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Beschlussvorlage (Investitionsbedarfe in schulischen Gebäuden und Schulsporthallen im Rahmen der Inklusion)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
108 kB
Datum
12.03.2015
Erstellt
23.02.15, 17:07
Aktualisiert
23.02.15, 17:07
Beschlussvorlage (Investitionsbedarfe in schulischen Gebäuden und Schulsporthallen im Rahmen der Inklusion) Beschlussvorlage (Investitionsbedarfe in schulischen Gebäuden und Schulsporthallen im Rahmen der Inklusion) Beschlussvorlage (Investitionsbedarfe in schulischen Gebäuden und Schulsporthallen im Rahmen der Inklusion) Beschlussvorlage (Investitionsbedarfe in schulischen Gebäuden und Schulsporthallen im Rahmen der Inklusion)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 255/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen - 65 - Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Investitionsbedarfe in schulischen Gebäuden und Schulsporthallen im Rahmen der Inklusion Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 65 - 16.02.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 255/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Herr Jürgen Marx Datum: 30.12.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Investitionsbedarfe in schulischen Gebäuden und Schulsporthallen im Rahmen der Inklusion Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis Sachdarstellung: 1. Problem In der Sitzung des Schulausschusses am 17.09.2014 wurde in der Vorlage Nr. 149/2014 eine Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema „Inklusion“ ausführlich beantwortet. Was die Barrierefreiheit und sonstigen baulichen Maßnahmen in den Schulen, Aulen, Schulsporthallen und Mehrzweckräumen im Rahmen der Inklusion angeht, sollte das Immobilienmanagement die Kosten ermitteln. 2. Lösung In der Anlage ist nunmehr die gewünschte Zusammenstellung mit geschätzten zukünftigen Kosten durch Umbaumaßnahmen im Rahmen der Inklusion beigefügt. Das Immobilienmanagement ist in Zusammenarbeit mit dem Bereich Schulen zu dem Ergebnis gekommen, dass im Grundschulbereich die Brigidaschule, die Rheinschule und die Johannes-Gutenberg-Schule und bei den weiterführenden Schulen im besonderen die Realschule, das Gymnasium und die Zentraleinheit inklusionsfähig gemacht werden müssten. Die Hauptschule ist durch den in 2006 entstanden Erweiterungsbau schon einen Schritt weiter, wenngleich auch hier Nachbesserungen vorzunehmen sind. Grundlage für diese Kostenaufstellung ist ein Gespräch mit Experten der Unfallkasse NRW. Am Beispiel der Brigidaschule und der dazugehörigen Schulsporthalle an der Emsstr. wurden im Rahmen einer Ortsbesichtigung unter Beisein des Bereiches Schulen, Immobilienmanagement und Schulleitung die inklusionsrelevanten Fragen erörtert. Für die verschiedenen körperlichen Defizite wie Seh- und Hörschädigung, körperliche und geistige Behinderung sowie emotionale und soziale Entwicklungsstörungen werden individuelle bauliche und technische Maßnahmen erforderlich. Neben barrierefreien Zugängen sind bei hörgeschädigten Kindern beispielsweise Nachhallmessungen erforderlich, die Nachbesserungen in der Akustik nötig machen. Problembereiche sind vor allem Toiletten, Flure und wegen des Nachhalls größere Räume, die mit einer guten Raumakustik nachgerüstet werden müssen. Für Hörgeschädigte müssten Flure und Toiletten mit optischen Signalen ausgestattet sein. Bei Sehgeschädigten ist eine Kennzeichnung mit Blindenschrift erforderlich. Es ist beispielsweise darauf zu achten, dass im Schalterbereich Hell-Dunkel-Kontraste gegeben sind. Auch die Beleuchtung ist anzupassen. 3. Alternativen Das am 01.08.2014 in Kraft getretene 9. Schulrechtsänderungsgesetz, das sich mit der Eingliederung von Kindern mit körperlichen Einschränkungen sowie mit Lern- und Entwicklungsstörungen in Regelschulen befasst, schafft mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 einen Rechtsanspruch für diese Kinder auf den Besuch einer Regelschule. Es kann aber weiterhin eine Förderschule gewählt werden. Die Schulaufsicht stimmt sich jedoch in jedem Einzelfall mit dem Schulträger dahingehend ab, ob eine Zuweisung in die Regelschule erfolgen kann. Dies kann nur umgesetzt werden, wenn das erforderliche Umfeld für die Kinder mit den genannten Defiziten geschaffen werden kann. 4. Finanzielle Auswirkungen Da es sich bei der Inklusion um einen Prozess handelt, der nicht sofort greifen kann, sind entsprechend der Kostenschätzung in der Anlage jährlich Inklusionsrücklagen zu bilden. Eine Ausgleichszahlung des Landes für inklusionsbedingte Baumaßnahmen aber auch für Unterrichtsmaterialien und besondere Ausstattungen ist für das Schuljahr 2014/2015 in Höhe von 44.079,15 € eingegangen. Eine Inklusionspauschale zur Unterstützung des gemeinsamen Lernens durch nichtlehrendes Personal ist in Höhe von 10.809,67 € eingegangen.