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Mitteilungsvorlage (Lärmaktionsplan Wesseling - 2. Stufe hier: Stellungnahme des Landesbetriebs Straßenbau NRW im Rahmen der TÖB-Beteiligung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
41 kB
Datum
27.01.2015
Erstellt
19.01.15, 17:09
Aktualisiert
19.01.15, 17:09
Mitteilungsvorlage (Lärmaktionsplan Wesseling - 2. Stufe
hier: Stellungnahme des Landesbetriebs Straßenbau NRW im Rahmen der TÖB-Beteiligung) Mitteilungsvorlage (Lärmaktionsplan Wesseling - 2. Stufe
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 10/2015 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Lärmaktionsplan Wesseling - 2. Stufe hier: Stellungnahme des Landesbetriebs Straßenbau NRW im Rahmen der TÖB-Beteiligung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 15.01.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 10/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Judith Hawig 15.01.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Lärmaktionsplan Wesseling - 2. Stufe hier: Stellungnahme des Landesbetriebs Straßenbau NRW im Rahmen der TÖB-Beteiligung Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung vom 04.11.2014 den Entwurf des Lärmaktionsplanes (LAP) der 2. Stufe als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden beschlossen. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes enthält insbesondere eine Beschreibung der vom Landesbetrieb Straßenbau NRW beabsichtigten Lärmschutzmaßnahmen im innerstädtischen Bereich der A 555. Zu den Maßnahmen gehören die Aufbringung eines lärmmindernden Asphalts, die Errichtung einer Lärmschutzwand auf dem Mittelstreifen der Trasse sowie partielle Ergänzungen der Lärmschutzanlagen in den Seitenlagen der Autobahn. Der Landesbetrieb beabsichtigt, das seit mehreren Jahren bestehende Tempolimit auf der A 555 nach der Realisierung der Maßnahmen wieder aufzuheben. Der LAP kritisiert dies und fordert die Beibehaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung, um eine langfristige, nachhaltige Verbesserung der Immissionssituation zu erreichen (s. Anlage 1). Neben der Lärmsituation an der Autobahn bilden die starken Lärmbelastungen entlang der Brühler Straße in der Ortslage Berzdorf einen Schwerpunkt des Wesselinger Lärmaktionsplanes. Aufgrund der erheblichen Betroffenheiten der Anwohner hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz sich in der o.g. Sitzung für die Einführung einer Tempo-30-Zone in dem betroffenen Bereich ausgesprochen (s. Anlage 1). Mit Schreiben vom 13.01.2015 nimmt der Landesbetrieb Straßenbau Stellung zum Entwurf des LAP 2. Er gibt an, die vorgeschlagenen Maßnahmen der Stadt Wesseling zur Kenntnis zu nehmen. Ein Einvernehmen jedoch wird nicht hergestellt. Das Schreiben von Straßen.NRW ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Die Stadt Wesseling befindet sich im Dialog mit dem Landesbetrieb und wird ihre Bemühungen zur Realisierung der im LAP enthaltenen Lärmminderungsmaßnahmen mit Nachdruck weiterverfolgen. Über den Fortgang der Abstimmungen und Gespräche wird die Verwaltung den Ausschuss informieren. Anlagen 1. Ausschnitt aus dem Entwurf zum Wesselinger LAP 2 2. Stellungnahme des Landesbetriebs Straßenbau NRW zum Entwurf des Wesselinger LAP 2