Daten
Kommune
Wesseling
Größe
108 kB
Datum
12.03.2015
Erstellt
23.02.15, 17:07
Aktualisiert
23.02.15, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
255/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
- 65 -
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Investitionsbedarfe in schulischen Gebäuden und Schulsporthallen im Rahmen der Inklusion
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 65 -
16.02.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 255/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter: Herr Jürgen Marx
Datum:
30.12.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Investitionsbedarfe in schulischen Gebäuden und Schulsporthallen im Rahmen der Inklusion
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis
Sachdarstellung:
1. Problem
In der Sitzung des Schulausschusses am 17.09.2014 wurde in der Vorlage Nr. 149/2014 eine Anfrage der
SPD-Fraktion zum Thema „Inklusion“ ausführlich beantwortet. Was die Barrierefreiheit und sonstigen baulichen Maßnahmen in den Schulen, Aulen, Schulsporthallen und Mehrzweckräumen im Rahmen der Inklusion
angeht, sollte das Immobilienmanagement die Kosten ermitteln.
2. Lösung
In der Anlage ist nunmehr die gewünschte Zusammenstellung mit geschätzten zukünftigen Kosten durch
Umbaumaßnahmen im Rahmen der Inklusion beigefügt. Das Immobilienmanagement ist in Zusammenarbeit mit dem Bereich Schulen zu dem Ergebnis gekommen, dass im Grundschulbereich die Brigidaschule,
die Rheinschule und die Johannes-Gutenberg-Schule und bei den weiterführenden Schulen im besonderen
die Realschule, das Gymnasium und die Zentraleinheit inklusionsfähig gemacht werden müssten. Die
Hauptschule ist durch den in 2006 entstanden Erweiterungsbau schon einen Schritt weiter, wenngleich auch
hier Nachbesserungen vorzunehmen sind.
Grundlage für diese Kostenaufstellung ist ein Gespräch mit Experten der Unfallkasse NRW. Am Beispiel der
Brigidaschule und der dazugehörigen Schulsporthalle an der Emsstr. wurden im Rahmen einer Ortsbesichtigung unter Beisein des Bereiches Schulen, Immobilienmanagement und Schulleitung die inklusionsrelevanten Fragen erörtert.
Für die verschiedenen körperlichen Defizite wie Seh- und Hörschädigung, körperliche und geistige Behinderung sowie emotionale und soziale Entwicklungsstörungen werden individuelle bauliche und technische
Maßnahmen erforderlich. Neben barrierefreien Zugängen sind bei hörgeschädigten Kindern beispielsweise
Nachhallmessungen erforderlich, die Nachbesserungen in der Akustik nötig machen.
Problembereiche sind vor allem Toiletten, Flure und wegen des Nachhalls größere Räume, die mit einer
guten Raumakustik nachgerüstet werden müssen. Für Hörgeschädigte müssten Flure und Toiletten mit
optischen Signalen ausgestattet sein.
Bei Sehgeschädigten ist eine Kennzeichnung mit Blindenschrift erforderlich. Es ist beispielsweise darauf zu
achten, dass im Schalterbereich Hell-Dunkel-Kontraste gegeben sind. Auch die Beleuchtung ist anzupassen.
3. Alternativen
Das am 01.08.2014 in Kraft getretene 9. Schulrechtsänderungsgesetz, das sich mit der Eingliederung von
Kindern mit körperlichen Einschränkungen sowie mit Lern- und Entwicklungsstörungen in Regelschulen befasst, schafft mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 einen Rechtsanspruch für diese Kinder auf den Besuch
einer Regelschule. Es kann aber weiterhin eine Förderschule gewählt werden. Die Schulaufsicht stimmt sich
jedoch in jedem Einzelfall mit dem Schulträger dahingehend ab, ob eine Zuweisung in die Regelschule erfolgen kann. Dies kann nur umgesetzt werden, wenn das erforderliche Umfeld für die Kinder mit den genannten
Defiziten geschaffen werden kann.
4. Finanzielle Auswirkungen
Da es sich bei der Inklusion um einen Prozess handelt, der nicht sofort greifen kann, sind entsprechend der
Kostenschätzung in der Anlage jährlich Inklusionsrücklagen zu bilden. Eine Ausgleichszahlung des Landes
für inklusionsbedingte Baumaßnahmen aber auch für Unterrichtsmaterialien und besondere Ausstattungen
ist für das Schuljahr 2014/2015 in Höhe von 44.079,15 € eingegangen. Eine Inklusionspauschale zur Unterstützung des gemeinsamen Lernens durch nichtlehrendes Personal ist in Höhe von 10.809,67 € eingegangen.