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Beschlussvorlage (Neugestaltung der Fußgängerzone Darstellung der Spielraumplanung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
222 kB
Datum
22.10.2014
Erstellt
06.10.14, 17:09
Aktualisiert
06.10.14, 17:09
Beschlussvorlage (Neugestaltung der Fußgängerzone
Darstellung der Spielraumplanung) Beschlussvorlage (Neugestaltung der Fußgängerzone
Darstellung der Spielraumplanung) Beschlussvorlage (Neugestaltung der Fußgängerzone
Darstellung der Spielraumplanung) Beschlussvorlage (Neugestaltung der Fußgängerzone
Darstellung der Spielraumplanung) Beschlussvorlage (Neugestaltung der Fußgängerzone
Darstellung der Spielraumplanung)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 164/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend, Familie und Soziales Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Neugestaltung der Fußgängerzone Darstellung der Spielraumplanung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 18.09.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 164/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 18.09.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Neugestaltung der Fußgängerzone Darstellung der Spielraumplanung Beschlussentwurf: 1. Der vorgestellten Spielraumplanung im Rahmen der Neugestaltung der Fußgängerzone im Bereich der Flach-Fengler-Straße und der Bahnhofstraße wird zugestimmt. 2. Im Rahmen einer Ausstellung im Rathaus wird das neue Spielraumkonzept präsentiert und der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben sich an der Auswahl der Spielgeräte zu beteiligen. Sachdarstellung: 1. Problem Die Stadt Wesseling beabsichtigt, nachdem die Neugestaltung des Rheinufers abgeschlossen ist, im Zeitraum von 2015 bis 2020 die Innenstadt neu zu gestalten. Kernbereich der für die Neugestaltung sind die Fußgängerzone und der Bahnhofsbereich. Die ersten Bauabschnitte, die beide im Jahr 2015 realisiert werden sollen, sind die Bahnhofstraße und die Flach-Fengler-Straße. Die Ausführungsplanungen der Neugestaltung der genannten Bereiche sind durch mehrere Beschlüsse in den Ausschüssen für Stadtentwicklung und Umweltschutz, zuletzt im Ausschuss am 01.10.2014 vorgestellt und beschlossen worden (siehe dazu Vorlage 141/2014). Aufbauend auf die Beschlüsse kann die Verwaltung alle weiteren, auf die Ausführung gerichteten Planungen und Maßnahmen weiterführen. Die zukünftige Gestaltung der Fußgängerzone wird in drei Bereiche gegliedert. Es wird einen Bewegungsraum und Zonen für die Außengastronomie geben. Entscheidend für die Spielzonen ist der sogenannte Funktionsstreifen. Hiermit sind z.B. Bänke, Papierkörbe, Beleuchtung und insbesondere Spielgeräte gemeint. Ein Schwerpunkt der Neugestaltung der Funktionszonen ist die Errichtung von einzelnen Spielzonen im gesamten Bereich. Die Beratung über das Spielraumkonzept obliegt dem Jugendhilfeausschuss. Die Spielgeräte werden punktuell innerhalb des Funktionsstreifens aufgestellt. Je nach Platzbedarf der ausgesuchten Spielpunkte können einzelne oder mehrere Spielgeräte aufgestellt werden. Die Spielpunkte dienen dem „Kurzen Spielen“ beim bummeln und einkaufen. Sie stellen keinen Spielplatzersatz dar. Bei der Auswahl der Spielgeräte sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:    Hohe Vandalismussicherheit kein Fallschutz erforderlich Platzbedarf im Rahmen des „Funktionsstreifens“ Für die Flach-Fengler-Straße sind insgesamt 4 Spielpunkt mit einem Gesamtbudget von 19.400 € vorgesehen. Die Bahnhofstraße soll 3 Spielpunkte erhalten. Für das Gerätebudget sind 13.900 € eingeplant. (Das untere Piktogramm zeigt den Bereich kurz vor der Rolltreppe) Für die Spielbereiche wurden Spielgeräte verschiedener Hersteller entsprechend der beschriebenen Anforderungen ausgewählt. Neben einer Vielzahl von Wipp- und Federgeräten, wurde bei der Auswahl auch Spielgeräte zum Schwingen, Balancieren und Klettern ausgewählt. Die bestehende Brunnenanlage im Bereich der Flach-Fengler-Straße wird im Bestand erhalten. Für die Bahnhofstraße wird die Möglichkeit geschaffen ein Wasserspiel vorzusehen. Je nach Budgetrahmen wird dieses im Rahmen der Maßnahme zur Neugestaltung der Bahnhofstraße (nähe Post) realisiert. Entsprechende Wasseranschlüsse und Abflüsse werden im Rahmen des Umbaus eingeplant. 2. Lösung In der folgenden Tabelle sind mögliche Spielgeräte und Wasserspiele aufgelistet, die die beschriebenen Anforderungen des Spielraumkonzeptes erfüllen. Alle Geräte werden in der Sitzung anhand einer PowerPoint Präsentation bildlich dargestellt und erläutert. Liste der möglichen Spielgeräte: Spielgerät Typ Alter Kosten (Brutto) Tolle Rolle Balanciergerät ab 6 Jahren 3.391,50 € Einrad Wipp- und Schwinggerät ab 3 Jahren 2.796,50 € Gräser Wipp- und Schwinggerät ab 4 Jahren 2.796,50 € Windsurfer Wipp- und Schwinggerät ab 5 Jahren 3.153,50 € Roller Wipp- und Schwinggerät ab 3 Jahren 3.201,10 € Springender Punkt Hüpfgerät ab 3 Jahren 1.927,80 € Balancierschlange o.ä Balanciergerät ab 3 Jahren 969,85 € Lokomotive (Ersatz) Klettergerät ab 2 Jahren 6.806,80 € Telefonsäulen Akustik-Spielgerät alle Altersgruppen 1.989,68 € Pony Klettergerät alle Altersgruppen 3.000,00 € 3 Elefant u.a. Klettergerät alle Altersgruppen 1.567,34 € 3 Halbkugeln/ Kugeln Klettergerät alle Altersgruppen 786,88 € Vier in einer Reihe ab 6 Jahren Logikspiel 5.960,71 € Space Rocker o.ä. Wipp- und Schwinggerät ab 3 Jahren 3.122,56 € Wasserspender Wasserspielgerät ab 3 Jahren 5.508,51 € Spielplatzpumpe Wasserspielgerät ab 3 Jahren 3.922,24 € Mühlrad Wasserspielgerät ab 3 Jahren 1.619,59 € ab 2 Jahren 6.207,04 € Wasserspielanlage Wasserspiel mit Automatikpumpe Die Gesamtsumme aller aufgeführten Spielgeräte und eines Wasserspiels mit Zubehör beträgt ca. 50.000 €. Das zur Verfügung stehende Budget beträgt gemäß den Kostenberechnungen im Rahmen der Entwurfsplanung (LP3 der HOAI) insgesamt 33.300 €. Es ist also eine Prioritätenliste zu erstellen, welche Spielgeräte angeschafft werden sollen. Bei der konkreten Auswahl sollen auch die Kinder und Eltern befragt werden. Mitbestimmung bei der Auswahl der Spielgeräte Da die Fußgängerzone ein Anlaufpunkt für alle Familien in Wesseling darstellt, sollen die Kinder und Eltern eingeladen werden, sich an der konkreten Auswahl der Spielgeräte zu beteiligen. Im Rathaus sollen auf verschieden Stellwänden die unterschiedlichen Spiel, Wipp- und Motorikgeräte vorgestellt werden. Die Abstimmung wird mit Stimmzetteln durchgeführt. So können bei der Gestaltung der Spielpunkte die Wünsche der Nutzer besser berücksichtigt werden. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Das zur Verfügung stehende Projektbudget für die Gesamtbaumaßnahme Flach-Fengler-Straße und Bahnhofstraße beläuft sich auf ca. 2 Mio. €. Bei der vom Land in Aussicht gestellten Förderquote von 80% beträgt der Eigenanteil der Stadt Wesseling ca. 400.000 € Von der Gesamtsumme sind für die Errichtung der Spielpunkte sind insgesamt 33.300 € für Spielgeräte (ohne Montage und Lieferung) vorgesehen. Für Fracht und Montage sind zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 18.000 € zu kalkulieren. Die Auftragsvergabe wird erst nach Eingang des Förderbescheides vorgenommen.