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Beschlussvorlage (Stellungnahme)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
79 kB
Datum
27.01.2015
Erstellt
12.01.15, 17:08
Aktualisiert
12.01.15, 17:08
Beschlussvorlage (Stellungnahme) Beschlussvorlage (Stellungnahme)

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Inhalt der Datei

Stellungnahme der Verwaltung: Der Antrag der Fraktion „Soziales Bündnis Wesseling" wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Wesseling am 28.10.2014 (TOP 17, Vorlage 178/2014) zur Beratung in die nächste Sitzung des Aus schusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz verwiesen. Der Antrag der SBW-Fraktion befasst sich mit der Ansiedlung eines Studentenwohnheims auf einer innerstädtischen Entwicklungsfläche, dem sogenannten „CORA-Gelände" bzw. „Stadtquartier am Westring" (Arbeitstitel städtebauliche Konzepte/Bauleitplanverfahren). Städtebau/Planungsrecht Die städtebaulichen Ziele für die ca. 4 ha große, stadteigene Fläche wurden, ausgehend vom Innenstadtwettbewerb und der Beratung im Arbeitskreis Stadtquartier, weiter entwickelt und konkretisiert. In Anbetracht der zentralen innerstädtischen Lage des Areals, der angestrebten Aufwertung der Wesselinger Innenstadt u.a. auch als lebendiger Wohnstandort und der optimalen Anbindung an die Stadtbahnlinie 16 Köln-Bonn ist eine städtebaulich hochwertige Entwicklung mit Wohn- und Mischnutzungen vorgesehen. Das städtebauliche Konzept des Büros Reicher Haase Associierte, das im Rahmen des Arbeitskreises Stadtquartier beraten wurde, wird von der Stadt Wesseling als Grundlage für die Konkretisierung des Bebauungskonzeptes und die Erarbeitung eines Bebauungsplanes mit interessierten Investoren heran gezogen. Auf Basis dieses städtebaulichen Konzeptes hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt schutz einen Aufstellungsbeschluss für die Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 1/114 „Stadtquartier am Westring" gefasst (Vorlage 125/2011). Das Konzept sieht eine Aufteilung des Areals in 7-8 Baufelder und eine mittig gelegene Haupterschließungsstraße vor. Zur Birkenstraße und zum angrenzenden Saint Gobain-Gelände sind öffentliche Grünflächen mit Erhalt des an der Hangkante vorhandenen Baumbestandes vorgesehen. Die Baufelder entlang der „grünen Hangkante" entlang der Birkenstraße sollen als „Allgemeines Wohngebiet" gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (WA) entwickelt und festgesetzt werden. Hier sind verschiedene Wohnformen, u.a. Hausgruppen, Doppel- und Einzelhäuser möglich. Die Baufelder entlang des Schwarzen Weges sollen entsprechend der immissionsrechtlichen Rahmenbedingungen (Lärmgutachten) in Wohn- und Mischnutzungen gegliedert werden. Entsprechend der bisherigen schalltechnischen Untersuchung können am Westring und entlang der mittigen Haupterschließungsstraße Wohnbauten vorgesehen werden. Innerhalb der Bauzeile parallel zum Schwarzen Weg sollen innenstadtverträgliche Mischnutzungen (Büros/ Dienstleister/freie Berufe) angesiedelt werden, da dort Wohnungen nur eingeschränkt bzw. mit hohem passiven Schallschutzaufwand umgesetzt werden können. Diese Baufelder sollen im Sinne eines gegliederten Mischgebietes gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (MI) festgesetzt werden. Aus städtebaulicher Sicht ist die Ansiedlung eines Studentenwohnheims innerhalb des „Stadtquar tiers am Westring" grundsätzlich zu begrüßen und in Anbetracht der optimalen Anbindung an die Stadtbahnlinie 16 sinnvoll. Auf Grund der großzügiger dimensionierten Baufelder und der teilweise dreigeschossig vorgesehenen Baustrukturen zwischen dem Schwarzen Weg und der mittigen Haupterschließungsstraße des Stadtquartiers sind in diesen Baufeldern geeignete und städtebaulich verträgliche Standorte für ein Studentenwohnheim gegeben. Aus planungsrechtlicher Sicht ist ein Studentenwohnheim als Wohnnutzung zu beurteilen und somit in denjenigen Bereichen des gegliederten Mischgebietes möglich, in denen die Wohnnutzung allgemein zulässig sein wird. D.h. insbesondere am Westring und entlang der mittigen Haupterschließungsstraße des Stadtquartiers wird die Ansiedlung eines Studentenwohnheimes planungsrechtlich möglich sein. Innerhalb der als „Allgemeine Wohngebiete" festzusetzenden Baufelder zur Birkenstraße hin wäre Studentenwohnen grundsätzlich zulässig. TUIV 08 1998 Die detaillierte Prüfung der Zulässigkeit eines Studentenwohnheims in den verschiedenen Baufel dern ist sinnvollerweise anhand eines konkreten Bebauungskonzeptes/Bauvorhabens und eines darauf abgestimmten aktuellen Lärmgutachtens durchzuführen, um die Möglichkeiten des Planungs- und Immissionsschutzrechtes optimieren zu können. Trägerschaft/Finanzierunq Die Verwaltung hat Gespräche mit potenziellen Trägern von Studentenwohnheimen (Studentenwerke Köln/Bonn, interessierte Investoren/Baugenossenschaften/Projektentwickler) geführt, um die Nachfrage nach Studentenwohnungen in Wesseling abschätzen und Interessenten für die Realisierung eines Studentenwohnheims auf innerstädtischen Entwicklungsflächen akquirieren zu können. Diese Gespräche sind noch im Gange, wobei die Nachfrage nach studentischem Wohnraum in Wesseling durchaus unterschiedlich beurteilt wird. Da eine Trägerschaft bzw. Bauherrenschaft der Stadt Wesseling für ein Studentenwohnheim nicht in Rede steht, hat die Verwaltung mit den potenziellen Investoren und Interessenten für das städtische Grundstücksareal „Stadtquartier am Westring" den Wunsch nach einem Studentenwohnheim erörtert. Die potenziellen Investoren stehen dem Ansinnen allesamt positiv gegenüber, sofern der Bedarf nachweislich gegeben ist. Bis der Nachweis erbracht ist, berücksichtigen die Investoren in ihren Überlegungen einen Gebäudekomplex mit kleinteiligen Raumlösungen, die dann je nach Bedarf als Studenten-, Senioren- und Wohngemeinschaftswohnungen genutzt werden können. Aus Sicht der Verwaltung ist dies eine sinnvolle und ergebnisorientierte Vorgehensweise, um die bisherigen und positiv verlaufenden Investorengespräche nicht zu behindern. TUIV 08 1998