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Beschlussvorlage (Kanalbau- und Tiefbauarbeiten der Entsorgungsbetriebe Wesseling hier: Zeitvertrag von Mitte 2015 bis Mitte 2019)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
106 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
13.02.15, 13:04
Aktualisiert
13.02.15, 13:04
Beschlussvorlage (Kanalbau- und Tiefbauarbeiten der Entsorgungsbetriebe Wesseling
hier: Zeitvertrag von Mitte 2015 bis Mitte 2019) Beschlussvorlage (Kanalbau- und Tiefbauarbeiten der Entsorgungsbetriebe Wesseling
hier: Zeitvertrag von Mitte 2015 bis Mitte 2019) Beschlussvorlage (Kanalbau- und Tiefbauarbeiten der Entsorgungsbetriebe Wesseling
hier: Zeitvertrag von Mitte 2015 bis Mitte 2019)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 30/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe - 14 - Vorlage für Betriebsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Kanalbau- und Tiefbauarbeiten der Entsorgungsbetriebe Wesseling hier: Zeitvertrag von Mitte 2015 bis Mitte 2019 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 14 - 04.02.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 30/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Ludyga 04.02.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss Betreff: Kanalbau- und Tiefbauarbeiten der Entsorgungsbetriebe Wesseling hier: Zeitvertrag von Mitte 2015 bis Mitte 2019 Beschlussentwurf: Die Leistungen zu Kanalbau- und Tiefbauarbeiten am öffentlichen Kanalnetz werden neu ausgeschrieben. Der Absicht der Betriebsleitung, Planung, Ausschreibung und Auftragsvergabe unter Einhaltung der Vergabeordnung der Stadt Wesseling durchzuführen, wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Seit Mitte 2011 besitzen die Entwässerungsbetriebe Wesseling keine eigene Wartungsfirma für die Unterhaltung des öffentlichen Kanalnetzes. Es war geplant, dass ein großer Teil der Arbeiten durch den Betriebshof erledigt werden sollte. Hierzu sollte zusätzliches qualifiziertes Personal eingestellt werden. Aufgrund des derzeitigen Facharbeitermangels konnten die neu geschaffenen Stellen trotz mehrmaliger Ausschreibungen bislang leider nicht besetzt werden. Behelfsmäßig hat man sich daher an beauftragte Firmen der Stadtwerke und der städtischen Verkehrsflächen gewandt. Der so entstandene Sanierungsstau für Maßnahmen, die nicht über grabenlose Verfahren zu erreichen sind, soll nun durch die Ausschreibung und Beauftragung einer Wartungsfirma abgearbeitet werden. Auch die unzureichende Verfügbarkeit der Fremdfirmen für die notwendigen Arbeiten der Entsorgungsbetriebe macht die Beauftragung einer eigenen Fremdfirma unumgänglich. Zu den hauptsächlichen Leistungen der Wartungsfirma werden gehören: - Schachtregulierungen Einbau von neuen Kanaldeckeln Instandsetzungsarbeiten in den Schächten (Berme, Leiter, Konus) Punktuelle Instandsetzungsarbeiten im Kanal (offene Bauweise) 2. Lösung Um die Leistungen für die Unterhaltung des Kanalnetzes ab Mitte 2015 als Zeitvertrag ausführen zu können, werden die Arbeiten öffentlich ausgeschrieben. Die Laufzeit des Vertrages wird vorerst für ein Jahr abgeschlossen, um die Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers, der im Zuge einer Ausschreibung als wirtschaftlich günstigster Bieter festgestellt wurde, zu prüfen. Bei Bewährung wird die Option auf Verlängerung des Vertrages auf insgesamt höchstens vier Jahre vertraglich geregelt. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Für die Tiefbauarbeiten am öffentlichen Kanalnetz sind jährlich Mittel in Höhe von ca. 120.000 € erforderlich. Die Mittel für die Ausführung der zu beauftragenden Leistungen werden - wie bisher - in den jährlichen Wirtschaftsplan der Entsorgungsbetriebe eingestellt.