Daten
Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
27.01.2015
Erstellt
19.01.15, 17:09
Aktualisiert
19.01.15, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
10/2015
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Lärmaktionsplan Wesseling - 2. Stufe
hier: Stellungnahme des Landesbetriebs Straßenbau NRW im Rahmen der TÖB-Beteiligung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
15.01.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 10/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Judith Hawig
15.01.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Lärmaktionsplan Wesseling - 2. Stufe
hier: Stellungnahme des Landesbetriebs Straßenbau NRW im Rahmen der TÖB-Beteiligung
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung vom 04.11.2014 den Entwurf
des Lärmaktionsplanes (LAP) der 2. Stufe als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden beschlossen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes enthält insbesondere eine Beschreibung der vom Landesbetrieb Straßenbau NRW beabsichtigten Lärmschutzmaßnahmen im innerstädtischen Bereich der A 555. Zu den Maßnahmen gehören die Aufbringung eines lärmmindernden Asphalts, die Errichtung einer Lärmschutzwand auf
dem Mittelstreifen der Trasse sowie partielle Ergänzungen der Lärmschutzanlagen in den Seitenlagen der
Autobahn. Der Landesbetrieb beabsichtigt, das seit mehreren Jahren bestehende Tempolimit auf der A 555
nach der Realisierung der Maßnahmen wieder aufzuheben. Der LAP kritisiert dies und fordert die Beibehaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung, um eine langfristige, nachhaltige Verbesserung der Immissionssituation zu erreichen (s. Anlage 1).
Neben der Lärmsituation an der Autobahn bilden die starken Lärmbelastungen entlang der Brühler Straße in
der Ortslage Berzdorf einen Schwerpunkt des Wesselinger Lärmaktionsplanes. Aufgrund der erheblichen
Betroffenheiten der Anwohner hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz sich in der o.g.
Sitzung für die Einführung einer Tempo-30-Zone in dem betroffenen Bereich ausgesprochen (s. Anlage 1).
Mit Schreiben vom 13.01.2015 nimmt der Landesbetrieb Straßenbau Stellung zum Entwurf des LAP 2. Er
gibt an, die vorgeschlagenen Maßnahmen der Stadt Wesseling zur Kenntnis zu nehmen. Ein Einvernehmen
jedoch wird nicht hergestellt. Das Schreiben von Straßen.NRW ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Die Stadt Wesseling befindet sich im Dialog mit dem Landesbetrieb und wird ihre Bemühungen zur Realisierung der im LAP enthaltenen Lärmminderungsmaßnahmen mit Nachdruck weiterverfolgen. Über den Fortgang der Abstimmungen und Gespräche wird die Verwaltung den Ausschuss informieren.
Anlagen
1. Ausschnitt aus dem Entwurf zum Wesselinger LAP 2
2. Stellungnahme des Landesbetriebs Straßenbau NRW zum Entwurf des Wesselinger LAP 2