Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
19.05.2011
Erstellt
06.05.11, 21:16
Aktualisiert
16.05.11, 10:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
53/2011
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
16. Mai 2011
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe und
Aufstellung eines Bebauungsplanes „Im Schmeltebruch“
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
19.05.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Mennonitengemeinde Bechterdissen e.V. möchte an der Straße Im Schmeltebruch ein Seniorenheim
errichten.
Das Grundstück ist baurechtlicher Außenbereich gem. § 35 BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt das
Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dar. Im Landschaftsplan ist es als Landschaftsschutzgebiet
festgesetzt.
Im Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan – Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld) ist es als Freiraum
(Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich mit der Freiraumfunktion "Bereich zum Schutz der
Landschaft/Landschaftsorientierte Erholung") dargestellt.
Zur Realisierung des gewünschten Vorhabens sind die Änderung des Flächennutzugsplanes und die parallele
Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
Die gemeindliche Bauleitplanung ist an die Ziele der Raumordnung gebunden. Im Verfahren zur Änderung
und Aufstellung von Bauleitplänen wird daher durch die landesplanerische Anfrage geklärt, ob ein
Bauleitplan den Zielen der Raumordnung entspricht.
Die Verwaltung hat in einem ersten Gespräch mit der Bezirksregierung erörtert, ob eine Änderung der
Flächennutzungsplandarstellung von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche, den Zielen der
Raumordnung entspricht.
Die Bezirksregierung hat regionalplanerische Bedenken. Das Grundstück liegt außerhalb des Allgemeinen
Siedlungsbereiches und wird als insgesamt schützenswerter Bestandteil von Natur und Landschaft bewertet.
Die Gemeinde Leopoldshöhe hat Überhänge im Flächennutzungsplan an freien Bauflächen. Freiraum darf
nur zur Siedlungsentwicklung in Anspruch genommen werden, wenn der Bedarf erforderlich ist und
nachgewiesen werden kann.
Die notwendige positive Beantwortung der landesplanerischen Anfrage ist somit nicht zu erwarten.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss möge entscheiden, ob dem Antrag der Mennonitengemeinde Bechterdissen e.V.
entsprechend, ein Bauleitplanverfahren vorbereitet werden soll.
Schemmel