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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe und Aufstellung eines Bebauungsplanes „Im Schmeltebruch“)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
19.05.2011
Erstellt
06.05.11, 21:16
Aktualisiert
16.05.11, 10:15
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe und Aufstellung eines Bebauungsplanes „Im Schmeltebruch“)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 53/2011 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 16. Mai 2011 Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe und Aufstellung eines Bebauungsplanes „Im Schmeltebruch“ Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 19.05.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Mennonitengemeinde Bechterdissen e.V. möchte an der Straße Im Schmeltebruch ein Seniorenheim errichten. Das Grundstück ist baurechtlicher Außenbereich gem. § 35 BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dar. Im Landschaftsplan ist es als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Im Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan – Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld) ist es als Freiraum (Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich mit der Freiraumfunktion "Bereich zum Schutz der Landschaft/Landschaftsorientierte Erholung") dargestellt. Zur Realisierung des gewünschten Vorhabens sind die Änderung des Flächennutzugsplanes und die parallele Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Die gemeindliche Bauleitplanung ist an die Ziele der Raumordnung gebunden. Im Verfahren zur Änderung und Aufstellung von Bauleitplänen wird daher durch die landesplanerische Anfrage geklärt, ob ein Bauleitplan den Zielen der Raumordnung entspricht. Die Verwaltung hat in einem ersten Gespräch mit der Bezirksregierung erörtert, ob eine Änderung der Flächennutzungsplandarstellung von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche, den Zielen der Raumordnung entspricht. Die Bezirksregierung hat regionalplanerische Bedenken. Das Grundstück liegt außerhalb des Allgemeinen Siedlungsbereiches und wird als insgesamt schützenswerter Bestandteil von Natur und Landschaft bewertet. Die Gemeinde Leopoldshöhe hat Überhänge im Flächennutzungsplan an freien Bauflächen. Freiraum darf nur zur Siedlungsentwicklung in Anspruch genommen werden, wenn der Bedarf erforderlich ist und nachgewiesen werden kann. Die notwendige positive Beantwortung der landesplanerischen Anfrage ist somit nicht zu erwarten. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss möge entscheiden, ob dem Antrag der Mennonitengemeinde Bechterdissen e.V. entsprechend, ein Bauleitplanverfahren vorbereitet werden soll. Schemmel