Daten
Kommune
Wesseling
Größe
222 kB
Datum
22.10.2014
Erstellt
06.10.14, 17:09
Aktualisiert
06.10.14, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
164/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend, Familie und Soziales
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Neugestaltung der Fußgängerzone
Darstellung der Spielraumplanung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
18.09.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 164/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
18.09.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Neugestaltung der Fußgängerzone
Darstellung der Spielraumplanung
Beschlussentwurf:
1. Der vorgestellten Spielraumplanung im Rahmen der Neugestaltung der Fußgängerzone im Bereich
der Flach-Fengler-Straße und der Bahnhofstraße wird zugestimmt.
2. Im Rahmen einer Ausstellung im Rathaus wird das neue Spielraumkonzept präsentiert und der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben sich an der Auswahl der Spielgeräte zu beteiligen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Stadt Wesseling beabsichtigt, nachdem die Neugestaltung des Rheinufers abgeschlossen ist, im Zeitraum von 2015 bis 2020 die Innenstadt neu zu gestalten. Kernbereich der für die Neugestaltung sind die
Fußgängerzone und der Bahnhofsbereich.
Die ersten Bauabschnitte, die beide im Jahr 2015 realisiert werden sollen, sind die Bahnhofstraße und die
Flach-Fengler-Straße.
Die Ausführungsplanungen der Neugestaltung der genannten Bereiche sind durch mehrere Beschlüsse in
den Ausschüssen für Stadtentwicklung und Umweltschutz, zuletzt im Ausschuss am 01.10.2014 vorgestellt
und beschlossen worden (siehe dazu Vorlage 141/2014).
Aufbauend auf die Beschlüsse kann die Verwaltung alle weiteren, auf die Ausführung gerichteten Planungen und Maßnahmen weiterführen.
Die zukünftige Gestaltung der Fußgängerzone wird in drei Bereiche gegliedert. Es wird einen Bewegungsraum und Zonen für die Außengastronomie geben. Entscheidend für die Spielzonen ist der sogenannte
Funktionsstreifen. Hiermit sind z.B. Bänke, Papierkörbe, Beleuchtung und insbesondere Spielgeräte gemeint.
Ein Schwerpunkt der Neugestaltung der Funktionszonen ist die Errichtung von einzelnen Spielzonen im gesamten Bereich. Die Beratung über das Spielraumkonzept obliegt dem Jugendhilfeausschuss.
Die Spielgeräte werden punktuell innerhalb des Funktionsstreifens aufgestellt. Je nach Platzbedarf der ausgesuchten Spielpunkte können einzelne oder mehrere Spielgeräte aufgestellt werden.
Die Spielpunkte dienen dem „Kurzen Spielen“ beim bummeln und einkaufen. Sie stellen keinen Spielplatzersatz dar.
Bei der Auswahl der Spielgeräte sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:
Hohe Vandalismussicherheit
kein Fallschutz erforderlich
Platzbedarf im Rahmen des „Funktionsstreifens“
Für die Flach-Fengler-Straße sind insgesamt 4 Spielpunkt mit einem Gesamtbudget von 19.400 € vorgesehen.
Die Bahnhofstraße soll 3 Spielpunkte erhalten. Für das Gerätebudget sind 13.900 € eingeplant.
(Das untere Piktogramm zeigt den Bereich kurz vor der Rolltreppe)
Für die Spielbereiche wurden Spielgeräte verschiedener Hersteller entsprechend der beschriebenen Anforderungen ausgewählt. Neben einer Vielzahl von Wipp- und Federgeräten, wurde bei der Auswahl auch
Spielgeräte zum Schwingen, Balancieren und Klettern ausgewählt.
Die bestehende Brunnenanlage im Bereich der Flach-Fengler-Straße wird im Bestand erhalten. Für die
Bahnhofstraße wird die Möglichkeit geschaffen ein Wasserspiel vorzusehen. Je nach Budgetrahmen wird
dieses im Rahmen der Maßnahme zur Neugestaltung der Bahnhofstraße (nähe Post) realisiert. Entsprechende Wasseranschlüsse und Abflüsse werden im Rahmen des Umbaus eingeplant.
2. Lösung
In der folgenden Tabelle sind mögliche Spielgeräte und Wasserspiele aufgelistet, die die beschriebenen
Anforderungen des Spielraumkonzeptes erfüllen. Alle Geräte werden in der Sitzung anhand einer PowerPoint Präsentation bildlich dargestellt und erläutert.
Liste der möglichen Spielgeräte:
Spielgerät
Typ
Alter
Kosten (Brutto)
Tolle Rolle
Balanciergerät
ab 6 Jahren
3.391,50 €
Einrad
Wipp- und Schwinggerät
ab 3 Jahren
2.796,50 €
Gräser
Wipp- und Schwinggerät
ab 4 Jahren
2.796,50 €
Windsurfer
Wipp- und Schwinggerät
ab 5 Jahren
3.153,50 €
Roller
Wipp- und Schwinggerät
ab 3 Jahren
3.201,10 €
Springender Punkt
Hüpfgerät
ab 3 Jahren
1.927,80 €
Balancierschlange o.ä Balanciergerät
ab 3 Jahren
969,85 €
Lokomotive (Ersatz)
Klettergerät
ab 2 Jahren
6.806,80 €
Telefonsäulen
Akustik-Spielgerät
alle Altersgruppen
1.989,68 €
Pony
Klettergerät
alle Altersgruppen
3.000,00 €
3 Elefant u.a.
Klettergerät
alle Altersgruppen
1.567,34 €
3 Halbkugeln/ Kugeln Klettergerät
alle Altersgruppen
786,88 €
Vier in einer Reihe
ab 6 Jahren
Logikspiel
5.960,71 €
Space Rocker o.ä.
Wipp- und Schwinggerät
ab 3 Jahren
3.122,56 €
Wasserspender
Wasserspielgerät
ab 3 Jahren
5.508,51 €
Spielplatzpumpe
Wasserspielgerät
ab 3 Jahren
3.922,24 €
Mühlrad
Wasserspielgerät
ab 3 Jahren
1.619,59 €
ab 2 Jahren
6.207,04 €
Wasserspielanlage
Wasserspiel mit Automatikpumpe
Die Gesamtsumme aller aufgeführten Spielgeräte und eines Wasserspiels mit Zubehör beträgt ca. 50.000 €.
Das zur Verfügung stehende Budget beträgt gemäß den Kostenberechnungen im Rahmen der Entwurfsplanung (LP3 der HOAI) insgesamt 33.300 €. Es ist also eine Prioritätenliste zu erstellen, welche Spielgeräte
angeschafft werden sollen. Bei der konkreten Auswahl sollen auch die Kinder und Eltern befragt werden.
Mitbestimmung bei der Auswahl der Spielgeräte
Da die Fußgängerzone ein Anlaufpunkt für alle Familien in Wesseling darstellt, sollen die Kinder und Eltern
eingeladen werden, sich an der konkreten Auswahl der Spielgeräte zu beteiligen. Im Rathaus sollen auf
verschieden Stellwänden die unterschiedlichen Spiel, Wipp- und Motorikgeräte vorgestellt werden. Die Abstimmung wird mit Stimmzetteln durchgeführt. So können bei der Gestaltung der Spielpunkte die Wünsche
der Nutzer besser berücksichtigt werden.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Das zur Verfügung stehende Projektbudget für die Gesamtbaumaßnahme Flach-Fengler-Straße und Bahnhofstraße beläuft sich auf ca. 2 Mio. €. Bei der vom Land in Aussicht gestellten Förderquote von 80% beträgt
der Eigenanteil der Stadt Wesseling ca. 400.000 €
Von der Gesamtsumme sind für die Errichtung der Spielpunkte sind insgesamt 33.300 € für Spielgeräte (ohne Montage und Lieferung) vorgesehen. Für Fracht und Montage sind zusätzliche Kosten in Höhe von ca.
18.000 € zu kalkulieren.
Die Auftragsvergabe wird erst nach Eingang des Förderbescheides vorgenommen.