebiet Wesseling (unter
Berücksichtigung der Landeszuweisung, der Trägeranteile und den Elternbeitragseinnahmen) steigt von
diesem zum nächsten Kindergartenjahr von 4.577309 € ca. 4.796.759 €. Dies ist eine Steigerung um
219.450 € (=4,79 %). Davon werden 5/12 (91.437,50 €) in diesem Haushaltsjahr wirksam, der andere Teil
erst 2015.
Die Steigerung des Zuschusses erklärt sich aus folgenden Gründen:
Das KiBiz sieht eine jährliche Steigerung der Kindpauschalen von 1,5 % vor. Dies erklärt allein schon
eine Steigerung von 68.659,64 €.
Durch die zusätzlichen Plätze in der Kita Fuchsweg und die zusätzlichen 45-Stunden-Plätze (34 Plätze),
entsteht ein zusätzlicher Aufwand von 150.790,36 €.
Gleichzeitig ergibt sich durch die Steigerung der Platzzahlen und der Anzahl der 45-Stundenbetreuung auch
eine Verbesserung der Einnahmen durch die Elternbeiträge.
Anlagen:
Erläuterungen zur Zuteilung der Gruppenformen für das Kindergartenjahr 2015-2016